Dies ist eine Diskussion zu Schlaganfall nach Ausbildung innerhalb des Forums Beamtenrecht
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| Schlaganfall nach Ausbildung Bei diesem Fiktiven Problem geht es um eine Körperverletzung vom 28.10.2004. Das ganze könnte im Rahmen einer Spezialverwendung bei einer Bundesbehörde passiert sein, aus diesem Grunde wurde bis jetzt leider noch keine Anzeige erstattet. Da hierbei doch leider Repressalien bei weiteren Meldungen bei Spezialverwendungen der Polizei zu befürchten sind. Nun der fiktive Fall: Herr A wurde im Rahmen einer Spezialverwendung von einem Ausbilder in Selbstverteidigung aus seiner Sicht mehrmals absichtlich am Kopf getroffen. Dies geschah in einem Training welches morgens um 3 Uhr begann und in welchem man an seine absoluten Leistungsgrenzen geführt wird. Der angenommene Unfall geschah gegen 11:30 Uhr bei einem Randory/Freikampf. Der Trainer war ziemlich ausgeruht und wollte mit Herr A ein 2 Min. Randory, bei welchem nach dieser Zeit der Gegner gewechselt wird durchführen. Alleine dieses Randory geht etwa 30 Min. Der Trainer traf Herr A also mit voller Wucht mit einem Haken an der linken Schläfe, Herr A teilte Ihm daraufhin mit dass ihm schwindlig sei, leicht schlecht und er Sehschwierigkeiten hätte. Daraufhin gab er Herr A etwa 20 sek. Zeit sich zu erholen und den Kampf fortzusetzen. Dies tat Herr A nach dieser Zeit, obwohl Ihm weiterhin Schwindlig war. Als dann die 2 Min. vorbei waren durfte Herr A keinen neuen Partner suchen, sondern musste weitere 2 Min. mit dem Ausbilder Kämpfen, wobei er Herr A noch 2-mal mit voller Härte gegen die linke Schläfe schlug. Herr A wurde dann von diesem Lehrgang abgelöst da er dass gesamte Wochenende im Bett verbracht hatte und Ihm in der darauf folgenden Woche beim Zirkeltraining schlecht wurde. Nach der Ankunft bei seiner Heimatadresse wurde festgestellt, dass Herr A eine schwere Gehirnerschütterung hatte. Nun das fiktive eigentliches Problem: In den nächsten 2 Jahren bekam Herr A immer häufigere und stärkere Kopfschmerzen, sowie ein Taubheitsgefühl in seinem linken Arm. Des Weiteren konnte Herr A Gesprächen mit seinen Freunden oder auf der Arbeit nicht mehr richtig folgen und wurde immer Vergesslicher. Nach mehreren Arztbesuchen wurde 2006 festgestellt dass Herr A eine SVT (Sinusvenentrombose, Schlaganfall) durch eine Mikrofraktur durch die Gehirnerschütterung erlitten hatte. Herr A wurde also im Krankenhaus Notbehandelt (Ärztin: eigentlich hätten Sie tot sein müssen) und durchlief nachdem der Bund Ihn gleich auf Polizeiuntauglichkeit zum Zwecke der Entlassung untersuchen lies eine 2 jährige Wiedereingliederung. Da Herr A aber immer noch starke Kopfschmerzen hat, möchte er nun diesen Kollegen anzeigen, sowie Schmerzensgeld einfordern. Meine Frage hier: - Hat Herr A hierbei Chancen? - Wie sieht die Verjährung aus? Grüße eines rein fiktiven Falles |
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