Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Ruhestand nach dauernd Dienstunfähigkeit

Dies ist eine Diskussion zu Ruhestand nach dauernd Dienstunfähigkeit innerhalb des Forums Beamtenrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 14.02.2010, 11:20
Boardneuling
 
Registriert seit: Aug 2009
Beiträge: 5
Keine Wertung, Pinguinfan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Pinguinfan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Pinguinfan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Pinguinfan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Pinguinfan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Pinguinfan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Pinguinfan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Pinguinfan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Pinguinfan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Pinguinfan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Ruhestand nach dauernd Dienstunfähigkeit

Wenn man meine Urkunde ( 1997 )mit dem Vermerk : ...versetze ich den Post... in den Ruhestand. Ohne den Vermerk befristet. Nun muß man trotzdem jedes 2 Jahr ein Attest bringen (Reaktivierungsuntersuchung bzw Reaktievierungsmöglichkeit) Ich dachte wenn auf der Urkunde versetze ich in den Ruhestand ohne Vermerk befristet, das damit die Sache erledigt ist. Warum muß man trotzdem jedes 2 Jahr ein Attest bringen? Und die zweite Frage , was ist der Unterschied über " in den Ruhestand versetzt mit und ohne Vermerk befristet?

Geändert von Pinguinfan (15.02.2010 um 01:50 Uhr).
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 14.02.2010, 11:52
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Oct 2007
Beiträge: 374
100% positive Bewertungen (374 Beiträge, 21 Bewertungen)100% positive Bewertungen (374 Beiträge, 21 Bewertungen)100% positive Bewertungen (374 Beiträge, 21 Bewertungen)100% positive Bewertungen (374 Beiträge, 21 Bewertungen)100% positive Bewertungen (374 Beiträge, 21 Bewertungen)100% positive Bewertungen (374 Beiträge, 21 Bewertungen)100% positive Bewertungen (374 Beiträge, 21 Bewertungen)100% positive Bewertungen (374 Beiträge, 21 Bewertungen)100% positive Bewertungen (374 Beiträge, 21 Bewertungen)100% positive Bewertungen (374 Beiträge, 21 Bewertungen)  
AW: Ruhestand nach dauernd Dienstunfähigkeit

Zitat:
Zitat von Pinguinfan
Ich habe meine Urkunde ( 1997 )mit dem Vermerk : ...versetze ich den Post... in den Ruhestand. Ohne den Vermerk befristet. Nun muß ich trotzdem jedes 2 Jahr ein Attest bringen (Reaktivierungsuntersuchung bzw Reaktievierungsmöglichkeit) Ich dachte wenn auf der Urkunde versetze ich in den Ruhestand ohne Vermerk befristet, das damit die Sache erledigt ist. Warum muß ich trotzdem jedes 2 Jahr ein Attest bringen? Und die zweite Frage , was ist der Unterschied über " in den Ruhestand versetzt mit und ohne Vermerk befristet?

Auf Antworten würde ich mich freuen.
Wenn man wegen Diensunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wird, steht dieses nicht explizit auf der Urkunde.
Lt. Gesetz kann/soll der Dienstherr in solchen Fällen von Amtswegen die Dienstfähigkeit regelmäßig amtsärztlich prüfen lassen. Auch der Ruhständler kann bis zum 63. Lebensjahr selbst den Antrag stellen.
Ein Attest reicht aber nicht. Es muss schon ein entsprechendes amtsärztliches Gutachten vorliegen.
De Ruhestand tritt im Übrigen mit Ablauf de Monats ein, in dem ihm die Dienstunfähigkeit bekanntgegeben wird. Das kann auch eine entsprechende schriftliche Verfügung sein und die Urkunde nachgereicht werden.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 14.02.2010, 12:00
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Aug 2009
Ort: Großraum Nürnberg
Beiträge: 224
94% positive Bewertungen (224 Beiträge, 19 Bewertungen)94% positive Bewertungen (224 Beiträge, 19 Bewertungen)94% positive Bewertungen (224 Beiträge, 19 Bewertungen)94% positive Bewertungen (224 Beiträge, 19 Bewertungen)94% positive Bewertungen (224 Beiträge, 19 Bewertungen)94% positive Bewertungen (224 Beiträge, 19 Bewertungen)94% positive Bewertungen (224 Beiträge, 19 Bewertungen)94% positive Bewertungen (224 Beiträge, 19 Bewertungen)94% positive Bewertungen (224 Beiträge, 19 Bewertungen)94% positive Bewertungen (224 Beiträge, 19 Bewertungen)  
AW: Ruhestand nach dauernd Dienstunfähigkeit

auf Beiträge mit "ich-bezug" darf hier nicht geantwortet werden - ändern Sie Ihren Beitrag bitte entsprechend ab.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit - Amtsarzt etc. Beamtenrecht 26.04.2009 14:00
Dienstunfähigkeit nach Dienstunfall/amtsärztl. Untersuchung Beamtenrecht 26.09.2008 19:26
Verabschiedung in den Ruhestand nach jahrelangem Engagement Nachrichten: Wissenschaft 07.04.2008 14:00
vorz. Ruhestand. Mindestversorgung nach Teilzeit, §85a LBG Beamtenrecht 04.04.2008 12:13
Auto dauernd in der Werkstatt= Wandlung? Kaufrecht / Leasingrecht 09.09.2006 21:23





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Beamtenrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN