Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Rückforderung der Ernennungsurkunde Verbeamtung auf Lebenszeit

Dies ist eine Diskussion zu Rückforderung der Ernennungsurkunde Verbeamtung auf Lebenszeit innerhalb des Forums Beamtenrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 16.04.2009, 18:38
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Apr 2009
Beiträge: 1
Keine Wertung, Egalos hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Egalos hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Egalos hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Egalos hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Egalos hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Egalos hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Egalos hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Egalos hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Egalos hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Egalos hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Rückforderung der Ernennungsurkunde Verbeamtung auf Lebenszeit

Moin,
ich schildere einen fiktiven Fall:

Ein Studienrat auf Probe erhält seine Ernennungsurkunde zur Verbeamtung auf Lebenszeit, die am 6.4.2009 wirksam werden soll (steht auch so auf der Urkunde, "mit Wirkung zum 06. April 2009"), bereits am 28.3.2009 (Beginn der Osterferien). Just zum 1.4.2009 hat der Gesetzgeber, das Land Nds., per Gesetz beschlossen, dass die Probezeit grundsätzlich 3 Jahre zu dauern hat. Bis dahin, so auch in meinem fiktiven Fall, konnte diese verkürzt werden (z.B. wegen vorhergegangener Tätigkeit als angestellter Lehrer oder auch wegen einer guten Examensnote).
Nun fordert der Dienstherr die Ernennungsurkunde zurück, das Schreiben datiert auf den 2.4.2009 und geht an den Dienstort, die Schule. Mein fiktiver Lehrer erfährt also erst nach den Osterferien davon... Er muss so noch knapp eineinhalb Jahre auf die Verbeamtung auf Lebenszeit warten.

Meine Frage - geht das? Ist nicht die Aushändigung der Urkunde bereits ein Akt mit rechtlicher Wirkung? Hat der Lehrer eine erfolgversprechende Möglichkeit, dagegen vorzugehen?

Gruß
Egalos
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 17.04.2009, 10:54
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Oct 2007
Beiträge: 374
100% positive Bewertungen (374 Beiträge, 21 Bewertungen)100% positive Bewertungen (374 Beiträge, 21 Bewertungen)100% positive Bewertungen (374 Beiträge, 21 Bewertungen)100% positive Bewertungen (374 Beiträge, 21 Bewertungen)100% positive Bewertungen (374 Beiträge, 21 Bewertungen)100% positive Bewertungen (374 Beiträge, 21 Bewertungen)100% positive Bewertungen (374 Beiträge, 21 Bewertungen)100% positive Bewertungen (374 Beiträge, 21 Bewertungen)100% positive Bewertungen (374 Beiträge, 21 Bewertungen)100% positive Bewertungen (374 Beiträge, 21 Bewertungen)  
AW: Rückforderung der Ernennungsurkunde Verbeamtung auf Lebenszeit

Zitat:
Zitat von Egalos
Moin,
ich schildere einen fiktiven Fall:

Ein Studienrat auf Probe erhält seine Ernennungsurkunde zur Verbeamtung auf Lebenszeit, die am 6.4.2009 wirksam werden soll (steht auch so auf der Urkunde, "mit Wirkung zum 06. April 2009"), bereits am 28.3.2009 (Beginn der Osterferien). Just zum 1.4.2009 hat der Gesetzgeber, das Land Nds., per Gesetz beschlossen, dass die Probezeit grundsätzlich 3 Jahre zu dauern hat. Bis dahin, so auch in meinem fiktiven Fall, konnte diese verkürzt werden (z.B. wegen vorhergegangener Tätigkeit als angestellter Lehrer oder auch wegen einer guten Examensnote).
Nun fordert der Dienstherr die Ernennungsurkunde zurück, das Schreiben datiert auf den 2.4.2009 und geht an den Dienstort, die Schule. Mein fiktiver Lehrer erfährt also erst nach den Osterferien davon... Er muss so noch knapp eineinhalb Jahre auf die Verbeamtung auf Lebenszeit warten.

Meine Frage - geht das? Ist nicht die Aushändigung der Urkunde bereits ein Akt mit rechtlicher Wirkung? Hat der Lehrer eine erfolgversprechende Möglichkeit, dagegen vorzugehen?

Gruß
Egalos
Hat er!! Durch die Aushändigung ist die Rechtsfolge eingetreten. Das Land darf die Lebenszeitverbeamtung nicht zurücknehmen. Die Probezeitberechnung (mit Kürzung) ist nach gültigem (alten) Recht erfolgt.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 27.06.2009, 16:09
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Thailand
Beiträge: 245
80% positive Bewertungen (245 Beiträge, 15 Bewertungen)80% positive Bewertungen (245 Beiträge, 15 Bewertungen)80% positive Bewertungen (245 Beiträge, 15 Bewertungen)80% positive Bewertungen (245 Beiträge, 15 Bewertungen)80% positive Bewertungen (245 Beiträge, 15 Bewertungen)80% positive Bewertungen (245 Beiträge, 15 Bewertungen)80% positive Bewertungen (245 Beiträge, 15 Bewertungen)80% positive Bewertungen (245 Beiträge, 15 Bewertungen)80% positive Bewertungen (245 Beiträge, 15 Bewertungen)80% positive Bewertungen (245 Beiträge, 15 Bewertungen)  
AW: Rückforderung der Ernennungsurkunde Verbeamtung auf Lebenszeit

Zitat:
Zitat von Egalos
Moin,
ich schildere einen fiktiven Fall:

Ein Studienrat auf Probe erhält seine Ernennungsurkunde zur Verbeamtung auf Lebenszeit, die am 6.4.2009 wirksam werden soll (steht auch so auf der Urkunde, "mit Wirkung zum 06. April 2009"), bereits am 28.3.2009 (Beginn der Osterferien). Just zum 1.4.2009 hat der Gesetzgeber, das Land Nds., per Gesetz beschlossen, dass die Probezeit grundsätzlich 3 Jahre zu dauern hat. Bis dahin, so auch in meinem fiktiven Fall, konnte diese verkürzt werden (z.B. wegen vorhergegangener Tätigkeit als angestellter Lehrer oder auch wegen einer guten Examensnote).
Nun fordert der Dienstherr die Ernennungsurkunde zurück, das Schreiben datiert auf den 2.4.2009 und geht an den Dienstort, die Schule. Mein fiktiver Lehrer erfährt also erst nach den Osterferien davon... Er muss so noch knapp eineinhalb Jahre auf die Verbeamtung auf Lebenszeit warten.

Meine Frage - geht das? Ist nicht die Aushändigung der Urkunde bereits ein Akt mit rechtlicher Wirkung? Hat der Lehrer eine erfolgversprechende Möglichkeit, dagegen vorzugehen?

Gruß
Egalos


Die Verbeamtung auf Lebenszeit ist ein Verwaltungsakt. Mit der Übergabe der Urkunde ist dieser abgeschlossen und hat Rechtsgehalt.
__________________
Glücklicher Pensionär
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 28.06.2009, 23:25
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Apr 2008
Beiträge: 301
95% positive Bewertungen (301 Beiträge, 20 Bewertungen)95% positive Bewertungen (301 Beiträge, 20 Bewertungen)95% positive Bewertungen (301 Beiträge, 20 Bewertungen)95% positive Bewertungen (301 Beiträge, 20 Bewertungen)95% positive Bewertungen (301 Beiträge, 20 Bewertungen)95% positive Bewertungen (301 Beiträge, 20 Bewertungen)95% positive Bewertungen (301 Beiträge, 20 Bewertungen)95% positive Bewertungen (301 Beiträge, 20 Bewertungen)95% positive Bewertungen (301 Beiträge, 20 Bewertungen)95% positive Bewertungen (301 Beiträge, 20 Bewertungen)  
AW: Rückforderung der Ernennungsurkunde Verbeamtung auf Lebenszeit

hallo,

ich gebe meinen vorrednern recht...

allerdings begab es sich in einem kleinen städtchen im schönen niedersachsen dereinst solchermaßen, dass über 30!!! lebzeitbeamten eine erneute mindestprobezeit ableisten mussten.

der grund war, dass bei der ernennung auf probe ein formulierungsfehler in der urkunde geschrieben stand. dieser fehler war nicht nachträglich heilbar und so mussten die lebzeitbeamten noch ein 1/2 jahr als probebeamten ableisten.

der fiktive beamte f hält seitdem alles für möglich... wenn das gesetz zum 01.04.2009 gültig wird und die urkunde zum 06.04.2009 datiert ist, so rechne ich zumindest mit einem gang durch die instanzen.

lg
fistator
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 13.07.2009, 19:12
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Jul 2009
Beiträge: 111
100% positive Bewertungen (111 Beiträge, 13 Bewertungen)100% positive Bewertungen (111 Beiträge, 13 Bewertungen)100% positive Bewertungen (111 Beiträge, 13 Bewertungen)100% positive Bewertungen (111 Beiträge, 13 Bewertungen)100% positive Bewertungen (111 Beiträge, 13 Bewertungen)100% positive Bewertungen (111 Beiträge, 13 Bewertungen)100% positive Bewertungen (111 Beiträge, 13 Bewertungen)100% positive Bewertungen (111 Beiträge, 13 Bewertungen)100% positive Bewertungen (111 Beiträge, 13 Bewertungen)100% positive Bewertungen (111 Beiträge, 13 Bewertungen)  
AW: Rückforderung der Ernennungsurkunde Verbeamtung auf Lebenszeit

Ich wäre da mal zuversichtlich. Während meiner Ausbildung hat man uns x-mal eingetrichtert: Wírksamkeit tritt ein mit der Aushändigung (hat mich selbst andersrum getroffen, ich bekam meine Urkunde erst zwei Wochen später als geplant vom Chef als "Überraschung" nach der Hochzeit ausgehändigt. War mir letztlich wurscht, aber Jahre.... nee, nee, da soll F mal festen Mutes bleiben.)! Wer da erst mal Ärger kriegt, ist der/diejenige, der/die "zu früh" ausgehändigt hat, wenn überhaupt. Also, F soll seine Urkunde festhalten und sein BAL feiern!
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Verbeamtung auf Lebenszeit vor 27 Beamtenrecht 19.04.2009 14:01
Verbeamtung auf Lebenszeit trotz Abordnung? Beamtenrecht 14.04.2009 09:30
Nichtannahme der Verbeamtung auf Lebenszeit Beamtenrecht 19.11.2007 02:45
Amtsärztliche Untersuchung zur Verbeamtung auf Lebenszeit Beamtenrecht 03.03.2007 19:55





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Beamtenrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN