Dies ist eine Diskussion zu Rückforderung der Ernennungsurkunde Verbeamtung auf Lebenszeit innerhalb des Forums Beamtenrecht
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| Rückforderung der Ernennungsurkunde Verbeamtung auf Lebenszeit ich schildere einen fiktiven Fall: Ein Studienrat auf Probe erhält seine Ernennungsurkunde zur Verbeamtung auf Lebenszeit, die am 6.4.2009 wirksam werden soll (steht auch so auf der Urkunde, "mit Wirkung zum 06. April 2009"), bereits am 28.3.2009 (Beginn der Osterferien). Just zum 1.4.2009 hat der Gesetzgeber, das Land Nds., per Gesetz beschlossen, dass die Probezeit grundsätzlich 3 Jahre zu dauern hat. Bis dahin, so auch in meinem fiktiven Fall, konnte diese verkürzt werden (z.B. wegen vorhergegangener Tätigkeit als angestellter Lehrer oder auch wegen einer guten Examensnote). Nun fordert der Dienstherr die Ernennungsurkunde zurück, das Schreiben datiert auf den 2.4.2009 und geht an den Dienstort, die Schule. Mein fiktiver Lehrer erfährt also erst nach den Osterferien davon... Er muss so noch knapp eineinhalb Jahre auf die Verbeamtung auf Lebenszeit warten. Meine Frage - geht das? Ist nicht die Aushändigung der Urkunde bereits ein Akt mit rechtlicher Wirkung? Hat der Lehrer eine erfolgversprechende Möglichkeit, dagegen vorzugehen? Gruß Egalos |
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| AW: Rückforderung der Ernennungsurkunde Verbeamtung auf Lebenszeit Zitat:
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| AW: Rückforderung der Ernennungsurkunde Verbeamtung auf Lebenszeit Zitat:
Die Verbeamtung auf Lebenszeit ist ein Verwaltungsakt. Mit der Übergabe der Urkunde ist dieser abgeschlossen und hat Rechtsgehalt.
__________________ Glücklicher Pensionär |
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| AW: Rückforderung der Ernennungsurkunde Verbeamtung auf Lebenszeit hallo, ich gebe meinen vorrednern recht... allerdings begab es sich in einem kleinen städtchen im schönen niedersachsen dereinst solchermaßen, dass über 30!!! lebzeitbeamten eine erneute mindestprobezeit ableisten mussten. der grund war, dass bei der ernennung auf probe ein formulierungsfehler in der urkunde geschrieben stand. dieser fehler war nicht nachträglich heilbar und so mussten die lebzeitbeamten noch ein 1/2 jahr als probebeamten ableisten. der fiktive beamte f hält seitdem alles für möglich... wenn das gesetz zum 01.04.2009 gültig wird und die urkunde zum 06.04.2009 datiert ist, so rechne ich zumindest mit einem gang durch die instanzen. lg fistator |
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| AW: Rückforderung der Ernennungsurkunde Verbeamtung auf Lebenszeit Ich wäre da mal zuversichtlich. Während meiner Ausbildung hat man uns x-mal eingetrichtert: Wírksamkeit tritt ein mit der Aushändigung (hat mich selbst andersrum getroffen, ich bekam meine Urkunde erst zwei Wochen später als geplant vom Chef als "Überraschung" nach der Hochzeit ausgehändigt. War mir letztlich wurscht, aber Jahre.... nee, nee, da soll F mal festen Mutes bleiben.)! Wer da erst mal Ärger kriegt, ist der/diejenige, der/die "zu früh" ausgehändigt hat, wenn überhaupt. Also, F soll seine Urkunde festhalten und sein BAL feiern! |
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