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Rechtsmittel gegen Beurteilung

Dies ist eine Diskussion zu Rechtsmittel gegen Beurteilung innerhalb des Forums Beamtenrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 09.07.2008, 20:33
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Rechtsmittel gegen Beurteilung

Ist gegen einen Beurteilungsbeitrag nach § 6 SächsBeurtVO das Rechtsmittel des Widerspruches gegeben (und letztlich auch die Klage vorm Verwaltungsgericht)?
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  #2 (permalink)  
Alt 09.07.2008, 20:38
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AW: Rechtsmittel gegen Beurteilung

Wo soll denn da bitte die Verwaltungsaktsqualität herkommen? Da fehlt es an der Rechtsfolge, welche unmittelbar erfolgen muss, ebenso wie an der Aussenwirkung.

VA-Qualität ist abzulehnen.

Auf die konkrete Beurteilung erfolgende Maßnahmen kann man dagegen mit dem Widerspruch angreifen und so die Beurteilung inzident prüfen lassen.
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Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
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  #3 (permalink)  
Alt 09.07.2008, 20:45
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AW: Rechtsmittel gegen Beurteilung

Gegen die folgende Beurteilung, in die der Beurteilungsbeitrag eingeht, ist das Rechtsmittel des Widerspruches gegeben! - nicht nur gegen Maßnahmen, die aufgrund der Beurteilung ergriffen werden
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  #4 (permalink)  
Alt 09.07.2008, 20:49
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AW: Rechtsmittel gegen Beurteilung

Und? Daraus folgt nicht, dass der Beurteilungsbeitrag oder gar die Beurteilung als solche VA-Qualität hat, nur dass der sächsische Gesetzgeber dagegen das Widerspruchsverfahren eröffnen wollte.
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  #5 (permalink)  
Alt 10.07.2008, 19:16
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AW: Rechtsmittel gegen Beurteilung

Zitat:
Zitat von Defendant
Wo soll denn da bitte die Verwaltungsaktsqualität herkommen? Da fehlt es an der Rechtsfolge, welche unmittelbar erfolgen muss, ebenso wie an der Aussenwirkung.

VA-Qualität ist abzulehnen.

Auf die konkrete Beurteilung erfolgende Maßnahmen kann man dagegen mit dem Widerspruch angreifen und so die Beurteilung inzident prüfen lassen.
Der Fragesteller hat nicht danach gefragt, ob es sich um einen Verwaltungsakt handelt, sondern ob Widerspruch und gegebenenfalls Klage beim VG möglich sind.


Das ist zu bejahen, Widerspruch und VG-Klage sind möglich.
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  #6 (permalink)  
Alt 12.07.2008, 17:18
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AW: Rechtsmittel gegen Beurteilung

Zitat:
Zitat von Dieter1
Der Fragesteller hat nicht danach gefragt, ob es sich um einen Verwaltungsakt handelt, sondern ob Widerspruch und gegebenenfalls Klage beim VG möglich sind.


Das ist zu bejahen, Widerspruch und VG-Klage sind möglich.
Weil grundsätzlich allein VAe mit dem Widerspruch angreifbar sind.
Und das Vorverfahren IST das Widerspruchsverfahren...
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Alt 13.07.2008, 09:56
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AW: Rechtsmittel gegen Beurteilung

Ja, soweit die durch die Gerichte abgefasste Interpretation - im vorliegenden Fall wurde der Beitrag aber sofort zur Personalakte genommen und war auch entscheidungserheblich im Rahmen der geänderten Verwendung des Beamten - damit sollte dann m. E. doch ein Rechtsschutzbedürfnis bestehen --- oder?
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