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Recht eines Lehrer

Dies ist eine Diskussion zu Recht eines Lehrer innerhalb des Forums Beamtenrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 20.02.2010, 14:25
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Recht eines Lehrer

Schönen guten Tag

Ich habe eine Frage zu einem Beispiel:
Angenommen Schueler X macht seine Führerscheinprüfung wärend der Schulzeit, doch lässt sich von seinen Eltern krank schreiben. Nun kommt Lehrer Y und zweifelt daran , das der Schueler krank war und fordert den Führerschein sehen zu duerfen , wo ja das Datum der Prüfung draufsteht. Hat der Lehrer Y in dem Fall das Recht , den Führerschein sehen zu koennen? Oder hätte er andere Möglichkeiten?

Vielen Dank schonmal für alle Antworten.

MFg
Julian
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  #2 (permalink)  
Alt 20.02.2010, 23:00
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AW: Recht eines Lehrer

Zitat:
Zitat von Jeanser
Hat der Lehrer Y in dem Fall das Recht , den Führerschein sehen zu koennen?
Nein.
Zitat:
Zitat von Jeanser
Oder hätte er andere Möglichkeiten?
Klar. Verweis + unentschuldigte Stunde(n) + Null für die Stunde(n). Außerdem sollte er mal ein Gespräch mit den Eltern führen und für die Zukunft ärztliche Atteste verlangen.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 20.02.2010, 23:14
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AW: Recht eines Lehrer

Meines Wissens steht in der Fahrerlaubnis nicht das Datum der Prüfung sondern der Tag der Ausstellung
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  #4 (permalink)  
Alt 20.02.2010, 23:17
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AW: Recht eines Lehrer

Austellungsdatum und Prüfungsdatum sind oft das selbe
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  #5 (permalink)  
Alt 20.02.2010, 23:26
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AW: Recht eines Lehrer

Zitat:
Zitat von Jeanser
Austellungsdatum und Prüfungsdatum sind oft das selbe
korrekt ... deshalb auch der Smiley
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  #6 (permalink)  
Alt 21.02.2010, 09:45
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AW: Recht eines Lehrer

Zitat:
Zitat von Jeanser
Austellungsdatum und Prüfungsdatum sind oft das selbe
[Sherlock-Holmes-Modus]Früher nur bei Personen über 18 Jahren. Da der Schüler aber durch die Eltern entschuldigt wurde, muss er einen Führerschein für begleitetes Fahren haben.[/Sherlock-Holmes-Modus]
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  #7 (permalink)  
Alt 21.02.2010, 17:49
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AW: Recht eines Lehrer

Zitat:
Zitat von Jeanser
Schönen guten Tag

Ich habe eine Frage zu einem Beispiel:
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Vielen Dank schonmal für alle Antworten.

MFg
Julian
Ich denke er muss andere Möglichkeiten heranziehen. Das StVG regelt wem der Führerschein auf Verlangen vorzuzeigen ist. Lehrer stehen da nicht dabei!
__________________
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  #8 (permalink)  
Alt 22.02.2010, 15:45
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AW: Recht eines Lehrer

Hallo
Danke schonmal für die Antworten. Haette das Lehrer das Recht aus diesem Grund eine Klassenkonferenz anzukündigen bzw. durchzuziehen oder wäre das wegen so einem Fall nicht passend ?

MFG
Julian
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  #9 (permalink)  
Alt 22.02.2010, 16:18
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Zitat:
Zitat von Jeanser
Haette das Lehrer das Recht aus diesem Grund eine Klassenkonferenz anzukündigen bzw. durchzuziehen oder wäre das wegen so einem Fall nicht passend ?
Das liegt im Urteil des Lehrers.

Mal offen und ehrlich: ich halte einen Schüler, der wegen einer sch... Prüfung blaumacht und dann noch seine Eltern da reinzieht, für ganz schön daneben. Er sollte die Konsequenzen seines Handelns ohne Murren und Jammern schlucken. Und sich das nächste Mal überlegen, dass man eine Prüfung auch so legen kann, dass man nicht blaumachen muss. Und die Mauerei mit dem Führerschein nutzt auch nix.
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  #10 (permalink)  
Alt 22.02.2010, 16:25
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AW: Recht eines Lehrer

Zitat:
Zitat von Jeanser
Hallo
Danke schonmal für die Antworten. Haette das Lehrer das Recht aus diesem Grund eine Klassenkonferenz anzukündigen bzw. durchzuziehen oder wäre das wegen so einem Fall nicht passend ?

MFG
Julian
ich unterstelle mal, dass die massive Vorgehensweise des Lehrers sicher ihre Gründe hat; möglicherweise haben wir es hier mit einem "Musterschüler erster Güte" zu tun
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