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RA- Suche für Präzidenzfall

Dies ist eine Diskussion zu RA- Suche für Präzidenzfall innerhalb des Forums Beamtenrecht

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Alt 09.02.2011, 00:30
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RA- Suche für Präzidenzfall

Man stelle sich vor, eine Beamtin bekommt eine Disziplinarstrafe (Verweis) für eine Nebentätigkeit als Prostituierte. Sie selbst ist bereit das Diszi anzunehmen. Ihr Anwalt sagt ok, rät auch dazu, aber meint man könne auch einen Präzedenzfall daraus machen, denn es geht nur darum dass der Dienstherr der Beamtin vorwirft dass diese Nebentätigkeit nicht mit dem Beamtentum zu vereinbaren wäre.

Nun ist aber Prostitution legal, und der Antrag der Nebentätigkeit nur ein formeller Akt! Um den geht es auch nicht, einzig um die Tatsache dass es nicht im Einklang mit dem Beamtentum ist...

Der Anwalt der Beamtin will aber anscheinend keinen Präzedenzfall angehen (obwohl dies seiner Meinung nach möglich ist, da noch nicht dagewesen), nur wenn die Beamtin das bezahlt. Dazu ist die Beamtin aber nicht im Stande, hätte aber Lust dies auszufechten, denn Sie hat nichts zu verlieren.

Was kann man tun? Gibt es Anwälte die Interesse haben an Präzedenzfällen? Aus Prestigegründen?

Bitte keine Belehrungen zum Fall selbst, nur bitte um Beantwortungen der Frage um es Sinn macht auf die Suche nach RA`s zu gehen die Interesse an so etwas hätten.

Danke
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  #2 (permalink)  
Alt 21.02.2011, 02:22
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AW: RA- Suche für Präzidenzfall

Zitat Fragesteller:
'Der Anwalt der Beamtin will aber anscheinend keinen Präzedenzfall angehen (obwohl dies seiner Meinung nach möglich ist, da noch nicht dagewesen), nur wenn die Beamtin das bezahlt. Dazu ist die Beamtin aber nicht im Stande, hätte aber Lust dies auszufechten, denn Sie hat nichts zu verlieren.
Was kann man tun? Gibt es Anwälte die Interesse haben an Präzedenzfällen? Aus Prestigegründen?'

Ein Rechtsanwalt ist bei der Berechnung seiner Vergütung an die Gebührentabelle des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes gebunden. Auch darf er die Vergütung mit dem Mandanten frei aushandeln. In diesen 'Aushandel'-Fällen darf die Vergütung jedoch nicht niedriger sein als die Gebühren in der Gebührentabelle zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz! (Also mindestens gleich oder höher)

Auch ist ein Rechtsanwalt gem. § 9 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz berechtigt, einen Vorschuß zu erheben.

In einem geschilderten Fall müßten zusätzlich zu den Rechtsanwaltskosten noch von der Klägerin die Gerichtskosten vorverauslagt werden.

Wenn die Klägerin nicht zahlungsfähig ist, kann sie auch nicht klagen.

Da die Erfolgsaussichten in dem geschilderten Fall äußerst gering sind, ist es auch für einen Rechtsanwalt kein geeignetes Verfahren, welches sein Prestige steigern könnte. Das Prestige könnte man nur in Verfahren steigern, in dem man obsiegt.
__________________
Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere!
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