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Probezeit für Beamte

Dies ist eine Diskussion zu Probezeit für Beamte innerhalb des Forums Beamtenrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 30.01.2006, 09:37
Mic Mic ist offline
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Question Probezeit für Beamte

Hollo liebe Kundige,
haben Beamte eigentlich auch eine Probezeit?
Wie ist das, wenn sie den Arbeitsplatz wechseln? Gibt es da dann wieder ein Probezeit?
Wie verträgt sich eine Probezeit, wenn es sie gibt, mit der Fürsorgepflicht des Staates gegenüber seinen Beamten?
__________________
Gruß
Mic

Das Geschriebene stellt meine Meinung dar und muss nicht richtig sein!
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  #2 (permalink)  
Alt 31.01.2006, 22:34
Boardneuling
 
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AW: Probezeit für Beamte

Hi,

also natürlich ohne jetzt ins Detail gehen zu wollen.
Ja, es gibt eine Probezeit. Sie richtet sich nach der Zeit die man bereits im betreffenden Dienst ist und der Note mit der man seine Ausbildung abschliesst. Mindestens aber 6 Monate.
Sie bezieht sich aber ausschliesslich aus das Verbeamten ansich. Also nicht laufbahnbezogen.
Sofern man in eine andere Laufbahn wechselt gibt es diese Probezeit dann nicht noch einmal.
Da man Beamter ist, und dieses auch bleibt.
Ob es beim Laufbahnwechsel nochmals eine Probezeit gibt glaube ich eigentlich nicht...

Ich hoffe ich konnte etwas helfen.

Exellent.
__________________
Leider gibt es immernoch Menschen die "viel auswendig gelernt haben" mit viel Wissen verwechseln...
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