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Posttraumatische Belastungsstörung als Berufskrankheit

Dies ist eine Diskussion zu Posttraumatische Belastungsstörung als Berufskrankheit innerhalb des Forums Beamtenrecht

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Alt 18.06.2009, 12:44
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Posttraumatische Belastungsstörung als Berufskrankheit

....an die Wissenden hier im Forum......ist das Urteil bereits bekannt, bzw. sind Anerkennungen von Posttraumatischen Belastungsstörungen als Berufskrankheit vor dem Urteil bereits bei einer Bundes/Landesbehörde (zB Feuerwehr/Polizei etc) ausgesprochen worden ?

Urteil:

LSG Baden-Württemberg: Posttraumatische Belastungsstörung kann bei Entwicklungshelfer als
Berufskrankheit anerkannt werden
Bei Entwicklungshelfern kann eine posttraumatische Belastungsstörung als Berufskrankheit anzuerkennen sein. Dies hat der Sechste Senat des Landessozialgerichts Baden-Württemberg
entschieden. Er verwies auf neuere Studien und wissenschaftliche Literatur, wonach Entwicklungshelfer bei ihrer Tätigkeit, vergleichbar

Polizisten, Feuerwehrleuten oder Rettungssanitätern,

in erheblich höherem Maß als die durchschnittliche Bevölkerung immer wieder existenziellen psychischen Belastungen ausgesetzt seien. Dadurch könne es zu posttraumatischen
Belastungsstörungen kommen. Das LSG hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache die Revision zugelassen (Urteil vom 14.05.2009, Az.: L 6 U 845/06, BeckRS 2009,
64930).

Sachverhalt
Im zugrundeliegenden Fall hatte ein Versicherter geklagt, der bei seiner Tätigkeit als Entwicklungshelfer mit Erschießungen, Gewalt, Tod, Vergewaltigung, Krieg und schweren Verkehrsunfällen
konfrontiert worden war. Dies hatte mehrfache Traumatisierungen hervorgerufen. Das LSG erkannte ein mit seiner Tätigkeit verbundenes Erkrankungsrisiko an.

LG JürgenP
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