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Postbeamter liefert Paket nicht aus. Darf er das?

Dies ist eine Diskussion zu Postbeamter liefert Paket nicht aus. Darf er das? innerhalb des Forums Beamtenrecht

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  • 2 Post By TomRohwer

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  #1 (permalink)  
Alt 05.05.2011, 11:58
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Postbeamter liefert Paket nicht aus. Darf er das?

Also, angenommen eine Familie wohnt schon seit 4 Jahren in einem Ort und ist den Post-Zustellern sehr gut bekannt, dass diese Person auch schon mal bei den Firmen, bzw. den Auslieferen bekannten Nachnamen und Adresse auch schon mal wegen Prozenten mit einem ANDEREN VORNAMEN Ware bestellt und es noch nie Problöeme gegeben hat.

Jetzt ist der Fall eingetreten, dass bei der Bestückung des Postfahrzeuges der Chef anwesend war und ein Paket wieder aus den Wagen genommen hat und einfach an den Zulieferer zurückgesendet hat weil der Vorname des Kunden der die Ware bestellt hat unbekannt ist. Nachname, Adresse und Ort war alles richtig. Auch der Nachname ist am Haus ausgeschrieben.

So nun bitte meine Frage: Darf der Postchef einfach ein Paket wieder eigenwillig an den Absender zurück schicken, nur weil ein anderer Vorname auf der Empfängeradresse steht?


Also, das Paket ist noch nicht mal bis zum Empfänger angekommen und dieser hätte ja auch für den Erhalt des Paketes unterschrieben, weil der Chef meinte (Die Zustellerin hat das heute erzählt) dass er evtl. zur Rechenschaft gezogen werden könnte, wenn die gesendete Ware vom Empfänger nicht bezahlt werden würde.

Hä? Ist das nicht ein bisschen Amtsanmaßung? Wie soll der Empfänger nun vorgehen? Abgesehen davon, dass die Ware wieder zur Firma zurück geht und die doppelte Kosten haben dem Empfänger das Paket wieder zu schicken, vom Ärger und den Umständen abgesehen.

Fakt: Darf die Post eine Zustellung verweigern nur weil der Vorname nicht stimmt??????

Lieben Gruß Rübe

PS: Ja, danke für den Hinweis. Im eifer des Gefechtes...

Geändert von Rübe (05.05.2011 um 15:43 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 05.05.2011, 13:18
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AW: Postbeamter liefert Paket nicht aus. Darf er das?

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Zitat:
Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
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  #3 (permalink)  
Alt 05.05.2011, 18:34
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AW: Postbeamter liefert Paket nicht aus. Darf er das?

Der vollständige Name setzt sich nach meinem Rechtsempfinden aus dem Vor- und Nachnamen zusammen.

Existiert der Empfänger mit dem Vornamen nicht so handelt der Postbedienstete m.E. rechtmäßig.

Zitat:
Wie soll der Empfänger nun vorgehen?
er existiert doch nicht; kann also auch nicht in irgendeiner Weise vorgehen
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln
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  #4 (permalink)  
Alt 05.05.2011, 20:21
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AW: Postbeamter liefert Paket nicht aus. Darf er das?

Zitat:
Zitat von charles0308 Beitrag anzeigen
er existiert doch nicht; kann also auch nicht in irgendeiner Weise vorgehen




So kann Besch*ss nach hinten los gehen
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Zitat:
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  #5 (permalink)  
Alt 06.05.2011, 00:57
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AW: Postbeamter liefert Paket nicht aus. Darf er das?

hihi

und davon abgesehen: mit Beamtenrecht hat das schon mal rein gar nichts zu tun.
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  #6 (permalink)  
Alt 06.05.2011, 03:06
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AW: Postbeamter liefert Paket nicht aus. Darf er das?

Zitat:
Zitat von Rübe Beitrag anzeigen
Hä? Ist das nicht ein bisschen Amtsanmaßung?
Nein. Siehe auch unten.

Zitat:
Zitat von Rübe Beitrag anzeigen
Wie soll der Empfänger nun vorgehen? Abgesehen davon, dass die Ware wieder zur Firma zurück geht und die doppelte Kosten haben dem Empfänger das Paket wieder zu schicken, vom Ärger und den Umständen abgesehen.
Der Empfänger hat keinen Vertrag mit dem Postdienstleister geschlossen! - Insofern kann er auch nicht gegen diesen vorgehen. Vertragspartner des Postdienstleisters ist immer derjenige, der die Sendung beim Postdiensleister aufgibt.

Folgerichtig kann sich im Fall -verspäteter oder -gar keiner Zustellung der Empfänger, der der Meinung ist, daß die Sendung bei ihm verspätet oder gar nicht ankommt, sich an seinen Vertragspartner, nämlich: den Absender, wenden.


Zitat:
Zitat von Rübe Beitrag anzeigen
Fakt: Darf die Post eine Zustellung verweigern nur weil der Vorname nicht stimmt??????
Genau. Das darf die Post. Dann gibt es ja eine solche Person gar nicht. Und an eine nicht existente Person kann man nicht ausliefern.

Und daraus ergibt sich wieder, daß eine nicht existente Person sich auch nicht beschweren kann.
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Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere!
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Alt 06.05.2011, 08:37
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AW: Postbeamter liefert Paket nicht aus. Darf er das?

Im übrigen: wer sich Prozente erschleicht indem er eine falsche Identität angibt, sollte mal den Ball ganz schön flach halten!
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Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether)
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Alt 06.05.2011, 22:40
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AW: Postbeamter liefert Paket nicht aus. Darf er das?

Zitat:
Zitat von Rübe Beitrag anzeigen
Jetzt ist der Fall eingetreten, dass bei der Bestückung des Postfahrzeuges der Chef anwesend war und ein Paket wieder aus den Wagen genommen hat und einfach an den Zulieferer zurückgesendet hat weil der Vorname des Kunden der die Ware bestellt hat unbekannt ist. Nachname, Adresse und Ort war alles richtig. Auch der Nachname ist am Haus ausgeschrieben.

So nun bitte meine Frage: Darf der Postchef einfach ein Paket wieder eigenwillig an den Absender zurück schicken, nur weil ein anderer Vorname auf der Empfängeradresse steht?
Er darf nicht nur, er muß sogar.

Im übrigen würde sich Herr Hans Meier herzlich bedanken, wenn ein an ihn gerichtetes Paket an Herrn Klaus Meier ausgeliefert wird, nur weil der im selben Haus wohnt, und der Paketzusteller sich sagt "Meier ist Meier, das passt schon"...

Zitat:
Also, das Paket ist noch nicht mal bis zum Empfänger angekommen und dieser hätte ja auch für den Erhalt des Paketes unterschrieben
Man muß hier zwei Dinge ganz sorgfältig unterscheiden und auseinanderhalten.

Punkt 1: die Frage, wer ersatzweise für den Empfänger ein Paket entgegennehmen darf. Hier sagen z.B. die AGB von DHL:

"Ersatzempfänger sind
1. Angehörige des Empfängers oder des Ehegatten, oder
2. andere, in den Räumen des Empfängers anwesende Personen, sowie dessen Hausbewohner und Nachbarn, sofern den Umständen nach angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendungen berechtigt sind. Eine Ablieferung an Hausbewohner und
Nachbarn ist ausgeschlossen, sofern der Absender eine entgegenstehende Vorausverfügung erteilt oder der Empfänger gegenüber DHL durch Mitteilung in Textform eine derartige Ablieferung untersagt hat."

Ich halte das übrigens für ziemlich grenzwertig, korrekter wäre es genau umgekehrt: Nachbarn usw. dürfen nur entgegennehmen, wenn sie ausdrücklich dazu ermächtigt wurden. Spätestens in einem Hochhaus mit 50 Wohnungen finde ich die Vorstellung, daß man annimmt, ein anderer Hausbewohner sei zur Entgegennahme eines Paketes berechtigt, ausgesprochen abenteuerlich.

Punkt 2: an wen darf eine Postsendung oder ein Paket überhaupt zugestellt werden? Denn wenn eine Sendung gar nicht zugestellt werden darf, weil es den Empfänger nicht gibt, dann darf auch niemand statt dieses - nicht existenten - Empfängers die Sendung entgegennehmen.

Beispiel, um es klarer zu machen: Paket ist an "Hans Meier, Schulstraße 1" adressiert. Unter der Anschrift "Schulstraße 1" wohnt kein Hans Meier, sondern ein Klaus Müller.

Dann stellt sich die Frage, ob der Nachbar das Paket für Hans Meier annehmen darf, überhaupt nicht, weil es keinen Nachbarn eines Hans Meier gibt, sondern einen von Klaus Müller.

Nun ist das Paket an "Hans Meier, Schulstraße 1" adressiert, aber in der Schulstraße ein wohnt Egon Meier.

Da wird es knifflig. Egon Meier kann an sich keine Postsendungen für Hans Meier empfangen, weil er ja nun mal nicht Hans Meier ist. Daß Briefträger trotzdem gern die Post in jeden Briefkasten werfen, wo der Nachname halbwegs stimmt, ist zwar üblich - aber rechtlich nicht wirklich korrekt.

Allerdings könnte eine ganze Familie Meier in der Schulstraße 1 wohnen, und es steht nur "Egon Meier" auf dem Klingelschild und auf dem Briefkasten. Genau das ist der Grund, warum alles, was an "... Meier" adressiert ist, üblicherweise auch im Meier'schen Briefkasten landet.

Spätestens aber wenn der Briefträger oder Paktetbote weiß, daß in der Schulstraße 1 erstens Egon Meier, zweitens Hildegard Meier, drittens Sabine Meier und viertens Kai-Johann Meier wohnen ... dann darf er eine Sendung an "Hans Meier" dort eindeutig nicht mehr zustellen. (Weder Brief noch Paket.)

Denn dann muß er davon ausgehen, daß es sich um eine fehlgeleitete Sendung handelt.

Es ist im übrigen Sache des Empfängers, sicherzustellen daß sein Name korrekt auf der Sendung steht - und nicht Sache der Post oder Paketdienste, hier Kaffeesatzleserei zu betreiben.

Für Post- und Paketsendungen gilt immer: im Zweifelsfall, wenn nicht eindeutig ist, daß die Sendung korrekt zugestellt werden kann, muß sie zurück an den Absender gehen. Denn nur der kann das klären.

Zitat:
weil der Chef meinte (Die Zustellerin hat das heute erzählt) dass er evtl. zur Rechenschaft gezogen werden könnte, wenn die gesendete Ware vom Empfänger nicht bezahlt werden würde.
Exakt so ist es.

Zitat:
Hä? Ist das nicht ein bisschen Amtsanmaßung?
Nein. Das ist völlig korrektes Handeln.

Zitat:
Wie soll der Empfänger nun vorgehen?
Dafür sorgen, daß sein Name richtig auf der Sendung steht.
Zitat:
Abgesehen davon, dass die Ware wieder zur Firma zurück geht und die doppelte Kosten haben dem Empfänger das Paket wieder zu schicken, vom Ärger und den Umständen abgesehen.
Das ist allein dessen Problem, der für die falsche Adresse verantwortlich ist.

Zitat:
Darf die Post eine Zustellung verweigern nur weil der Vorname nicht stimmt??????
Ja. Darf sie nicht nur. Muß sie eigentlich sogar.
Klaus0155 and motzmecker like this.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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