Dies ist eine Diskussion zu Polizeimütze im Dienst innerhalb des Forums Beamtenrecht
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| Polizeimütze im Dienst Schon seit längere Zeit versuche ich herauszufinden ob ein Streifenpolizist, als nicht im Dienst gilt wenn er seine Polizeimütze nicht auf hat. Ist das so richtig, oder nur reiner unfug ? Ich freue mich auf eine Antwort. Mit freundlichem Gruß Max |
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| AW: Polizeimütze im Dienst Das würde ich spontan als reinen Unfug einstufen. Im Gegenteil: Polizisten in meinem Bekannten- und Verwandtenkreis erzählen mir immer wieder, dass sie selbst in ihrer Freizeit - falls erforderlich - diensttlich werden können oder sogar müssen. Vielleicht kann dies einer der Experten verifizieren? Grüße, wusel |
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| AW: Polizeimütze im Dienst Hallo, ähnliches habe ich auch schon gehört, man könnte ja auch in extrem Situationen nicht verlangen noch schnell die Kappe aufzuziehen. Eventuell gibt es eine gesonderte Regelung für rutine Einsätze. ( Personenkontrolle, Frahzeugkontrolle, Lärmbelästigung etc.) mfg, Max |
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| AW: Polizeimütze im Dienst Ich bin vom Bundesgrenzschutz und man muss die Mütze tragen, wenn es zum einen kein geplanter Einsatz ist, in dem alles minutenschnell gehen muss oder zum zweiten, wenn die Temperaturen noch keine 30 Grad erreicht haben. Ansonsten besteht Mützenpflicht! Gruß Sabrina |
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| AW: Polizeimütze im Dienst Nun, du musst deine Mütze im Dienst zwar tragen, das hat aber mit den geltenden Bekleidungsvorschriften (Innenverhältnis) zu tun. Grundsätzlich hat ein Polizist mit oder ohne Mütze die gleichen Befugnisse (Außenverhältnis). Die Geschichte mit der Mütze hält sich leider hartnäckig im Volksglauben ist aber unsinnig. Malti
__________________ Menschen die im Leben immer alles verstehen leben unter ihrem Niveau. |
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| AW: Polizeimütze im Dienst Ich kann Malti da nur zustimmen. Das ist ein hartnäckiges aber absolutes unwahres Gerücht, daß ein Polizist nur einschreiten darf, wenn er seine Mütze aufhat. Das Gerücht gab es schon, als ich meinen Führerschein gemacht habe und das ist schon etwas länger her Es ist auch nciht in allen Bundesländern so, daß die Mütze IMMER getragen werden muß. Dies legt jedes Bundesland für sich selbst fest. Die Mütze gehört vom Grundsatz her zur Uniform, so wie die Hose, das Hemd etc. dietzel |
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| Hallo und einen Gruß in die Runde. Ich stimme im Prinzip den vorherigen Wortmeldungen zu, möchte aber noch folgendes Ergänzen ( mit einen lächelnden Auge). Das Tragen der Mütze soll die Erkennbarkeit des Polizeibeamten im Dienst erhöhen. Das betrifft Sichtbarkeit an Ereignis oder Unfallorten aber auch Erkennbarkeit bei einsetzender Dunkelheit (weiße Mütze). Ich habe in 25 Dienstjahren festgestellt, daß es in allen Bundsländer sowie zwischen älteren und jüngere Kollegen verschieden gehändelt wird. Grundsätzlich sollte man sich nicht an einer fehlenden Mütze des Polizeibeamten stoßen und seine Weisungen befolgen. Zu den anderen Problem ist zu sagen, daß der Polizeibeamte sich jederzeit in Dienst versetzten kann, wenn es zur Verfolgung einer Straftat oder zur Gefahrenabwehr notwendig ist. Es kann also sein das ein Beamter in Zivil sich mit DA ausweist und bei einen VKU erste Maßnahmen am Ort einleitet u.s.w. us.w. Ich denke mein Anliegen wurde verstanden. MFG |
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| AW: Polizeimütze im Dienst Hui, da hat aber mal jemand ganz tief in den Archiven des Forums gekramt. Nicht böse gemeint , herzlich willkommen im Juraforum! |
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| AW: Polizeimütze im Dienst Polizisten sind eben gut im Ausgraben von alten "Leichen" im Keller Schoen, dass die Polizistenquote im Forum ein wenig steigt... Aber Verschwoerungstheoretiker koennten eine Unterwanderung seitens der Polizei vermuten Auch von mir ein herzliches Willkomm! |
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| AW: Polizeimütze im Dienst Zitat:
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