Dies ist eine Diskussion zu Personalakte innerhalb des Forums Beamtenrecht
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| Personalakte was wäre wenn: Ein Schwerbehindeter eine Ausbildung machte in einem Ressort, nennen wir es als Bsp. Justiz. Dort hatte er begründete probleme sogar amtsärztlich bestätigt, durch die S<chwerbehinderung und deren enormen seelischen Auswirkungen. Dieser Schwerbehinderte hat eine aussergewöhnliche und seltene Erkrankung welche in Harninkontinent macht und wesahlb er zeitlebens gehänselt und ausgeschlossen wurde. Dies attestierten viele ärzte. Aufgrund der Hänseleien konnte er schwer Vertrauen zu Fremden aufbauen was sich in dieser Ausbildung klar zeigte. Er lehnte den Kontakt z7u Ausbildern ab, fragte kaum. Ihm wurde das klar ud er begann eine Therapie die nach gewisser Zeit besserung bot. Jedoch wurde er wegen Desinteresse an der Ausbildung und gewissen Probelemen deshalb nach langem hin und her und auch amtsärztlicher Begutachtung nicht übernommen ins Beamtenverhältnis auf Probe. Die Therapie begann er wohl zu spät um wirklich Besserung zu zeigen. Aber auch das Sozialverhalten zu Kollegen lit an seiner Angst vor fremden Leuten, was sich z.B. mal in der saloppen Bemerkung, welche er im nachhinein äußerst bereuhte und für die er sich sofort entschuldigte, nämlich eine Kollegin "legasthenisch" nannte. Er konnte einfach nichts machen- durch die manigfaltigen, psychosozialen Traumata, welche er aufgrund der Behinderung und deren Folgen erlitt , war an ein normales Verhältnis zu Kollegen nicht zu denken. Jedenfalls fruchtete dann die Therapie und er fühlt sich jetzt bereit eine neue Ausbildung zu starten und ist frohen Mutes. Er hat scih bei einer anderen Behörde beworben, nennen wir sie Finanz. Dort hätte er eine Stelle, doch in seinem Lebenslauf steht er habe die Ausbildung gemacht. Jetzt möchte die neue Behörde Akteneinsicht bei der alten Behörde nehmen. Diese Akte aber(Keine Disziplinarverfahren oder sonstwas handfestes, lediglich schlechte Beurteilungen, ein Haufen Schriftverkehr wegen der Übernahme auf Probe, und der Hinweis auf das schlechte Verhalten wie Leastenikerin ... aber auch eine sehr schlechte, wegen enormen Desinteresse(Das war ja nichjt der Fall, die Person konnte einfach nicht über ihren Schatten springen und Kontakt zulassen) Beurteilung insgesamt welche zu einer schlechten Gesamtnote der Ausbildung führte; stehen in der Personalakte. Tel. wurde ihm gesagt, dass man nur Einsicht nehmen könne, wenn er dem zustimme. Aber würde er nicht zustimmen, so würde die Einstellung schwer werden können, weil dann die neue Behörde annehmen würde, etwas wäre vorgefallen(Was meint man mit "etwas?") Jetzt überlegt sich der Schwerbehinderte mensch, zu sagen, er wolle nicht dass man dort die Akten einsehen kann, da ja dort das amtsärzutliche Gutschten vermutlich vermerkt ist aus welchem seelische Probleme und eigentlich alles, was gesundheitlich zu Grunde liegt hervor geht. Der Schwerbehinderte Mensch hat äußerts Angst, denn die Zeit in der Ausbildung zuvor und die Fehltritte bereuht er äußerst, jedoch hat er einfach zu spät nach einer Therapie geschaut- die jetzt eindeutig Früchte trägt indem er nun zu Fremden Menschen durchaus kontakt zulassen kann und inzwischen sogar aufnimmt. Besten Dank! |
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