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pensionierung

Dies ist eine Diskussion zu pensionierung innerhalb des Forums Beamtenrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 29.11.2009, 16:50
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pensionierung

nehmem wir mal an ein landesbeamter wird wegen dauernder Dienstunfähigkeit zwangspensioniert. erhebt einspruch wird trotzdem vom dienstherrn zwangspensioniert.
der landesbeamte erhebt klage und während das verfahren vor dem verwaltungsgericht läuft (bereits seit 8 monaten) wird dieser wieder dienstfähig/arbeitsfähig.
durch nachträgliche privatärztliche atteste wird seine dienstfähigkeit bestätigt.
der beamte teilt dies seinem dienstherrn schriftlich mit und stellt gleichzeitig einen antrag auf weiterbeschäftigung da dieser sich noch nicht rechtskräftig in zwangspension (Klage v. d. verwaltungsgericht) befindet.
dieser antrag wird mit der begründung auf das laufende verwaltungsverfahren abgelehnt.
Keine weiterbeschäftigung bzw. dienstaufnahme solange das verfahren läuft.
Frage:
1. muss der beamte da seine dienstfähigkeit durch private atteste belegt sind weiterbeschäftigung werden?
2. kann der beamte evtl. eine amtsärztiche untersuchung verlangen?
3. oder muss der dienstherr eine amtsärztliche untersuchung anordnen?

für antworten wäre dankbar
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  #2 (permalink)  
Alt 01.12.2009, 07:04
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AW: pensionierung

Zitat:
Zitat von attilla
nehmem wir mal an ein landesbeamter wird wegen dauernder Dienstunfähigkeit zwangspensioniert. erhebt einspruch wird trotzdem vom dienstherrn zwangspensioniert.
der landesbeamte erhebt klage und während das verfahren vor dem verwaltungsgericht läuft (bereits seit 8 monaten) wird dieser wieder dienstfähig/arbeitsfähig.
durch nachträgliche privatärztliche atteste wird seine dienstfähigkeit bestätigt.
der beamte teilt dies seinem dienstherrn schriftlich mit und stellt gleichzeitig einen antrag auf weiterbeschäftigung da dieser sich noch nicht rechtskräftig in zwangspension (Klage v. d. verwaltungsgericht) befindet.
dieser antrag wird mit der begründung auf das laufende verwaltungsverfahren abgelehnt.
Keine weiterbeschäftigung bzw. dienstaufnahme solange das verfahren läuft.
Frage:
1. muss der beamte da seine dienstfähigkeit durch private atteste belegt sind weiterbeschäftigung werden?
2. kann der beamte evtl. eine amtsärztiche untersuchung verlangen?
3. oder muss der dienstherr eine amtsärztliche untersuchung anordnen?

für antworten wäre dankbar
Ich kenne nur das Bundesbeamtengesetz.
Hier steht im § 46 in den Absätzen 5 und 7 sinngemäß folgendes:
"Beantragen Beamte nach Wiederherstellung die erneute Berufung in deas Beamtenverhältnis, ist diesem Antrag zu entsprechen, falls nicht zwingende dienstliche Gründe dem entgegenstehen" (Nr. 5)
"Sie können eine erneute Untersuchung verlangen, wenn sie einen Antrag auf erneute Berufung in deas Beamtenverhältnis stellen" (Nr. 7)
Es ist davon auszugehen, dass ies n den Landesbeamtengesetzen analoge Bestimmungen gibt.
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  #3 (permalink)  
Alt 02.12.2009, 14:04
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AW: pensionierung

hallo,

wurde denn gleich die dauerhafte dienstunfähigkeit festgestellt?

wird das nicht alle 2(?) jahre geprüft?

eigentlich ist es doch nicht so leicht eine pensionierung durchzudrücken, hab ich gehört. die behörde müsste sich doch über den genesenen, dienstwilligen beamten freuen.

lg
fistator
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  #4 (permalink)  
Alt 02.12.2009, 14:27
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AW: pensionierung

Zitat:
Zitat von fistator
hallo,

wurde denn gleich die dauerhafte dienstunfähigkeit festgestellt?

wird das nicht alle 2(?) jahre geprüft?

eigentlich ist es doch nicht so leicht eine pensionierung durchzudrücken, hab ich gehört. die behörde müsste sich doch über den genesenen, dienstwilligen beamten freuen.

lg
fistator
hallo,
ja der beamte hatte widerspruch beim dienstherrn eingelegt, musste aber den verwaltungweg beschreiten.
das verfahren liegt zur entscheidung bei ovg, da 1. instanzlich der zwangspensionierung stattgegeben wurde.
nun ist der beamte seit monaten dienstfähig durch priv. ärztliche atteste dokumentiert.
der stellte einen antrag auf dienstaufnahme und reaktivierung. der dienstherr verwies auf das noch anstehende verfahren vor dem ovg und lehnte eine weiterbeschäftigung einfach ab.
amtsärztlich wurde er auch nicht eingeladen.
muss trotz verwaltungsakt der dienstherr nicht den beamten weiterbeschäftigen da dienstfähigkeit bescheinigt wurde?
danke für antworten.
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