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neues Beamtenverhältnis

Dies ist eine Diskussion zu neues Beamtenverhältnis innerhalb des Forums Beamtenrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 08.01.2010, 17:49
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neues Beamtenverhältnis

Hallo,
mal angenommen:
Jemand machte den Vorbereitungsdienst und wurde danach nicht übernommen auf Probe. Sie wurde kraft gesetz also entlassen bzw. Beamtenverhältnis auf Widerruf endete Kraft Gesetz.
Ein Jahr war sie nicht Beamtin.
Nun soll sie erneut eingestellt werden bei einer anderen Behörde in den erneuten bzw. anderen Vorbereitungsdienst.
Im alten Beamtenverhältnis auf W. hatte sie aufgrund der Schwerbehinderung erhebliche gesundheitliche Probleme. Darum wurde damals eine amtsärztliche Begutachtung veranlasst. Weitere privatärztliche Atestte legte die Beamtin auf W. vor, um die Probleme und daraus unschuldhaftigkeit ihrer Person an den Problemen während des Vorbereitungsdienstes darzulegen.

Nun wird von der neuen Behörde die alte Personalakte zur Einsichtnahme verlangt.
Die Person möchte dies aber ausdrücklich nicht, da sich in der alten Personalakte somit viele ärztliche Unterlagen befinden. Dies sieht sie als ihren Privatbereich und
dieser geht keinen etwas an, auch nicht den Arbeitgeber. Darüber hinaus hatte sie vor fast zwei Jahren eine Abmahnung bzw. Verweis in der Akte.
Dies beruhte lt. Amtsarzt zum großen Teil auf der Schwerbehinderung.

Kann der neue Dienstherr entscheiden dass die Person nicht ins Beamtenverhältnis auf Widerruf eingestellt wird, weil sie die Akteneinsicht beim ehem. Dienstherr verweigert, obwohl ansonsten alle anderen Einstellungsvoraussetzungen gegeben sind(ges. Eignung, Führungszeugnis usw.)
Nach Meinung der Person handelt es sich um ein völlig neues Arbeitsverhältnis da seit Entlassung ein Jahr vergangen war. Diese vergangene Sache sollte daher einem neuen Arbeitsverhältnis nicht im Wege stehen findet die Person, so wie eben auch in der Privatwirtschaft.

Wäre eine Abmahnung damals fähig die Ernennung ins neue Verghältnis auf W. wegen Zweifel an der charakterlichen Eignung zu beeinflussen?


Vielen Dank!
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Alt 08.01.2010, 21:33
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AW: neues Beamtenverhältnis

Wenn jemand ein Beamtenverhältnis anstrebt, hat er in vielen Dingen eine umfassende Auskunftspflicht. Dazu gehört natürlich auch die Auskunft über akute und überstandene Kranheiten. Verschweigt der potentielle Beamte derartige Dinge, kann dieses ggf. zu einer Beendigung des Beamtenverhältnisses führen.
Die Sache mit dem Verweis ist schon seltsam. Wie kann man wegen einer Schwerbehinderung einen Verweis bekommen, also eine Disziplinarmaßnahme?
Vielleicht sollte man doch mit dem neuen Dienstherrn ein offenes Wort reden und Ungereimtheiten erklären.
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  #3 (permalink)  
Alt 08.01.2010, 21:48
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Danke erstmal.
nun, die damalige Beamtin litt erheblichst unter einer posttraumatischen Belastungsstörung, welche natürlich auch erheblichste Auswirkungen auf das sozialverhalten hatte. Diese Störung erlaubte keine Nähe zu Kollegen und bei einem Vorfall kam es darum zu lautstarken Auseinandersetzungen mit einem Kollegen was sich dann in einer Beleidigung äußerte. Dieser Vorfall belastete derart, dass eigeninitiativ eine Therapie angegangen wurde, die letztenendes zum Erfolg führte, aber eben zu spät um das Ruder rumzureißen.
Nun aber ist die Person austherapiert und in der Lage nun beschwerdefrei die Ausbildung durchzuziehen, wäre da eben nicht die "schwarzen Flecken" in der Personalakte.

Also nochmal: Was wenn die Akteneinsicht verweigert werden würde mit dem Hinweis auf die vielen ärztlichen Unterlagen?

Besten Dank!

PS: Posttraumatische Belastungsstörungen entstehen bei z.B. Übergriffen.
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Alt 08.01.2010, 22:07
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AW: neues Beamtenverhältnis

Ich bin selbst im Personalreferat tätig und kann nur sagen, dass eine Verweigerung für die Einstellung nicht sehr förderlich sein wird.
Bei der erforderlichen amtsärztlichen Untersuchung müsste man sowieso mit offenen Karten spielen. Es ist bestimmt vorteilhaft, die Sache offensiv anzugehen und durch Vorlage eines Attests seine Gesundung nachzuweisen-
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  #5 (permalink)  
Alt 08.01.2010, 22:26
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Oh, vielen dank.
kann man das denn quasi fix sagen, dass eine Verweigerung, auch wegen dieser nachvollziehbaren Gründe der vielen ärztlichen Atteste und Unterlagen der Akteneinsicht die Einstellung quasi ausschließt?
Die ärztlichen Unterlagen der Person gehen doch niemanden an zumal, das ja überstanden ist. Ausserdem liegt eine Schwerbehinderung über 60% vor.

Wie würden denn die Chancen einer Personalreferentin nach aussehen, trotz erheblicher Vorgeschichte und "massiven Zweifel an der charakterlichen und berufspraktischen Eignung" damals erneut eingestellt zu werden- mit Attest, dass die Therapie erfolgreich war.

Vielen Dank
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  #6 (permalink)  
Alt 08.01.2010, 22:27
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Wofür wird eigentlich die Akte eingesehen? Um genau sowas aufzudeken nehme ich an? Es handelt sich um eine mündliche Abmahnung damals bei der Person.
Ist das wie ein Verweis?
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  #7 (permalink)  
Alt 09.01.2010, 09:23
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AW: neues Beamtenverhältnis

Hier will jemand partout in ein Beamtenverhältnis, welches ihn meiner Meinung nach schon verdächtig macht

Selbstverständlich hat sich eine staatliche Institution bei Einstellung in ein Beamtenverhältnis besonders zu bemühen, den Bewerber auf Eignung fachlich, wie auch charakterlich zu überprüfen. Die Behörde will und kann es sich einfach nicht leisten, Mitarbeiter einzustellen, diese später auch noch zu verbeamten, welche schon im Vorfeld ihre Eignung in Frage stellen.

Die Prognose mit einer dicken Krankenakte anzureisen, wäre auch bei einem privaten Unternehmen sicherlich nicht sehr günstig, da man ja schließlich eine gemäß dem Anforderungsprofil taugliche Kraft für "erfolgversprechende und dauerhafte Beschäftigung" einstellen möchte.

Psychische Krankheiten oder Labilitäten sind eben kein Garant, um eine solide Einschätzung für die Zukunft vorhersehen zu können.

Es ist hier nur meine Meinung, aber ich sehe schwarz,insbesondere für ein Beamtenverhältnis.
__________________
Meine Gefühle sagen nichts über mein Wissen aus.
Do, ut des
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  #8 (permalink)  
Alt 09.01.2010, 09:53
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Die amtsärztliche Untersuchung der Person sei bereits gelaufen und es wäre der gleiche Amtsarzt, welcher damals bereits das Gutachten erstellte auf welches die person gerne die Verweigerung der Akteneinsicht stützen möchte, zumal dies "alte Kamellen" sind. Eine psychische Erkrankung welche mal vorlag bedeutet nicht, dass diese ewig anhalten wird und da diese Störung "austherapiert" ist, sollte sie in keiner Weise das neue Ausbildungsverhältnis stören können.
Die Person wurde nun für uneingeschränkt tauglich eingestuft.

Es geht hier lediglich darum, ob durch eine Akteneinsicht nicht Persönlichkeitsrechte, bedingt durch die vielen ärztlichen Aussagen angegriffen werden könnten und darum eine Verweigerung ohne Auswirkungen aufdie Einstellung bleiben könnte.

Besten Dank
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  #9 (permalink)  
Alt 09.01.2010, 11:54
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Zitat:
Zitat von Mimisliebling

Es geht hier lediglich darum, ob durch eine Akteneinsicht nicht Persönlichkeitsrechte, bedingt durch die vielen ärztlichen Aussagen angegriffen werden könnten und darum eine Verweigerung ohne Auswirkungen aufdie Einstellung bleiben könnte.

Besten Dank
Eine Personal- (und Kranken) akte wird deshalb geführt, um eine Einschätzung zur Person in ihrer jeweils zurückverfolgbaren Entwicklung vornehmen zu können, welches eine mögliche Beurteilung für die Zukunft erlaubt.

Persönlichkeitsrechte werden deshalb nicht verletzt, da diese Akten keine Öffentlichkeit gewinnen, sondern lediglich dem Arbeitgeber als Nachweis und Dokumentation zur Person dienen.
Die Person hat auch das Recht, selbst Einblick in seine Akte zu erlangen. Deshalb gibt es in Betrieben oftmals eine "offizielle" und eine inoffizielle Akte.

Dortige Aufzeichnungen lassen objektive und subjektive Rückschlüsse für beurteilende Personen zu, die als Entscheidungsträger der Firma, bzw. Behörde entsprechende Funktion bekleiden.

Im hier vorgegebenen Fall innerhalb einer Behörde ist es billigend, dass die bereits angelegte und somit bestehende Akte interner Weitergabe, quasi Ressort übergreifend sicherlich keinen Verstoß darstellen wird.
Eine Verweigerung der Zustimmung, würde sicherlich ein Ausschlusskriterium darstellen.
__________________
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  #10 (permalink)  
Alt 09.01.2010, 12:01
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AW: neues Beamtenverhältnis

Man sollte nicht vergessen, dass es sich hier um die Beamtenlaufbahn handelt. Was in der freien Wirtschaft verhinder- oder verschweigbar ist, ist das lange nicht im Staatsdienst.

Der Mantel des Beamten ist eng, aber warm!

Und wenn die Erkrankung austherapiert ist und nicht mehr auftreten wird, sollten auch die medizinischen Experten in der Begutachtung auf dieses Ergebnis kommen. Offensichtlich hat der Bewerber daran aber eigene Zweifel.

Es gibt hier nur zwei Wege: verweigern, was rechtlich sicherlich möglich ist, aber nicht gerade zur Einstellung einlädt, oder mit offenen Karten spielen. Das Risiko einer Ablehnung wird weiterhin hoch sein, aber wohl geringer als bei einem schlichten "nein".
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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