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Nebenbeschäftigung in der Freistellungsphase der Altersteilzeit

Dies ist eine Diskussion zu Nebenbeschäftigung in der Freistellungsphase der Altersteilzeit innerhalb des Forums Beamtenrecht

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Alt 05.08.2010, 15:43
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Nebenbeschäftigung in der Freistellungsphase der Altersteilzeit

Ein niedersächsischer Beamter in der Freistellungsphase der Altersteilzeit möchte einen Nebenjob auf 400-Euro-Basis anfangen.
1. Muß das unbedingt dem Dienstherrn gemeldet werden?
2. Würde das Einkommen den Aufstockungsbetrag mindern?
__________________
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Alt 13.08.2010, 15:15
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AW: Nebenbeschäftigung in der Freistellungsphase der Altersteilzeit

Hallo,
die Regelungen zum NT-Recht sind Ländersache, aber man kann davon ausgehen, dass dies kein Problem ist. Wahrscheinlich nur anzeigepflichtig.

Gruß
Ben
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  #3 (permalink)  
Alt 14.08.2010, 16:33
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AW: Nebenbeschäftigung in der Freistellungsphase der Altersteilzeit

Ich habe mal das eigentlich naheliegenste gemacht und mit meiner Pensionskasse gesprochen. Dort wurde mir gesagt, weil ein Beamter immer einkommensteuerpflichtig ist, müßte ich mir eine zweite Steuerkarte besorgen. Das wäre die mit Steuerklasse 6. Eine Nebenbeschäftigung würde sich dann natürlich bei den hohen Abzügen nicht mehr lohnen.
Kann jemand die Aussage mit der 2. Steuerkarte bestätigen?
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