Dies ist eine Diskussion zu Nebenbeschäftigung in der Freistellungsphase der Altersteilzeit innerhalb des Forums Beamtenrecht
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| Nebenbeschäftigung in der Freistellungsphase der Altersteilzeit 1. Muß das unbedingt dem Dienstherrn gemeldet werden? 2. Würde das Einkommen den Aufstockungsbetrag mindern?
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| AW: Nebenbeschäftigung in der Freistellungsphase der Altersteilzeit Hallo, die Regelungen zum NT-Recht sind Ländersache, aber man kann davon ausgehen, dass dies kein Problem ist. Wahrscheinlich nur anzeigepflichtig. Gruß Ben |
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| AW: Nebenbeschäftigung in der Freistellungsphase der Altersteilzeit Ich habe mal das eigentlich naheliegenste gemacht und mit meiner Pensionskasse gesprochen. Dort wurde mir gesagt, weil ein Beamter immer einkommensteuerpflichtig ist, müßte ich mir eine zweite Steuerkarte besorgen. Das wäre die mit Steuerklasse 6. Eine Nebenbeschäftigung würde sich dann natürlich bei den hohen Abzügen nicht mehr lohnen. Kann jemand die Aussage mit der 2. Steuerkarte bestätigen?
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