Dies ist eine Diskussion zu Muss Gewerbeamt Auskunft über Gewerbeanmeldung erteilen innerhalb des Forums Beamtenrecht
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| Muss Gewerbeamt Auskunft über Gewerbeanmeldung erteilen Mal angenommen, H will wissen, ob N ein Gewerbe angemeldet hat. H ruft auf dem Gewerbeamt an und erhält die Auskunft, dass keine Auskunft erteilt werden könne. Ist das so richtig? Warum gibt es dann ein solches Verzeichnis? |
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| AW: Muss Gewerbeamt Auskunft über Gewerbeanmeldung erteilen Zitat:
Öffentlich zugänglich ist das Handelsregister, dort sind aber nicht alle Gewerbebetriebe eingetragen, sondern nur die, die aufgrund ihrer Geschäftsform ins HR eingetragen werden. Dem beschriebenen Auskunftsanspruch steht der Datenschutz entgegen. Und es gibt auch keinen plausiblen Grund, warum ein Außenstehender wissen müsste, ob und wie jemand ein Gewerbe angemeldet hat.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Muss Gewerbeamt Auskunft über Gewerbeanmeldung erteilen Hallo, danke für die Antwort. Den Grund gibt es sehr wohl. Eine Dame sitzt daheim seit sie ein Baby hat und nimmt Aufträge entgegen für die Beschriftung von Fahrzeugen, Erstellung von Werbemitteln aller Art. Sie nimmt einer Agentur die Kunden weg, da sie sich Dumpingpreise leisten kann, da es ja Erziehungsgeld gibt. Ist schon korrekt, wenn die Agenturinhaberin wissen möchte, ob ein ordnungsgemäßes Gewerbe angemeldet ist. Die Agenturinhaber weiß zum Beispiel, dass vor dem Baby die besagte Dame immer "nebenher" Autos beschriftet hat etc. Das kann doch irgendwie nicht sein. |
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| AW: Muss Gewerbeamt Auskunft über Gewerbeanmeldung erteilen Einer Agentur die Kunden wegzunehmen, ist aus Sicht der Gewerbeordung keine ordnungswidrigkeit. |
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| AW: Muss Gewerbeamt Auskunft über Gewerbeanmeldung erteilen Behauptet auch keiner. Aber sehr wohl wenn kein ordnungsgemäßes Gewerbe angemeldet ist. |
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| AW: Muss Gewerbeamt Auskunft über Gewerbeanmeldung erteilen Zitat:
Zitat:
Für die Anrechnung von Einkommen aus angestellter oder selbständiger Tätigkeit auf das Elterngeld gibt es gesetzliche Regeln. Eine Nebentätigkeit - angestellt oder selbständig - steht dem Bezug von Elterngeld nicht entgegen, dies ist zulässig. Dafür zu sorgen, daß die Vorschriften für die Zahlung von Elterngeld eingehalten werden, ist Aufgabe der für das Elterngeld zuständigen Stellen. Zitat:
Zitat:
Es klingt sehr so, als sei da jemand über Konkurrenz verschnupft. Konkurrenz gehört aber zur Marktwirtschaft. Der muß man sich stellen.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Muss Gewerbeamt Auskunft über Gewerbeanmeldung erteilen Zitat:
Wenn jemand konkrete Anhaltspunkte hat, daß ein Konkurrent Steuern oder Sozialabgaben hinterzieht, steht es ihm frei, dies bei den zuständigen Stellen anzuzeigen. Dagegen ist ja auch nichts einzuwenden. Wenn jemand der Meinung ist, ein Konkurrent verstoße gegen das UWG und verhalte sich im Wettbewerb unlauter, dann steht es ihm frei, einen Anwalt zu beauftragen, auf Grundlage des UWG dagegen vorzugehen. Dafür wird es allerdings nicht ansatzweise reichen zu sagen "Meine Konkurrentin ist junge Mutter und bezieht Elterngeld!"
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Muss Gewerbeamt Auskunft über Gewerbeanmeldung erteilen Zitat:
Wenn ein Konkurrent meint, dies sei nicht der Fall, steht es ihm frei, die Gewerbebehörde zu informieren. Die wird das dann prüfen, und falls kein Gewerbe angemeldet wurde, dies nachfordern und ggf. die vorgesehenen Schritte einleiten. Was aus dem Fall wird, geht aber den Konkurrenten nichts an.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Muss Gewerbeamt Auskunft über Gewerbeanmeldung erteilen in der gewerbeordnung http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/index.html sind unter XI die berechtigten genannt, die auskuft aus dem gewerbezentralregister bekommen können ...
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: Muss Gewerbeamt Auskunft über Gewerbeanmeldung erteilen @hera vielen Dank für den Link. Das ist das was ich suchte. Das Ganze hat überhaupt nichts damit zu tun, verschnupft zu sein über die Konkurrenz. Die gehört nun mal dazu. Nur gibt es halt gewisse Regeln, die jeder einzuhalten hat. Wenn wir hier alle Schwarzarbeiten würden, na holla... |
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