Dies ist eine Diskussion zu mit FH Diplom und Promotion in den höheren Dienst? innerhalb des Forums Beamtenrecht
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| mit FH Diplom und Promotion in den höheren Dienst? ich habe ein FH-Diplom und bin derzeit im gehobenen Dienst verbeamtet. Nun denke ich über eine Promotion nach (das geht auch mit einem FH-Diplom sehr wohl!) und frage mich, ob ich damit die Zugangsvoraussetzungen für den höheren Dienst erfüllen würde. Zusatz: Ich bin Landesbeamter in NRW. MfG |
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| AW: mit FH Diplom und Promotion in den höheren Dienst? Die Laufbahnverordnung für NRW findet man hier: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_...sg=0#det202298 Soweit ich das überflogen habe, spielt die Promotion keine Rolle, d. h. bis auf eine Tätigkeit als Akademischer Rat (§ 66 b). Aber auch hier ersetzt sie nicht den Uni-Abschluss bzw. den Master-Grad einer FH. FH-Diplom und Promotion reichen, soweit ich das auf die Schnelle verstanden habe, nicht aus. Viele Grüße Cephalotus |
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| AW: mit FH Diplom und Promotion in den höheren Dienst? Hallo, ich habe es mir fast gedacht. Auch wenn es etwas komisch klingt, dass sich ein Promovierter "nur" im gehobenen Dienst befindet und nicht die Voraussetzungen für den höheren Dienst erfüllt. |
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| AW: mit FH Diplom und Promotion in den höheren Dienst? Zitat:
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| AW: mit FH Diplom und Promotion in den höheren Dienst? Zitat:
). Das Studium vorher ist m. E. oft fachlich gar nicht erforderlich. |
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| AW: mit FH Diplom und Promotion in den höheren Dienst? Zitat:
Wirtschaftingenieure brauchten sowieso mindestens 14 Semester an einer Uni. WEr früher einen Ing.(grad.) erworben hatte, konnte sich "nachdiplomieren lassen" und zahlte für die Urkunde je nach Bundesland zwischen Null und ca. 200 DM. Also da gibt es schon Unterschiede, obwohl man sie alle als "Diplom" bezeichnet. Und ich möchte auch mal behaupten, da gibt es auch deutliche Unterschiede bei den beiden Profesorengruppen und deren Vorlesungen. Immerhing fingen die Ingenieure einer FH einst mit A9 an und in der Regel war bei A10 Endstation. Heute ist wohl A11 eher die Regel sonst bekäme man überhaupt keine Bewerber, und manche schaffen den Amtsrat, der mit A13 besoldet ist. Dann ist ja kein ein so großer Unterschied zur A14. Dort ist für einen TH-Absolventen in der Regel Endstation. Da mag es noch Unterschiede zwischen den Ländern und den Behörden geben. Aber das ist wohl der große Rahmen. Und wer es sich leicht machen will, soll Sozialpädagogik studieren und dann in die Politik gehen. Zumindest hat mir das einer als Tipp erläutert. pauline |
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| AW: mit FH Diplom und Promotion in den höheren Dienst? Ich wüsste gerne welcher dem Bachelor gleichgesetzte Abschluss die sofortige Promotion ermöglicht. Ich halte das für ein Gerücht. Wahrscheinlich sind zwischen dem Bachelor und der Anfertigung der Doktorarbeit weitere Module zwischengeschaltet, die den Erwerb des Promotionsrechts beinhalten. Wenn ja wird vermutlich dieser Erwerb einer Qualifikation für den höheren Dienst gleichbedeutend sein. |
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| AW: mit FH Diplom und Promotion in den höheren Dienst? Eine Promotion (ZUM DR.) reicht in der Regel nicht, da es "nur" ein Grad ist. Total anders sieht es mit dem PhD aus, dem "neuen" Dr., der neben der Promotion noch den höchsten Bildungsabschluss der neuen EU-Grade (Stichwort Bologna) beinhaltet. Hiermit geht es, u. a. weil der PhD "höherwertiger" als der Master ist, was der einfache Dr. eben nicht ist. Und: Der PhD kann auch als Dr. (ohne jeden weiteren Zusatz) vor dem Namen geführt werden. |
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