Dies ist eine Diskussion zu Lehrer - Pflichten? innerhalb des Forums Beamtenrecht
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| Mal angenommen, am Anfang eines Schuljahrs erhält man von seiner Schule einen Zettel, mit den Informationen zum jeweiligen Bildungsgang, auf dem auch Vermerkt sei, das ein Gewisser Betrag im laufe diese Schuljahr gegenüber einem Lehrer entrichtet werden muss. Sind Lehrer in solch einem Fall verpflichtet, Quittungen über den Erhalt des Geldes, und auch über die Verwendung des Geldes auszustellen, bzw. bereitszustellen? Oder geht es dann bei ca. 20 Schülern und 110 Pro Schüler/Schuljahr sogar in den Bereich der eventuellen Steuerhinterziehung? Mit freundlich Grüßen, phpmysqlfreak |
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| AW: Lehrer - Pflichten? Zitat:
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| Es gab bisher keinen Verwendungsnachweis, und es wurden genau so wenig Quittungen ausgestellt. Selbst nach schriftlichem Verlangen der Eltern von z. T. minderjährigen wurde nur gelacht, und der Zettel zerissen. Weiter wurde behauptet, das es doch garnicht erlaubt sei, Quittungen auszustellen, sofern man eine Lehrkraft sei. *unsinnig* Sonst: Ersteinmal vielen dank. |
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| AW: Lehrer - Pflichten? Zitat:
Hintergrund der Geschichte ist, das ein Zeugniss nicht ausgehändigt wird, wenn 15 nicht bezahlt werden. Die 15 wollen nicht bezahlt werden, bis ein Nachweis über die die Bisher verbrachten Leistungen, sowie der Verwendungsnachweis dieser zu sehen ist. |
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