Dies ist eine Diskussion zu lehrer mit fragwürdigen lehr- und erziehungsmethoden innerhalb des Forum Beamtenrecht
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| lehrer mit fragwürdigen lehr- und erziehungsmethoden Hallo, meine 7 jährige Tochter geht in die erste Klasse der Grundschule. Vor einiger Zeit wurden wir zum Gespräch bestellt, wo die lehrerin mir erzählte, daß meine tochter probleme mit der Aufmerksamkeit hätte und ihre hausaufgaben zu oft vergessen würde. sie empfahl uns, eine erziehungsberatung in anspruch zu nehmen. da meine tochter aber das 4. von 5 kindern ist, und ich absolut keinen anlass dafür sah, sagte mir diese lehrerin auch noch, daß sie sich mit dem direktor darüber kurzschliessen würde. vor einigen tagen haben sich ein paar eltern dieser klasse zusammengesetzt und was über diese lehrerin zusammengetragen wurde, war haarsträubend: -sie lässt die kleinen im unterricht nicht auf die toilette gehen (darunter auch meine tochter, die ein attestiertes blasenleiden hat), einige kinder haben sich schon eingenässt und mussten mit nassen hosen bei minustemperaturen nach hause gehen. -ein mädchen, welches ihr sagte, daß es ihr nicht gut gehen würde, wurde von ihr komplett ignoriert, erbrach sich in die hand und musste dann noch alleine alles säubern, die eltern wurden nicht informiert. -ein großteil der klasse schafft es nicht, die hausaufgaben korrekt zu notieren, geschweige denn zu erledigen -dickere kinder wurden unter druck gesetzt, auf ihre ernährung zu achten, sie kontrolliert deren pausenbrote -die kinder mussten ihren kopf auf den tisch legen und warten (keiner weiß auf was) -sportunterricht fiel willkürlich aus, wenn die lehrerin einen husten hatte -sporttaschen müssen von den kindern jeden tag mitgenommen werden, weil der "käsefussgeruch" unerträglich sei -meine tochter wurde angeschrieen, weil sie geweint hat, angeblich benutzt sie ihre tränen als waffe gestern hatten wir dann einen erneuten gesprächstermin, wo wir eigentlich einige dieser punkte ansprechen wollten, doch bereits nach knapp 10 minuten wurden wir vor die tür gesetzt, weil sie mit uns auf dem niveau nicht weiter diskutieren wollte und für das nächste gespräch den direktor der schule hinzuziehen wollte. es gab vorher keine beleidigungen, lauten worte, angriffe . es wurde sachlich argumentiert, was die lehrerin aber ignoriert hat, stattdessen begann sie wieder damit, daß meine tochter, die wirklich ein ganz normales, etwas ruhiges, den schulischen anforderungen gewachsenes mädchen ist (was mir auch von mehreren leuten bestätigt wurde ), probleme hätte, und sie hilfe benötigen würde. meine frage nun: was können wir gegen die lehrerin unternehmen? Vor dem direktor wurden wir schon von mehreren eltern gewarnt, weil er immer 100% ig hinter seinem lehrpersonal steht und einem die worte im mund verdreht. müssen wir uns und muss sich meine tochter noch bis zum nächsten lehrerwechsel in 1,5 jahren quälen und beleidigen lassen? danke fürs lesen gruss |
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| AW: lehrer mit fragwürdigen lehr- und erziehungsmethoden Die geschilderten Zustände klingen geradezu unvorstellbar. Sollten sich die geschilderten Vorwürfe jedoch bestätigen, würde ich nicht zögern, die zuständige Schulaufsichtsbehöre einzuschalten und eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Lehrerin und Direktor zu erheben. Aufgrund der geschilderten Vorfälle hinsichtlich verbotener Toilettengänge, Kopfauflegen, Pausenbrotkontrolle, Anschreien etc. ist auch an eine Strafanzeige z.B. wegen Körperverletzung, Nötigung und Beleidigung zu denken. Sie sollten das weitere Vorgehen aber auf jeden Fall mit einem Rechtsanwalt besprechen, evtl. zusammen mit Eltern anderer betroffener Kinder. Die Adressen von Anwälten, die auf Schulrecht spezialisiert sind, können Sie bei der örtlichen Anwaltskammer erfragen. Dort wird man Ihnen gern weiterhelfen. |
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| AW: lehrer mit fragwürdigen lehr- und erziehungsmethoden Hallo, ersteinmal danke für die schnelle antwort. eine frage hätte ich noch wegen der strafanzeige: kann diese anzeige von uns gestellt werden, oder benötigen wir die eltern (bzw. die einwilligung), deren kinder betroffen sind. reicht da eine unterschriftensammlung, oder eine einverständniserklärung? oder muss jeder betroffene für sich anzeige erstatten? trotzdem hoffe ich noch, daß es irgendwie "friedlich" zu regeln ist. Gruß |
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| AW: lehrer mit fragwürdigen lehr- und erziehungsmethoden Grundsätzlich können Straftaten von jedem angezeigt werden. Eine Ausnahme bilden die sogenannten Antragsdelikte, bei denen ein Strafantrag des Opfers bzw. hier der Erziehungsberechtigten notwendig ist. Weil die einfache Körperverletzung ein relatives Antragsdelikt ist, benötigt man in Fällen, in denen ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung gegeben ist (und das wäre in einem Fall wie diesem zweifelsohne der Fall), nicht einmal einen Strafantrag. Dennoch könnte es sinnvoll sein, wenn möglichst viele Eltern gegen die Lehrerin Strafanzeige erstatten, zumal alle Personen, die der Staatsanwaltschaft auf diese Weise bekannt werden, in einem eventuell stattfindenden späteren Prozeß als Zeugen gehört werden können. Für die Details des weiteren Vorgehens rate ich Ihnen allerdings nach wie vor zu anwaltlicher Beratung. |
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