Dies ist eine Diskussion zu Lehramt (Verbeamtung / Beamtentum) / Canabiskonsum innerhalb des Forums Beamtenrecht
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| Ich hätte hier mal ein paar "hypothetische" Fragen. Beispiel: Wenn eine Person A derzeit ein Studium absolvierte, welches auf Lehramt abziehlt und mit einer geringen Menge (laut wiki bis 6g)Hanf in, sagen wir mal, Baden-Württemberg erwischt werden würde (ich denke ob während des Konsums oder nicht, macht hier keinen Unterschied?) und diese Person wollte innerhalb der nächsten 2 Jahre das Referendariat beginnen und möglichst bald verbeamtet werden (Moralisch, dass Lehrer Vorbildfunktion haben usw. ist hier mal außen vor). Würde das überhaupt noch gehen? Und wenn diese Person A verbeamtet worden wäre (Status: Beamter auf Lebzeit) und nun mit einer geringen Menge Canabis erwischt würde (auch wieder BaWü). Was wären hier die Konsequenzen? Wir gehen davon aus, Person A sei vorher noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten. vielen Dank schon mal, Gruß Poffl Mit Zitat antworten |
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| AW: Lehramt (Verbeamtung / Beamtentum) / Canabiskonsum Tja, also das kann, sollte das der einstellenden Behörde bekannt werden, durchaus zu einem Problem führen. Bei einem Beamten wäre die oben beschriebene Handlung ein Dienstvergehen gem. § 47/I S.1 BeamtStG und es würde höchstwahrscheinlich zur Einleitung eines Disziplinarverfahrens kommen. Beim BaL sehe ich hier max. bei einem einmaligen Verstoß eine Kürzung der Dienstbezüge auf diesen zukommen; sollte das jedoch mehrmals vorkommen, wird, so denke ich die zuständige Behörde irgendwann Disziplinarklage einreichen und eine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis beantragen. Bei einem Beamten auf Widerruf / Probe würde das ganze, soweit ich weiß, zur Entlassung führen; bei einem Studenten, der erst noch Beamter werden möchte, kann der Traum von einer Karriere als Beamter bereits ausgeträumt sein, bevor er begonnen hat. Natürlich kommt es allerdings auch darauf an, wie das die jeweilige Einstellungsbehörde / Disziplinarbehörde so handhabt.
__________________ ET TU, BRUTE? |
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| AW: Lehramt (Verbeamtung / Beamtentum) / Canabiskonsum auf welche weise würde denn die behörde überhaupt von dem vergehen des noch-studenten erfahren? schauen die ins bzr? |
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| AW: Lehramt (Verbeamtung / Beamtentum) / Canabiskonsum Zitat:
jeder Einstellung oder Lebenszeitverbeamtung geht eine Anfrage an das BZR voraus. |
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