Dies ist eine Diskussion zu Lebzeiteinstellung in Gefahr??? innerhalb des Forums Beamtenrecht
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| Lebzeiteinstellung in Gefahr??? Mal angenommen ein beamtenanwärter hat gesundheitliche Probleme mit Herzrythmusströrungen! Können Herzrythmusstörungen die verbeamtung auf Lebzeit inGefahr bringen? Eine amtsärztlich Untersuchung wurde schon vor 2 Jahren bei der Einstellung durchgeführt und verlief ohne Probleme! Die Laufbahnprüfung für den mittleren Dienst steht kurz bevor und man nimmt an das man sie besteht. Ab 01.07.09 wäre man dann Beamter auf Probe? Gibt es gesundheitliche Gründe die einer Verbeamtung auf Lebzeit entgegenstehen und wenn ja welche wären das? |
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| AW: Lebzeiteinstellung in Gefahr??? Ich weis nicht ob dir jemand hier im Forum für Beamtenrecht, deine Frage direkt mit ja oder nein beantworten kann. Dafür bedarf es eines großen ärztlichen Fach- verstandes, den zumindestens ich nicht habe ! Aber zum Prozedere ein paar Anmerkungen: 1. Wurden die Herzrhytmusstörugen bereits bei der Einstellungsuntersuchung diagnostiziert und haben sich nicht verschlechtert, wären Chancen vorhanden ! 2. Traten sie erst jetzt auf, dann könnte es Probleme geben. Folgendes müsste der fiktive Beamten verstehen bzw. Wissen. Der Amtsarzt stellt unter Beachtung der zukünftigen Verwendung des Probanten und auf Grund des aktuellen Befundes des Beamten eine Prognose auf, die Aufschluss darüber gibt, ob es zu erwarten ist, dass der Beamte bis zum Erreichen der Altersgrenze in seiner vermutlichen Verwendung dienstfähig bleibt ! Hier gibt es natürlich verschiedene Verwendungen z.B. Feuerwehrmann oder Verwaltungsbeamter ! Weiterhin gibt der AA eine Empfehlung an den Dienstherrn des Beamten zur Übernahme des Neuen. Dieser Empfehlung kann der Dienstherr folgen oder auch nicht ! Aber bei einer schlechten Prognose ist nicht mit einer Übernahme zu rechnen ! 3. Würde die Diagnose Herzrhytmusstörugen aber im Laufe der Probezeit und bei der eventuellen Untersuchung nicht festgestellt, dann ist alles palletti ! Kunne |
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| AW: Lebzeiteinstellung in Gefahr??? Aus ärztlicher Sicht kann man nur so antworten: es kommt entscheidend auf den Einzelfall an. Viele HRS sind gut zu behandeln, beispielsweise durch Medikamente oder einen Schrittmacher. Andere können massiv Probleme bereiten. Allgemeine Aussagen sind kaum möglich. Auf jeden Fall ist eine ausführliche internistische Diagnostik notwendig.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Lebzeiteinstellung in Gefahr??? Vielen Dank erstmal für die Antworten! Bei der Behörde ist es allerdings so das man kurz bevor man eingestellt wird zum Amtsarzt muss der dann feststellt ob der zukünftige Beamte für diesen Job geeignet ist. Angenommen das dies schon geschehen ist und es meines Wissens nicht die Regel ist nochmals zum amtsarzt zu müssen stellt sich folgende Frage? Was müsste geschehen das der Dienstherr eine nochmalige Untersuchung einfordern kann! Längere Fehlzeiten oder reicht schon ein Gelber Schein vom Kardiologen? Danke für weitere Antworten!!! Gruss |
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| AW: Lebzeiteinstellung in Gefahr??? Zitat:
Es bedeutet aber auch, dass die amtsärztliche Untersuchung zur Beamtentauglichkeit schon länger zurückliegt. Allerdings wird nach dem Vorbereitungsdienst keine sofortige Übernahme als Lebenszeitbeamter erfolgen, so dass nach der Probezeit und vor Lebenszeit eineUntersuchung sein muss. Bund oder Land? |
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| AW: Lebzeiteinstellung in Gefahr??? Wir nehmen an das es sich um das Land NRW handelt! Weiter nehmen wir an das Fragesteller die gleiche Ausbildung gemacht hat und auch dort von der amtsärztlichen Untersuchung bis zur Verbeamtung auf Lebenszeit wirklich dreieinhalb Jahre da zwischen lagen. Hier wurde auch keine Untersuchung vor der Lebenszeiteinstellung mehr gemacht. |
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| AW: Lebzeiteinstellung in Gefahr??? Wenn man die Probezeit hinter sich hat, also sein z.A. verliert, kann man bei der späteren Lebenszeitverbeamtung auf eine amtsärztliche Untersuchung verzichten. Die Bewährung in der Probezeit bezieht sich ja auch die gesundheitliche Eignung. |
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