Dies ist eine Diskussion zu Laufbahnwechsel alt/neu innerhalb des Forums Beamtenrecht
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| Laufbahnwechsel alt/neu Bezüglich der Änderungen im Beamtenrecht habe ich einen, zumindest für mich sehr interessanten, Sachverhalt. Herr X hat seine Ausbildung im mittleren nichttechnischen Dienst in der öffentlichen Verwaltung am 30.06.2007 erfolgreich beendet. Nun strebt er an in den gehobenen Dienst derselben Fachrichtung zu wechseln. Die dafür erforderliche Hochschulausbildung kann er vorweisen. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit eines Laufbahnaufstiegs wenn sich Herr X während seiner vierjährigen Dienstzeit im AMT bewährt hat. Gem. §23 Abs. 1 S.1 + S.2 Nr. 2 LbVO Nun zur Problematik: Altes Recht: Nach dem alten Recht wurde er, nach absolvierter Ausbildung am 01.07.2007, zum Regierungssekretär "zur Anstellung" ernannt. Am 01.07.2009 erhielt er sein erstes reguläres "Amt". Demnach wäre der frühstmögliche Einschleusung in den gehobenen Dienst erst am 01.07.2013 möglich. Neues Recht: Nach dem neuen Recht ist die Dienstbezeichnung "zur Anstellung" weggefallen und der Absolvent der Ausbildung zum mittleren Dienst erhält, mit der Begründung des Beamtenverhältnisses auf Probe, direkt ein "Amt". Somit wäre(unter den gleichen Voraussetzungen wie oben) eine Einschleusung in die Ausbildung zum Beamten des gehobenen Dienstes schon ab 01.07.2011 möglich. Nun ist die Frage, ob Herr X weiterhin nach dem alten Recht behandelt wird oder ob es Übergangsvorschriften gibt, die es Herrn X ermöglichen dennoch ab dem 01.07.2011 an der Ausbildung zum Beamten des gehobenen Dienstes teilnehmen zu lassen. Grüße Lysi |
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| Laufbahnwechsel | Beamtenrecht | 28.08.2008 09:26 |
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