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Kündigung Beamter auf Probe

Dies ist eine Diskussion zu Kündigung Beamter auf Probe innerhalb des Forums Beamtenrecht

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Alt 03.05.2009, 23:11
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Kündigung Beamter auf Probe

Angenommen, ein Lehrer ist als Beamter auf Probe seit einem Jahr als Klassenleherer tätig und entscheidet sich, aus dem deutschen Schulsystem komplett auszusteigen, um im Ausland eine Tätigkeit als Lehrer im dortigen Schulsystem aufzunehmen.
Mit welchen Folgen hat dieser Lehrer zu rechnen? Er hat zu Beginn seiner Tätigkeit unterschrieben, sich nicht innerhalb von 3 Jahren versetzen zu lassen.

Was geschieht, wenn er sich nach einigen Jahren entscheidet, wieder im deutschen Schulsystem arbeiten zu wollen? Ist dann eine erneute Verbeamtung im gleichen Bundesland möglich?
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Alt 27.06.2009, 15:59
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AW: Kündigung Beamter auf Probe

Du schreibst doch selbst, dass der Lehrer beabsichtigt komplett aus zu steigen. Wenn der Beamte auf Probe aussteigt steigt er aus, und er bekommt seine sozialen Leistungen in die Rentenkasse nachentrichtet. Und dann ist er draußen! Somit ist eigentlich die Frage beantwortet.
Nach einigen Jahren sich wieder in den alten Stand zurückversetzen lassen wollen, zieht nicht!
Das ginge dann nach dem Motto: "Wasch mir den Pelz, aber mache mich nicht nass!"
Im Übrigen hat Ausstieg nichts mit der Vereinbarung , "sich nicht versetzen zu lassen" zu tun.
__________________
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