Dies ist eine Diskussion zu Kündigung innerhalb des Forums Beamtenrecht
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| Kündigung mal angenommen Beamte A ist in einem Bundesland als Beamte auf Probe eingesetzt, ist es dann möglich, dass Beamte A kündigt (bzw. um Entlassung bittet) und sich dann in einem anderen Bundesland wieder um eine Beamtenstelle bewirbt oder ist er dann gespeert in allen Bundesländern? Kann er in einem anderen Bundesland erneut verbeamtet werden? Welche Fristen muss Beamte A bei der Kündigung berücksichtigen? Ist es nun noch möglich zum Ende des Schuljahres zu kündigen? Danke |
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| AW: Kündigung Zitat:
1) Beamtinnen und Beamte sind zu entlassen, wenn sie gegenüber der zuständigen Behörde schriftlich ihre Entlassung verlangen. Die Erklärung kann, solange die Entlassungsverfügung noch nicht zugegangen ist, innerhalb von zwei Wochen nach Zugang bei der zuständigen Behörde zurückgenommen werden, mit Zustimmung der zuständigen Behörde auch nach Ablauf dieser Frist. (2) Die Entlassung kann jederzeit verlangt werden. Sie ist für den beantragten Zeitpunkt auszusprechen. Sie kann jedoch so lange hinausgeschoben werden, bis die Beamtin oder der Beamte die ihr oder ihm übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß erledigt hat, längstens drei Monate. Das gilt für Bundesbeamte. Man müsste in dem jeweiligen Landesbeamtengesetz nachschauen. |
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