Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Konkurrentenklage?

Dies ist eine Diskussion zu Konkurrentenklage? innerhalb des Forums Beamtenrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 24.06.2009, 13:57
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Jul 2008
Beiträge: 16
Keine Wertung, nessaja3 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, nessaja3 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, nessaja3 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, nessaja3 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, nessaja3 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, nessaja3 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, nessaja3 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, nessaja3 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, nessaja3 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, nessaja3 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Konkurrentenklage?

Beamter x, zur Zeit auf einer A11 Stelle, bewirbt sich auf eine begehrte A13 Stelle. Es gibt neben ihm noch 5 andere BewerberInnen.
Inoffiziell weiß er, dass er das Gremium im Vorstellungsgespräch überzeugt hat und die Wahl auf ihn gefallen ist. Allerdings soll die endgültige Entscheidung bekanntgegeben werden, wenn alle -extra vorher angeforderten-anlassbezogenen Beurteilungen vorliegen.
Der Beamte x hatte gegen seine Beurteilung Widerspruch eingelegt--einen Tag vor dem Bewerbungsgespräch hatte er eröffnet bekommen, dass die eigentlich gute Beurteilung nach den neuen Beurteilungsrichtlinien durch die sogenannte 'Plausibilitätsprüfung' durch den Dienstvorgesetzten abgewertet wurde. Insgesamt wurde so der Gesamtwert um einen Punkt, und einzelne Bewertungsmerkmale auch um einen Punkt gekürzt. Begründung: Zur Wahrung eines einheitlichen Beurteilungsmaßstabes....
Nun sind wohl alle Beurteilungen da. Alle Beurteilungen liegen bei 3, nur eine Beurteilung ist eine 'Überfliegerbeurteilug', die nicht zu toppen ist.
Nun ist die Situation folgende : Laut OVG-Urteilen muss wohl der Beurteilung bei der Auswahl (Eingung, Leistung, Befähigung!) die größere Bedeutung zukommen, als dem vorstellungsgespräch (Momentaufnahme)
Beamter x hat noch keinen Bescheid über seinen Widerspruch. Würde dem Widerspruch stattgegeben, wäre er von der Gesamtpunktzahl gleichauf mit dem Überflieger. Nur dass dieser in den Einzelmerkmalen noch (tw) besser beurteilt wäre.
Als Qualifikationenen kann Beamter x 2 Studienabschlüse, beide stellenrelevant, vorlegen, Beamter Y (der Überflieger) nur einen.
Beamter y bekommt am ende die Stelle.
Macht eine Konkurrentenklage Sinn?
Beamter X hat keine Rechtchutzversicherung und hat Angst vor den Kosten, wenn es keine Erfolgsaussicht gibt...
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 24.06.2009, 15:53
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Oct 2007
Beiträge: 374
100% positive Bewertungen (374 Beiträge, 21 Bewertungen)100% positive Bewertungen (374 Beiträge, 21 Bewertungen)100% positive Bewertungen (374 Beiträge, 21 Bewertungen)100% positive Bewertungen (374 Beiträge, 21 Bewertungen)100% positive Bewertungen (374 Beiträge, 21 Bewertungen)100% positive Bewertungen (374 Beiträge, 21 Bewertungen)100% positive Bewertungen (374 Beiträge, 21 Bewertungen)100% positive Bewertungen (374 Beiträge, 21 Bewertungen)100% positive Bewertungen (374 Beiträge, 21 Bewertungen)100% positive Bewertungen (374 Beiträge, 21 Bewertungen)  
AW: Konkurrentenklage?

Zitat:
Zitat von nessaja3
Beamter x, zur Zeit auf einer A11 Stelle, bewirbt sich auf eine begehrte A13 Stelle. Es gibt neben ihm noch 5 andere BewerberInnen.
Inoffiziell weiß er, dass er das Gremium im Vorstellungsgespräch überzeugt hat und die Wahl auf ihn gefallen ist. Allerdings soll die endgültige Entscheidung bekanntgegeben werden, wenn alle -extra vorher angeforderten-anlassbezogenen Beurteilungen vorliegen.
Der Beamte x hatte gegen seine Beurteilung Widerspruch eingelegt--einen Tag vor dem Bewerbungsgespräch hatte er eröffnet bekommen, dass die eigentlich gute Beurteilung nach den neuen Beurteilungsrichtlinien durch die sogenannte 'Plausibilitätsprüfung' durch den Dienstvorgesetzten abgewertet wurde. Insgesamt wurde so der Gesamtwert um einen Punkt, und einzelne Bewertungsmerkmale auch um einen Punkt gekürzt. Begründung: Zur Wahrung eines einheitlichen Beurteilungsmaßstabes....
Nun sind wohl alle Beurteilungen da. Alle Beurteilungen liegen bei 3, nur eine Beurteilung ist eine 'Überfliegerbeurteilug', die nicht zu toppen ist.
Nun ist die Situation folgende : Laut OVG-Urteilen muss wohl der Beurteilung bei der Auswahl (Eingung, Leistung, Befähigung!) die größere Bedeutung zukommen, als dem vorstellungsgespräch (Momentaufnahme)
Beamter x hat noch keinen Bescheid über seinen Widerspruch. Würde dem Widerspruch stattgegeben, wäre er von der Gesamtpunktzahl gleichauf mit dem Überflieger. Nur dass dieser in den Einzelmerkmalen noch (tw) besser beurteilt wäre.
Als Qualifikationenen kann Beamter x 2 Studienabschlüse, beide stellenrelevant, vorlegen, Beamter Y (der Überflieger) nur einen.
Beamter y bekommt am ende die Stelle.
Macht eine Konkurrentenklage Sinn?
Beamter X hat keine Rechtchutzversicherung und hat Angst vor den Kosten, wenn es keine Erfolgsaussicht gibt...
Schwierig zu beurteilen.
Grundsätzlich: Leistungskriterium! also Beurteilungsnote.
Wenn gleich dann Hilfskriterien: z.B. Verweildauer in der Besoldungsgruppe
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 25.06.2009, 08:50
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Jul 2008
Beiträge: 16
Keine Wertung, nessaja3 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, nessaja3 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, nessaja3 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, nessaja3 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, nessaja3 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, nessaja3 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, nessaja3 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, nessaja3 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, nessaja3 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, nessaja3 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Konkurrentenklage?

Dankeschön an Crissie ersteinmal!!
Welche Rolle spielt dann das Vorstellungsgespräch? Auch dort musste Leistung erbracht werden (Vortrag in vorgegebener Zeit zu einem festgelegten Thema und fachspezifische Fragen).
Unter welche der Kriterien (Eignung, LEistung, Befähigung) fallen die Vorqualifikationen (2 Examina) und die Benotung der Studienabschlüsse?
ISt es also so, dass--sollte im Vorfeld schon klar sein, dass ein Bewerber eine bessere Beurteilung erhalten hat, als alle anderen, dass man sich dann die Vorstellungsrunde sparen kann (da dann eh der Bewerber mit der besten Beurteilung zu nehmen ist)?
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 25.06.2009, 11:42
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Oct 2007
Beiträge: 374
100% positive Bewertungen (374 Beiträge, 21 Bewertungen)100% positive Bewertungen (374 Beiträge, 21 Bewertungen)100% positive Bewertungen (374 Beiträge, 21 Bewertungen)100% positive Bewertungen (374 Beiträge, 21 Bewertungen)100% positive Bewertungen (374 Beiträge, 21 Bewertungen)100% positive Bewertungen (374 Beiträge, 21 Bewertungen)100% positive Bewertungen (374 Beiträge, 21 Bewertungen)100% positive Bewertungen (374 Beiträge, 21 Bewertungen)100% positive Bewertungen (374 Beiträge, 21 Bewertungen)100% positive Bewertungen (374 Beiträge, 21 Bewertungen)  
AW: Konkurrentenklage?

Zitat:
Zitat von nessaja3
Dankeschön an Crissie ersteinmal!!
Welche Rolle spielt dann das Vorstellungsgespräch? Auch dort musste Leistung erbracht werden (Vortrag in vorgegebener Zeit zu einem festgelegten Thema und fachspezifische Fragen).
Unter welche der Kriterien (Eignung, LEistung, Befähigung) fallen die Vorqualifikationen (2 Examina) und die Benotung der Studienabschlüsse?
ISt es also so, dass--sollte im Vorfeld schon klar sein, dass ein Bewerber eine bessere Beurteilung erhalten hat, als alle anderen, dass man sich dann die Vorstellungsrunde sparen kann (da dann eh der Bewerber mit der besten Beurteilung zu nehmen ist)?
In unserem Ressort (Bundesbeamter) läuft das etwas anderes. Wir haben "Topfwirtschaft", was bedeutet, das man auf einer Stelle vom Eingangsamt A9g bis A 13 durchbefördert werden kann.
Da geht es bei der Beförderungsplanung in erster Linie nach Beurteilung und dann werden ggf. zusätzliche Hilfskriterien hinzugezogen.
Vorgesatellungsgespräche werden bei uns dann geführt, wenn sich jemand auf einen frein Dienstposten innerhalb seiner Laufbahngruppe bewirbt. Hier zählt dann in erster Linie das persönliche Gespräch.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 25.06.2009, 17:35
Junior Mitglied
 
Registriert seit: May 2005
Beiträge: 86
Keine Wertung, kunne60 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, kunne60 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, kunne60 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, kunne60 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, kunne60 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, kunne60 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, kunne60 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, kunne60 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, kunne60 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, kunne60 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Konkurrentenklage?

Zuviele Fragen auf einmal !

Normalerweise gibt es Festlegungen, wie das Bewertungsgespräch in das Uteil der
Auswahlkommission einfliessen sollte. Geregelt könnte das in einer Verwaltungs-
vorschrift oder auch einer Dienstanweisung bzw. Dienstvereinbarung mit dem PR
werden.

Entsprechend der Aktenlage ist es aber auch möglich eine Entscheidung zu treffen,
wenn bei der konstruktion von Ergebnissen des Auswahlgespräches bereits ein
Bewerber auf Grund seiner Beurteilung(en) einen erheblichen Vorsprung hat, so das
auch das Auswahlgespräch keine Änderung mehr herbeiführen kann.

Kunne
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Beamtenrecht im Klausurenkurs - beamtenrechtliche Konkurrentenklage Öff-Recht - Examensvorbereitung 28.11.2009 18:07
BVerwG: Konkurrentenklage im Krankenhausrecht nur ausnahmsweise Nachrichten: Recht & Gesetz 29.09.2008 11:58
BFH: Auskunftsanspruch zur Vorbereitung einer Konkurrentenklage ... Nachrichten: Recht & Gesetz 13.12.2006 11:11





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Beamtenrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN