Dies ist eine Diskussion zu km Geld Erstattung innerhalb des Forums Beamtenrecht
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| km Geld Erstattung habe da mal eine Frage wo ich hoffe, dass ich eine Antwort erhalte: Nehmen wir an, Person A ist in der X GmbH Teilzeit beschäftigt. In der X GmbH bekommt er einen Lohn sowie einen PKW zur privaten Nutzung gestellt. Neben dieser Tätigkeit ist Person A auch noch bei der Firma ABC im Außendienst beschäftigt. Nehmen wir an, dass es sich bei der Firma ABC um eine Firma des Öffentlichen Dienstes handelt. A benutzt für seine Außendiensttätigkeit seinen privaten PKW. Alle Außendienstmitarbeiter haben wenn sie ihren privaten PKW benutzen einen Anspruch auf Erstattung des km – Geldes von 0,30 Euro/km. A stellt sich nunmehr die Frage, ob auch er auf das km – Geld Anspruch hat. In der Firma X GmbH, versteuert A die private PKW Nutzung, Weitere Kosten für den PKW trägt er nicht. |
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| AW: km Geld Erstattung Zitat:
So hätte A wenn er für die Außendiensttätigkeit für die Firma ABC seinen Privat-PKW nutzt auch Anspruch auf die 30 Cent pro km. Sollte A den auch zur Privatnutzung durch die X GmbH gestellten PKW für die Tätigkeit bei Firma ABC nutzen (falls hier durch die X GmbH eine berufliche Nutzung für eine andere Firma gestattet ist) so sollte m.E. auch hier die Fahrtkostenerstattung greifen da es sich ja um eine Unkostenpauschale handelt für Unkosten die A durch die Außentätigkeit entstehen. |
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| AW: km Geld Erstattung Gehen wir mal davon aus, dass A lediglich einen PKW hat. Das ist der PKW welchen er von der X GmbH, auch zur privaten Nutzung gestellt bekommen hat. Gehen wir davon aus, dass die Behörde ABC als auch die X GmbH die jeweilige Tätigkeit in dem anderen Unternehmen / Behörde auch genehmigt hat. Gehen wir davon aus, dass A sich als Mitarbeiter der Behörde ABC fragt, ob er sich nicht ungerechtfertigt bereichert, wenn er dort seine dienstliche gefahrenen Kilometer abrechnet. Immerhin hat er keinen Benzin-, Versicherungs-, Reparaturaufwand, sondern als persönlichen Aufwand lediglich die Versteuerung nach der 1 % Methode bei der A GmbH. |
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| AW: km Geld Erstattung ....ja denn, wenn keine Unkosten dann auch keine Unkostenpauschale. Das Kilometergeld soll ja die entstandenen Kosten der Fahrzeugbenutzung abgelten. Solche Pauschalen gelten auch nicht als Einkommen sondern als Aufwandsentschädigung und sind daher dem Grunde nach auch z.B. nicht pfändbar. Wenn keine Unkosten etstehen dann steht m.E. auch keine Aufwandsentschädigung zu. Wie gesagt m.E. |
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| AW: km Geld Erstattung Zitat:
Kosten entstehen dadurch, dass A die Steuern auf die Versteuerung nach der 1 % Methode bezahlen muss. Das ist aber sicherlich weniger, als ein Fiat Panda Fahrer für seinen PKW monatlich zahlen muss. Somit betragen die Unkosten von A sicherlich nicht 0,30 Euro / km, auch wenn das nur ein pauschaler Betrag lt. Reisekostenrecht ist. |
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