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Keine "Urlausbersattung" trotz schriftl. Krankmeldung

Dies ist eine Diskussion zu Keine "Urlausbersattung" trotz schriftl. Krankmeldung innerhalb des Forums Beamtenrecht

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Alt 09.10.2010, 21:50
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Keine "Urlausbersattung" trotz schriftl. Krankmeldung

Folgender fiktiver Fall:

Beamter B wird während seines Urlaubes krank. Die Kranmeldung ist kürzer als der Urlaub. B schickt die ärztliche Krankmeldung am 2. Krankheitstag an den Dienstherren, meldet sich aber nicht persönlich beim Dienstherren.

1. Bestünde hier eine Dienstpflichtverletzung seitens des Beamten, da er sich nicht unverzüglich, wie es in vielen Bundes- und Landesvorschriften steht, krank gemeldet hat. Welche Folgen könnte dies außer den evtl. Urlaubsverfall noch haben (z.B. Disziplinarrechtlich ?)

2. Wäre der Urlaub aufgrund einer evtl., wie unter 1. genannten, Dienstpflichtverletzung verfallen oder wäre er wegen der schriftlichen AU nachzuholen ?
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Stichworte
au, beamte, dienstunfähig, krank, urlaub

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