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Hinterbliebenenversorgung

Dies ist eine Diskussion zu Hinterbliebenenversorgung innerhalb des Forums Beamtenrecht

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Alt 11.06.2011, 12:52
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Hinterbliebenenversorgung

Ich habe eine allgemeine, vielleicht etwas naive, Frage, weil ich darüber mit Freunden ein Streitgespräch hatte (Ich selbst kenne mich im Beamtenrecht nicht aus.)

Nehmen wir den folgenden Fall an:

Ein Beamter, verheiratet, ist im Ruhestand. Seine Frau, 46 Jahre, ist berufstätig (Büroangestellte, keine Beamtin).

Jetzt verstirbt der Beamte mit 64 Jahren.

Seine Witwe gibt nach dem Tod des Mannes ihren Beruf freiwillig auf. Bekommt sie dann schon zum jetzigen Zeitpunkt in jedem Fall die volle Hinterbliebenenversorgung, also 55 % der Versorgung ihres verstorbenen Mannes? Kann die Witwe gezwungen werden, ihre Arbeit wieder aufzunehmen?

Oder bekommt sie diese Hinterbliebenenversorgung erst, wenn sie selbst das Rentenalter erreicht hat?
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Alt 19.06.2011, 15:44
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AW: Hinterbliebenenversorgung

Zitat:
Zitat von GeorgS Beitrag anzeigen
Ich habe eine allgemeine, vielleicht etwas naive, Frage, weil ich darüber mit Freunden ein Streitgespräch hatte (Ich selbst kenne mich im Beamtenrecht nicht aus.)

Nehmen wir den folgenden Fall an:

Ein Beamter, verheiratet, ist im Ruhestand. Seine Frau, 46 Jahre, ist berufstätig (Büroangestellte, keine Beamtin).

Jetzt verstirbt der Beamte mit 64 Jahren.

Seine Witwe gibt nach dem Tod des Mannes ihren Beruf freiwillig auf. Bekommt sie dann schon zum jetzigen Zeitpunkt in jedem Fall die volle Hinterbliebenenversorgung, also 55 % der Versorgung ihres verstorbenen Mannes? Kann die Witwe gezwungen werden, ihre Arbeit wieder aufzunehmen?

Oder bekommt sie diese Hinterbliebenenversorgung erst, wenn sie selbst das Rentenalter erreicht hat?
Natürlich wird die Hinterbliebenenversorgung sofort fällig. Sie kann nicht gezwungen werden, Arbeit in irgendeiner Form nachzugehen.
Wenn die Ehe vor dem 31.12.2001 geschlossen wurde, beträgt die Höhe der Versorgung 60 %.
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hinterbliebnenversorgung, witwe

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