Dies ist eine Diskussion zu Gutachten vom Amtsarzt offenbahr fehlerhaft - wie ließe es sich anfechten?? innerhalb des Forums Beamtenrecht
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| Gutachten vom Amtsarzt offenbahr fehlerhaft - wie ließe es sich anfechten?? falls Sie Zeit und Muße haben, würde mich interessieren, wie es sich rechtlich mit dem folgenden, rein fiktiven Fall verhielte: Herr X hatte sich vor einem Jahr für eine befristete Stelle im öffentlichen Dienst – nämlich als Aufseher in einem städtischen Park – beworben. Zu diesem Zweck hatte er die obligatorische amtsärztliche Untersuchung absolviert. Das Ergebnis: Seine Leberwerte seien „leicht erhöht“, so die Sprechstundenhilfe des Amtsarztes, doch da es sich lediglich um eine befristete Stelle handele, seien die Werte dennoch okay. Also hatte der Amtsarzt „grünes Licht“ gegeben. Herr X bekam den Job. Wir nehmen an: Herr X war nie ein rechter Trinker gewesen und hatte auch keine Erfahrung mit Leberschädigenden Drogen. In unserem Fall beschloss er aufgrund der leicht erhöhten Leberwerte dennoch, den Alkoholkonsum noch einmal deutlich zu reduzieren und künftig immer wieder für mehrere Wochen am Stück komplett auf ihn zu verzichten. Etwa ein Jahr nach der Untersuchung bot sich Herrn X schließlich eine Gelegenheit: In seinem fiktiven Betrieb wurde ein Vorarbeiter gesucht. Das bedeutete: Eine unbefristete Stelle – und ihn schlug sein Chef für diese Position vor. Nun galt es, ein zweites Mal den Amtsarzt aufzusuchen. Um jedes Risiko zu vermeiden, verzichtete X in den etwa drei Wochen bis zur Untersuchung erneut auf jeden Tropfen Alkohol. Umso überraschter war er am Tag, als er das Ergebnis bekam. Dieses Mal bescheinigte ihm der Amtsarzt unseres fiktiven Szenarios persönlich, seine Leberwerte seien „um das Dreifache angestiegen“ und damit „extrem hoch“. Da es sich hierbei um sogenannte „cdt-Werte“ handele, führte der Mediziner aus, könne es für den drastischen Anstieg auch nur einen Grund geben: Schweren Alkoholismus. Er, der Amtsarzt, könne andere Faktoren (genetische Gründe, Auswirkungen regelmäßiger Medikamenteneinnahme, eine etwaige Hepatitiserkrankung) demnach mit Sicherheit ausschließen und sei sich sicher, Herr X müsse bei Leberwerten wie diesen „bereits morgens mit dem Schnapstrinken anfangen“. In diesem fitkiven Fall ist X nun natürlich verzweifelt: Er selbst und die Menschen um ihn herum wissen am besten, dass diese Annahme des Amtsarztes mit absoluter Sicherheit falsch ist. X hat seine Testergebnisse nicht ausgehändigt bekommen, der Arzt hat sie lediglich vorgelesen. Er weiß: Den unbefristeten Job als Vorarbeiter bekommt er nach dieser Diagnose nicht. Für unsere fiktive Person X, die genau weiß, dass der Amtsarzt irren muss, würden sich nun die folgenden Fragen stellen: * Was könnte X tun, um zu beweisen, dass er KEIN Alkoholiker und damit NICHT für die Beförderung ungeeignet ist? * Gäbe es irgendeine Möglichkeit, ein amtsärztliches Gutachten anzufechten? * Brächte es etwas, einen Facharzt zu konsultieren und diesen ein alternatives Gutachten anfertigen zu lassen? * Würde diese offensichtliche Fehldiagnose des Amtsarztes nun für immer in seiner Akte vermerkt bleiben? Das würde mich wirklich mal sehr interessieren. Wie gesagt: Wenn jemand Zeit, Lust und Ahnung hat, würde ich mich sehr freuen, ein wenig über diesen hypothetischen Fall zu diskutieren und dabei etwas Neues zu lernen! Bis dahin grüßt sehr herzlich der Lebkuchenmann PS: Dem Fall liegt übrigens die Annahme zugrunde, es handelte sich hier um einen Job mit Angestellten-, NICHT mit Beamtenstatus. |
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| AW: Gutachten vom Amtsarzt offenbahr fehlerhaft - wie ließe es sich anfechten?? Zitat:
Im Internet und beim Hausarzt schlau machen, was zu solchen Werten führen kann usw. Ich würde wenn die Werte beim Hausarzt nachgewiesen niedrig sind, ein kurzes Gespräch mit dem Arzt führen. Bleibt er bei seinem Gutachten würde ich gegen den Arzt ein selbständiges Beweissicherungsverfahren beantragen. In diesem Gutachten steht dann alles drin und ich schätze der Arzt wird das Verfahren mit dem größten Vergnügen bezahlen. Andernfalls würde ich den Arzt auf Schadensersatz und Kostenersatz verklagen - Achtung der Arzt muss grob fahrlässig gehandelt haben. |
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| alkoholismus, amtsarzt, cdt, gegendarstellung, öffentlicher dienst |
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