Dies ist eine Diskussion zu Fürsorgepflicht innerhalb des Forums Beamtenrecht
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| Fürsorgepflicht Mich würde mal interessieren, was genau unter dem Begriff "Fürsorgepflicht", hier des Arbeitgebers, zu verstehen ist. Es gibt die allgemeine Definition, dass die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers die Pflicht bezeichnet, zum Wohlergehen der Mitarbeiter Sorge zu tragen. Die Fürsorgepflicht konkretisiert sich in vielen Einzelpflichten, die nur teilweise im Gesetz festgelegt sind. Beispiele hierfür sind Gesundheitsschutz des Arbeitnehmers (Anwendung der Arbeitsstättenverordnung, Gefährdungsbeurteilungen des Arbeitsplatzes), Schutz vor Benachteiligungen (AGG) etc. Gibt es einen bestimmten Handlungsrahmen, in dem der Arbeitgeber im Rahmen dieser Fürsorgepflicht tätig werden muss? Gibt es objektive Kriterien, welche Pflichten die Fürsorgepflicht umfasst oder muss der Pflicht nur subjektiv nachgegangen werden (Arbeitgeber meint, alle notwendigen Maßnahmen ergriffen und damit seine Pflichten erfüllt zu haben)? Würde mich freuen, von euren Kenntnissen etc. hierzu zu erfahren! |
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| AW: Fürsorgepflicht Zitat:
Einen erschöpfenden Katalog der Maßnahmen kann und wird es nicht geben. Dadurch würden neu auftretende Aspekte ausgeschlossen werden. Grundsätzlich sind es immer Einzelfallentscheidungen, die ggf. überprüft werden müssen. Schwierig wird es immer bei Erkrankungen. Alkoholismus, Depressionen sind derzeit ein großes Thema und gerade in solchen Fällen, in denen oft Unterstützung nicht gewollt wird, ist sensibles Vorgehen gefragt. Fürsorgepflicht bedeutet aber z.B. nicht, jemanden bei finanziellen Schwierigkeiten trotz schlechterLeistungen befördern zu müssen. Dies ist oft die Ansicht der Personalräte und damit liegen sie falsch. |
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