Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Frühpension

Dies ist eine Diskussion zu Frühpension innerhalb des Forums Beamtenrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 21.01.2011, 21:57
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2011
Beiträge: 1
Keine Wertung, Darja hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Darja hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Darja hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Darja hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Darja hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Darja hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Darja hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Darja hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Darja hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Darja hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Frühpension

Wie sieht folgender fiktiver Fall aus: Frau B ist seit über 40 Jahren als Lehrerin tätig. Wobei sie nur die letzten 14 Jahre verbeamtet war und davor als Angestellte in die gesetzl. Rentenversicherung eingezahlt hat.

Nun muss Frau B in diesem Jahr aus gesundheitlichen Gründen mit 58 Jahren in die Frühpension gehen. Nach 14 Jahren Beamtenzeit wird wohl nicht viel mehr als die Mindestpension dabei rauskommen.

Frau B hat nebenbei ja auch noch den Anspruch an den gesetzlichen Rentenversicherungsträger, jedoch kann sie diesen Anspruch erst mit 65 Jahren geltend machen, da sie die letzten 2 Jahre ja dort nicht eingezahlt hat und somit keinen Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitsrente hat.

Gibt es hier für einen Ausgleich bei der Pensionsberechnung? Ich meine mal etwas gelesen zu haben, dass es für jedes zuvor geleistete Dienstjahr 1% von der errechnete Pension mehr gibt, dann aber begrenzt bis zum 65. Geburtstag, da ja dann der Anspruch auf gesetzl. Rente nebenbei besteht.

Kann dann Frage hier beantwort werden?

Vielen Dank im Voraus!
Darja
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 25.01.2011, 16:28
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2011
Beiträge: 1
Keine Wertung, Torelt hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Torelt hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Torelt hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Torelt hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Torelt hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Torelt hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Torelt hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Torelt hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Torelt hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Torelt hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Frühpension

spannend, http://www.youtube.com/watch?v=NZjwJ...eature=related
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 02.02.2011, 23:56
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Feb 2011
Beiträge: 2
Keine Wertung, rechtratlos hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, rechtratlos hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, rechtratlos hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, rechtratlos hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, rechtratlos hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, rechtratlos hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, rechtratlos hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, rechtratlos hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, rechtratlos hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, rechtratlos hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Frühpension

Also, es gibt für die Beamten, die bei Eintritt in den Ruhestand keine 70 Prozent Ruhegehaltssatz erreicht haben (BeamtVG alte Fassung, jetzt analog dem abgesenkten Höchstruhegehaltssatz von 75 auf 71,75 Prozent zu berechnen) die Möglichkeit, eine Erhöhung des Ruhegehaltssatzes gem.§ 14a BeamtVG zu beantragen. Für die Zeiten, die nicht als ruhegehaltfähig berücksichtigt werden - und damit ja nicht bereits in die Berechnung des Ruhegehaltssatzes eingeflossen sind - und für die Beiträge in der Rentenversicherung gezahlt wurden, werden 1 Prozentpunkt pro volles Beitragsjahr dem Ruhegehaltssatz zugerechnet. Maximal kann auf 70 Prozent aufgestockt werden. Diese Erhöhung fällt weg, sobald ein Anspruch auf Rente besteht oder z.B. Einkommen aus einer weiteren Tätigkeit die im Gesetz genannte Höchstgrenze (in NRW 325 EURO im Durchschnitt monatlich). Der Antrag sollte unverzüglich gestellt werden, spätestens vor Ablauf von 3 Monaten nach Versetzung in den Ruhestand, damit nichts verloren geht.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht






Lexikon

Gesetze

Anwälte für Beamtenrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN