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Freiwilliger Wechsel auf niedriger bewerteten Dienstposten möglich?

Dies ist eine Diskussion zu Freiwilliger Wechsel auf niedriger bewerteten Dienstposten möglich? innerhalb des Forums Beamtenrecht

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Alt 10.03.2010, 18:44
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Freiwilliger Wechsel auf niedriger bewerteten Dienstposten möglich?

Hallo,

folgender Fall: ein Beamter im gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst ist bei einer Kommune beschäftigt. Dort hat er eine hoch dotierte Sachbearbeiterstelle, nämlich mit A11 bewertet, die Beförderung zum Amtmann ist vor einigen Jahren erfolgt.

Der Beamte ist aus ethischen Gründen unglücklich in diesem Fachbereich und würde gerne in einen anderen Fachbereich wechseln, wo er Menschen helfen kann. Nehmen wir an, es sei das Sozialamt.
Die dortigen A11er Stellen sind allerdings alles Leitungsstellen. Abgesehen davon, dass der Beamte die fachliche Qualifikation für eine Leitungsfunktion nicht mitbringt, möchte er dies auch nicht und strebt nur eine Stelle in der Sachbearbeitung an. Die Sachbearbeiterstellen sind aber nur A10. Nehmen wir dazu noch an, die Fluktuation ist hoch u. d.h. grundsätzlich werden immer wieder Sachbearbeiterstellen frei.

a) Könnte der Beamte mit Erfolg beantragen, auf die niedriger bewertete Stelle umgesetzt/ versetzt zu werden? Wäre dazu eine "Degradierung" erforderlich?

b) Wäre es leichter, zu einer anderen Behörde zu wechseln u. enftällt dabei die "Degradierung" oder ist die Konstellation dieselbe?

Unter welchen Voraussetzungen, kann der Beispielsbeamte zu seinem Glück kommen? :-)
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Alt 11.03.2010, 05:34
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AW: Freiwilliger Wechsel auf niedriger bewerteten Dienstposten möglich?

Die Grundveraussetzungen sind, dass die eine Behörde ihn will und die andere ihn gehen lässt.
Wenn das geklärt ist, dürfte es zusammen mit einer Rückernennung nach A 10 eigentlich kein Problem geben. Einen Anspruch, genommen zu werden hat er nicht.
Eine Degradierung ist im Übrigen eine Strafe aus dem militärischen Bereich.
Im Sozialamt ist es für jemanden mit "Helfersyndrom bestimmt schwieriger zu helfen, weil viele Gesetze und Verordnungen, trotz offensichtlicher Bedürftigkeit, dagegen stehen.
Das wird ihn bestimmt noch weiter hinunterziehen.
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  #3 (permalink)  
Alt 11.03.2010, 18:48
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AW: Freiwilliger Wechsel auf niedriger bewerteten Dienstposten möglich?

Vielen Dank für die schnelle Antwort! (es sei gegeben, dass der Beamte sich in seinem Wunsch - Sozialamt - sicher ist, weil er die Tätigkeit schon früher ausgeübt hat)

Das Grundproblem ist seine zwischenzeitliche Beförderung nach A11, die ihm die A10er Stellen verwehrt.

Die Antwort bezog sich jetzt auf einen WEchsel zu einer anderen Behörde. Wie sieht es innerbehördlich aus.

Muss er
a) einen Antrag auf Rückernennung stellen?
b) Ist die Rückernennung ein Akt a la Beförderung? D.h. mit Urkunde aushändigen verbunden?
c) Wie sind die Erfolgsaussichten für den Antrag/ besteht ein Anspruch auf Rückernennung?

(gegeben sei, dass im Sozialamt derselben Behörde ein Bedarf an Sachbearbeitern besteht.)
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  #4 (permalink)  
Alt 11.03.2010, 20:08
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AW: Freiwilliger Wechsel auf niedriger bewerteten Dienstposten möglich?

Zitat:
Zitat von Sascha33
Vielen Dank für die schnelle Antwort! (es sei gegeben, dass der Beamte sich in seinem Wunsch - Sozialamt - sicher ist, weil er die Tätigkeit schon früher ausgeübt hat)

Das Grundproblem ist seine zwischenzeitliche Beförderung nach A11, die ihm die A10er Stellen verwehrt.

Die Antwort bezog sich jetzt auf einen WEchsel zu einer anderen Behörde. Wie sieht es innerbehördlich aus.

Muss er
a) einen Antrag auf Rückernennung stellen?
b) Ist die Rückernennung ein Akt a la Beförderung? D.h. mit Urkunde aushändigen verbunden?
c) Wie sind die Erfolgsaussichten für den Antrag/ besteht ein Anspruch auf Rückernennung?

(gegeben sei, dass im Sozialamt derselben Behörde ein Bedarf an Sachbearbeitern besteht.)
Die Frage der Rückernennung stellt sich doch nur, wenn er innerhalb seiner jetzigen Behörde auf eine A10-Stelle wechseln möchte.
Falls dies der Fall sein sollte und er eine diesbezügliche Zusage hat, bewirbt er sich auf die Stelle mit dem Hinweis, das er sich für den Fall der Umsetzung zurückernennen lassen will.
Die Rückernennung ist wie jede Ernennung ein mitwirkungsbedürftiger Verwaltungsakt mit Urkunde.
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