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Folgen nach Sachbeschädigung und Beleidigung für Beamtenanwärter

Dies ist eine Diskussion zu Folgen nach Sachbeschädigung und Beleidigung für Beamtenanwärter innerhalb des Forums Beamtenrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 07.09.2005, 14:30
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Folgen nach Sachbeschädigung und Beleidigung für Beamtenanwärter

Hallo,

vielleicht kennt sich jemand mit sowas aus:

Mit welchen Folgen (bzgl. seiner Verbeamtung) muss ein (bayerischer) Lehramtsanwärter und Beamter auf Widerruf rechnen, der im volltrunkenen Zustand einen Polizeiwagen beschädigt und die Polizeibeamten mehrmals beleidigt hat.
(Kein Alkohol am Steuer)


Vielen Dank und
viele Grüße
coffee2go
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  #2 (permalink)  
Alt 07.09.2005, 15:04
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AW: Folgen nach Sachbeschädigung und Beleidigung für Beamtenanwärter

Hallo!


Also ad hoc sehe ich keine Hindernisse für die "Verbeamtung". Es kommt darauf an, wie es der "Arbeitgeber" sieht, sofern er davon erfährt. Aber sofern dieser "Ausrutscher" nicht im direkten Zusammenhang mit der Tätigkeit ansich zutun hatte, denke ich nicht, daß da irgendwelche Hindernisse aufkommen.

Aber das ist nur eine Meinung und nichts juristisch fundiertes



Cheers,


Pete
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  #3 (permalink)  
Alt 09.09.2005, 15:18
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AW: Folgen nach Sachbeschädigung und Beleidigung für Beamtenanwärter

Ganz so optimistisch sehe ich das auf Grund der kurzen SV - Schilderung leider nicht !!!!

Die Begriffe Sachbeschädigung und Beleidigung sind ebenfalls im Strafgesetzbuch als Straftaten hinterlegt ( z.B. § 303 StGB Sachbeschädigung ). Beides sind Antragsdelikte und werden nur auf Antrag des Geschädigten verfolgt !!!!!

Bei der Sachbeschädigung wäre das der Dienstherr der Polizeibeamten und bei der Beleidigung im allgemeinen die Beamten selber.

Sachbeschädigung impliziert bei mir einen Schaden am Fahrzeug !!!! Warum soll der Steuerzahler dafür zahlen, wenn der Verursacher bekannt ist ?? Im allgemeinen ist hier bei einem nennenswerten Schaden mit einem Strafantrag des Dienstherrn zu rechnen !

Beleidigung - dabei sollte man ebenfalls einplanen, dass es hier einen Strafantrag geben könnte. Polizeibeamte sind nicht als Freiwild zu betrachten und machen auch nur ihren Job.

Das heißt in beiden Fällen Strafverfahren gegen den Verursacher. Herr im Strafverfahren ist der Staatsanwalt, der entscheidet dann weiter . Liegt es beim StA dann droht unter Umständen die MISTRA und schon weiß es der Dienstherr des betroffenen Beamtenanwärters.

Nun mag jeder anderst darüber denken, aber ich denke schon als zukünftiger Landesbeamter sollte man so etwas nicht unbedingt abziehen. Ich würde als Entscheidungsfinder hier eine charakterliche Nichteignung prüfen.

Denke immer daran, die Polizeibeamten waren vermutlich Bayrische Landesbeamten und auch das Auto gehörte dem Freistaat Bayern , also deinem zukünftigen Dienstherrn !!!!!!

Aber wie gesagt, ich habe nur die 4 Zeilen interpretiert !!!!!

Mfg

Kunne60
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  #4 (permalink)  
Alt 09.09.2005, 21:14
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AW: Folgen nach Sachbeschädigung und Beleidigung für Beamtenanwärter

Da gibt aber wer keine 2. Chancen, wie? Das Recht achtet auf Gleichheit - das Recht achtet auch darauf, daß alle mindestens eine 2. Chance erhalten. Ich sehe es trotz des ach so kurzen SV schon so, daß es zwar nicht rühmlich aber dennoch nicht hinderlich sein muss. Es kommt darauf an welchen Bereich man später bekleidet. Und ich denke als Lehrer hat man da weniger zu befürchten als ein angehender Polizeibeamter oder Berufssoldat (sofern man dort noch den Beamtenstatus erhält). In diesem Sinne - möge dem Recht und der Gerechtigkeit genüge getan werden.
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  #5 (permalink)  
Alt 10.09.2005, 09:46
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AW: Folgen nach Sachbeschädigung und Beleidigung für Beamtenanwärter

Zitat:
Zitat von Pete76
: Ich sehe es trotz des ach so kurzen SV schon so, daß es zwar nicht rühmlich aber dennoch nicht hinderlich sein muss.
Zitat:
Zitat von Kunne60
: Nun mag jeder anderst darüber denken, aber ich denke schon als zukünftiger Landesbeamter sollte man so etwas nicht unbedingt abziehen. Ich würde als Entscheidungsfinder hier eine charakterliche Nichteignung prüfen
Ich habe nichts anderes geschrieben !!!!! Ich habe nur eine andere Ansicht !!!!

Kunne60
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  #6 (permalink)  
Alt 10.09.2005, 13:39
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AW: Folgen nach Sachbeschädigung und Beleidigung für Beamtenanwärter

Ach du meine Güte, ein Besoffener hat ein wenig Schabernack getrieben und gleich soll er mit der ganzen Härte des Gesetzes bestraft werden

Ich erinnere bloß an Rembys Signatur: minima non curat praetor(*)

Di angemessene Strafe bzw. Wiedergutmachung ist in eienm solchen Fall: den kaputten Außenspiegel bezahlen und sich beim beleidigten beamten entschuldigen.

Tschüss,
Domingo




(*) "Der Richter kümmert sich nicht um jeden Sch****" (etwas frei aus dem Lateinischen übersetzt).
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"Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering)
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  #7 (permalink)  
Alt 10.09.2005, 14:38
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AW: Folgen nach Sachbeschädigung und Beleidigung für Beamtenanwärter

Hallo Domingo,

vielen Dank für die Blumen.

Allerdings habe ich bei dem Fall auch so meine Bedenken. Das Verhalten war nicht gerade "Beamten-mäßig".

Aber wer will die Folgen vorhersagen. Vielleicht verläuft ja auch alles im Sand. (Obwohl: in Bayern?). Das kann ich aber nicht beurteilen.

viele Grüße
Remby
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  #8 (permalink)  
Alt 11.09.2005, 16:32
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AW: Folgen nach Sachbeschädigung und Beleidigung für Beamtenanwärter

Hallo zusammen,

ich bedanke mich für die vielfältigen Antworten!

Vielleicht kann ich auch etwas Licht ins Dunkel bringen:

Es ergeht Strafanzeige wegen eines kaputten Außenspiegels an einem Dienstkombi der bayerischen Polizei.

Was aus der Beamtenbeleidigung wird, ist derzeit noch nicht bekannt.

Auf den Alkoholgehalt im Blut wird auch noch gewartet (Blutabnahme um ca. 1.30 Uhr), allerdings betrug der Alkoholgehalt um 7.00 Uhr (Blasen) noch immer 1,2 Promille.

Viele Grüße und nochmals vielen Dank!
coffee2go
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  #9 (permalink)  
Alt 11.09.2005, 18:17
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AW: Folgen nach Sachbeschädigung und Beleidigung für Beamtenanwärter

Zitat:
Zitat von coffee2go
Auf den Alkoholgehalt im Blut wird auch noch gewartet (Blutabnahme um ca. 1.30 Uhr), allerdings betrug der Alkoholgehalt um 7.00 Uhr (Blasen) noch immer 1,2 Promille.
von 1.30 Uhr bis 7Uhr sind 5:30 Stunden, das entspricht dann einem ungefähren Promillewert von 1,75-2,03 %o... mein lieber Schwan....... sowas sollte generell nicht "passieren". Allein vom medizinischen Aspekt ein Fehler.
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  #10 (permalink)  
Alt 28.12.2005, 15:37
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AW: Folgen nach Sachbeschädigung und Beleidigung für Beamtenanwärter

Zitat:
Zitat von kunne60
Das heißt in beiden Fällen Strafverfahren gegen den Verursacher. Herr im Strafverfahren ist der Staatsanwalt, der entscheidet dann weiter . Liegt es beim StA dann droht unter Umständen die MISTRA und schon weiß es der Dienstherr des betroffenen Beamtenanwärters.


Hi zusammen,

also so wie ich die Angelegeheit sehe muss der Betroffene seinen Dienstherren über die laufenden Ermittlungen ohnehin selbstständig in Kenntnis setzen. Ich meine es leitet sich aus dem Bundesbeamtengesetz ab.

Ich denke das das ganze auf jeden Fall dienstliche Konsequenzen nach sich zieht.
Es ist auf jeden Fall ein Dienstvergehen, da er durch seine Handlungen das Ansehen der Beamten in der Öffentlichkeit schädigt. Und wenn man Polizisten beleidigt und deren Fahrzeug beschädigt, gehe ich mal schwer davon aus das es so ist... Wenn er ein Anhänger einer ggfls südländischen Minderheit wäre kann man sich das sicher vorstellen wie eine Stigmatisierung aller Personen dieser Herkunft aussehen würde...
Er kann das Ganze natürlich auch durch Fahrlässigen Vollrausch herbeigeführt habent, was dementsprechend genauso verwerflich zu werten wäre.
Ob er deswegen aus dem (Vorbereitungs-) Dienst entfernt wird halte ich jedoch für unwahrscheinlich. Sofern es keine weiteren Anhaltspunkte dafür gibt, dass ein solches Verhalten sich wiederholen könnte.

Exel.
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