Dies ist eine Diskussion zu Falsches amtsärztliches Gutachten / ein ziemlich komplizierter, fiktiver Fall innerhalb des Forums Beamtenrecht
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| Falsches amtsärztliches Gutachten / ein ziemlich komplizierter, fiktiver Fall Ich habe hier wahrscheinlich einen einmaligen fiktiven Fall. Sachlage: Ein Beamter (feuerwehrtechnischer Dienst) wird nach einer arbeitsmedizinischen Untersuchung wegen körperlicher Symptome beim Belastungs-EKG aus dem Einsatzdienst herausgenommen. Später treten auf Grund der Ereignisse psychische Symptome auf, worauf der Beamte sich in psychiatrische und psychotherapeutische Behandlung begiebt. Nach ca. 4 Monaten Dienstunfähigkeit, beauftragt der Dienstherr den Amtsarzt mit Feststellung der Dienstfähigkeit des Beamten. Eiinen Monat vor dem ersten Termin beim Amtsarzt hat der Beamte einen Nachuntersuchungstermin beim Betriebsarzt. Der Beamte teilt dem Betriebsarzt mit das er sowohl physisch als auch psychisch sich in schlechterer Verfassung fühle. Daraufhin beschließt der Betriebsarzt keine Untersuchungen (speziell Belastungs-EKG) durchzuführen. Die erste amtsärztliche Untersuchung findet vier Monate nach Auftragserteilung des Dienstherrn statt und ist keine wirkliche Untersuchung, sondern lediglich ein Gespräch. Der Beamte erteilt dem Amtsarzt mehrere Schweigepflichtsentbindungen, u. a. auch für den behandelnden Facharzt für Psychiatrie. Der Amtsarzt fordert trotz der erteilten Schweigepflichtentbindung die Diagnosen des Facharztes nicht an. Nach weiteren sechs Monaten erhält der Beamte erneut eine Aufforderung sich bei dem Amtsarzt vorzustellen. Wieder nur ein Gespräch, keine Untersuchung. 14 Monate nach Auftragserteilung und 4 Monate (laut Eingangsstempel) nach dem letzten Amtsarzttermin erhält der Dienstherr endlich das lang ersehnte Gutachten, welches er 14 Monate zuvor in Auftrag gegeben hat. Der Dienstherr beabsichtigt auf Grund des amtsäztlichen Gutachten den Beamten wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand zu versetzen und teilt ihm in groben Zügen den Inhalt des Gutachten mit. Der Beamte erhebt gegen die Absicht des Diensthernn keine Einwände, lässt die Frist von einem Monat verstreichen und wird folgliich nach Ablauf dieser Frist in den Ruhestand versetzt, Jetzt wird's interessant. Wenige Tage später benötigt der Beamte für eine Versicherung die Kopie des amtsärztlichen Gutachen und stellt erst jetzt fest, dass er laut Gutachten physisch eigentlich wieder dienstfähig wäre. Diese Aussage hat den fiktiven Beamten nun völlig vom Hocker geschmissen. Die physische Dienstfähigkeit wurde laut Gutachten "angeblich" bei einer arbeitsmedizinischen Nachuntersuchung festgestellt. Die im Gutachten erwähnte Untersuchung hat aber nachweisbar nicht stattgefunden. Lediglich ein Gespräch mit dem Betriebsarzt wurde an diesem Tag geführt. Die physischen Probleme bestehen aber nach wie vor, haben sich eher noch verschlimmert. Der Beamte wird jetzt aber nur auf Grund seiner psychischen Erkrankung (die sich erst später einstellte) für dienstunfähig erklärt. Laut Empfehlungen des Amtsarztes ist der Beamte sogar fähig, vollschichtig leichte und mittelschwere, zeitweise auch schwere Arbeiten zu verrichten. Der Beamte hat aber eine fachärztliche Bescheinigung woraus hervorgeht dass frühestens in zwei Jahren mit der Wiederherrstellung seiner Arbeitsfähigkeit zu rechnen sei. Von den unterschrieben Schweigepflichtsentbindungen für den Facharzt für Psychiatrie hat der Amtsarzt keinen Gebrauch gemacht. Das Gutachten beruht einzig auf zwei Gespräche, welche der Amtsarzt mit dem Beamten geführt hat und auf die definitiv nicht stattgefundene arbeitsmedizinische Untersuchung. Der Beamte hat wegen des auf falschen Tatsachen beruhendem Gutachten, und wegen der nicht eingeholten fachärztlichen Diagnosen, erhebliche Zweifel an der Zurechnungsfähigkeit des Amtsarztes. Der Beamte ist mit seiner Versetzung in den Ruhestand zwar generell einverstanden. Aber die auf Grund falscher Tatsachen und nicht eingeholter Diagnosen beruhenden Empfehlungen des Amtsarztes, für mögliche Verwendungen des Dienstherrn mag der Beamte so nicht akzeptieren. Der Beamte möchte jetzt natürlich das Gutachten wahrheitsgemäß und zu seinen Gunsten korrigiert haben. U.a auch weil evtl. private Versicherungsleistungen von dem Gutachten abhängen. Wie sollte der Beamte weiter vorgehen ? Gruß Siggi Geändert von siggi112 (01.04.2010 um 01:06 Uhr). |
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