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Erreichbarkeit von Beamten in der Freizeit

Dies ist eine Diskussion zu Erreichbarkeit von Beamten in der Freizeit innerhalb des Forums Beamtenrecht

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Alt 18.03.2010, 12:17
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Erreichbarkeit von Beamten in der Freizeit

Hallo,

ich habe einige Fragen bezüglich der Erreichbarkeit von Beamten in der Freizeit und wäre sehr dankbar, wenn mir jemand weiterhelfen könnte:

Kann ein Dienstherr von den beamteten Mitarbeitern verlangen, private Emailkonten regelmäßig und bis zu einer bestimmten Uhrzeit (z. B. 21:00 Uhr) auf dienstliche Informationen hin zu überprüfen und den Erhalt ggf. zu bestätigen (z. B. bei Dienstplanänderungen)?

Wie wäre diese Forderung rechtlich zu begründen bzw. zu widerlegen?

Ist jemandem dazu evtl. ein (analog anzuwendendes) Urteil bekannt oder wie würde man in dem Fall die Begründung rechtlich stützen?

Rufbereitschaft liegt hier m. E. nach nicht vor, da die Beamten durch die Mails nicht aufgefordert werden, die Arbeit alsbald aufzunehmen.
Evtl. wäre eine solche Forderung durch § 34 S. 1 BeamtStG zu begründen (voller persönlicher Einsatz)? Oder aus dem Weisungsrecht gem. § 35 BeamtStG?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Ähnliches Thema: Arbeitgeber verlangt private Emailadresse von Arbeitnehmern
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