Dies ist eine Diskussion zu Ermittlungsdauer innerhalb des Forums Beamtenrecht
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| Ermittlungsdauer Bis zum heutigen Tag ist von Seiten der Staatsanwaltschaft noch kein Ergebniss zustande gekommen. Wie lange sollte ein Ermittlungsvorgang andauern, wenn die Täter bekannt sind und Beweise mitgeliefert wurden? Geändert von bedayba (28.07.2010 um 21:29 Uhr). Grund: Zusatz |
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| AW: Ermittlungsdauer Das ist sehr sehr lange! Die Ermittlungen bei der Polizei sollen nur in Ausnahmen länger als 6 Wochen dauern. Eine Ausnahme kann zum Beispiel sein, wenn eine andere Behörde oder eine andere Dienstelle (Stadt oder Bundesland) ermitteln muss. Anschließend wird der StA entscheiden ob er ein Stafbefehl erlässt oder es zu einem Verfahren kommt. Beides sollte seit Dezember 2009 erledigt sein ABER ich habe Dinge bei Staatsanwalltschaften kennen gelernt und Zimmer in Gerichten gesehen, die mich nachvollziehen lassen, dass es länger dauern kann. Meine Empfehlung ist nachzufragen und zwar nicht telefonisch, sondern persönlich, Montags um 09:00 Uhr.
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| AW: Ermittlungsdauer Nein, ist vollkommen normal. WAS??? Woher hast Du denn bitte diese Info?? Das stimmt nicht. So eine Regelung gibt es nicht und sie wäre auch ziemlich widersinnig. |
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| AW: Ermittlungsdauer Nun ja, ich würde mich ja gern der Meinung von helmizei anschließen. Obwohl bereits 3x schiftlich um den Ermittlungsstand gebeten wurde kam stetz die Antwort" die Ermittlungen dauern an". Welche bitte schön? Wenn alles vorliegt. Als widersinnig würde ich die extrem lange Dauer bezeichnen, nicht das zügige Abschließen einer Anzeige. |
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| AW: Ermittlungsdauer Meine Antwort stützt sich auf meine berufliche Erfahrung. Nach etwa 6 Wochen werden die meisten durch einen Sachbearbeiter ermittelten Sachverhalte (SV) an die Staatsanwaltschaft geschickt. Wenn er mit den Ermittlungen zufrieden ist, sie also ausreichend waren, wird das Verfahren eingestellt, Strafbefehl erlassen oder ein Verfahren eröffnet. Sicher gibt es schwierigere SV, auswärtige Ermittlungen oder umfangreiche Verfahren. Das sind meine Erfahrungen, deine können naturgemäß ganz anders sein. Hast du eine Anzeigennummer? In NRW heißt sie auch IGVP-Nummer. Lass dich mit dem sachbearbeiter telefonisch verbinden oder geh' besser noch hin.
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| AW: Ermittlungsdauer Ich spreche auch aus meinen Erfahrungen. Und da gibt es keine 6-Wochenfrist. Was verstehst Du unter "Verfahren eröffnet"? Aber wenn Du vom Fach bist, dann müsste Dir doch auch bekannt sein, dass es manchmal Monate bis hin zu Jahren dauert, bis ein Strafverfahren abgeschlossen ist. |
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| AW: Ermittlungsdauer Hallo helmizei & Kokel, die Anzeige wurde direkt bei der Staatsanwaltschaft abgegeben. Es wurde bereits drei Mal schriftlich nach dem Ermittlungsstand gefragt. Alle Zeugen und Beschuldigten wurden zu diesem Fall bereits im Dezember 2009 befragt. Meine Frage war auch nicht wann das Verfahren eröffnet wird ,sondern ob die Ermittlungsdauer der Staatsanwaltschaft von nun fast einem Jahr als normal angesehen werden kann. Ach so, telefonisch erhält man keine Auskunft in M/V nur schriftliche Anfragen werden beantwortet. Und Ihr müsst Euch nicht streiten, reicht doch wenn ich den Ärger hab. Geändert von bedayba (06.08.2010 um 11:49 Uhr). Grund: Zusatz |
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