Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Ermittlungsdauer

Dies ist eine Diskussion zu Ermittlungsdauer innerhalb des Forums Beamtenrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 28.07.2010, 21:24
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Jul 2010
Ort: M/V
Beiträge: 133
Keine Wertung, bedayba hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bedayba hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bedayba hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bedayba hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bedayba hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bedayba hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bedayba hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bedayba hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bedayba hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bedayba hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Ermittlungsdauer

Nehmen wir mal an, im Dezember 2009 wurde wegen Verdachts der arglistigen Täuschung, Betruges und Unterschlagung Strafanzeige/-antrag erstattet.
Bis zum heutigen Tag ist von Seiten der Staatsanwaltschaft noch kein Ergebniss zustande gekommen.
Wie lange sollte ein Ermittlungsvorgang andauern, wenn die Täter bekannt sind und Beweise mitgeliefert wurden?

Geändert von bedayba (28.07.2010 um 21:29 Uhr). Grund: Zusatz
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 03.08.2010, 08:46
Boardneuling
 
Registriert seit: Jun 2010
Ort: NRW
Beiträge: 10
Keine Wertung, helmizei hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, helmizei hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, helmizei hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, helmizei hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, helmizei hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, helmizei hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, helmizei hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, helmizei hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, helmizei hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, helmizei hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Ermittlungsdauer

Das ist sehr sehr lange!
Die Ermittlungen bei der Polizei sollen nur in Ausnahmen länger als 6 Wochen dauern. Eine Ausnahme kann zum Beispiel sein, wenn eine andere Behörde oder eine andere Dienstelle (Stadt oder Bundesland) ermitteln muss.
Anschließend wird der StA entscheiden ob er ein Stafbefehl erlässt oder es zu einem Verfahren kommt.
Beides sollte seit Dezember 2009 erledigt sein ABER
ich habe Dinge bei Staatsanwalltschaften kennen gelernt und Zimmer in Gerichten gesehen, die mich nachvollziehen lassen, dass es länger dauern kann.
Meine Empfehlung ist nachzufragen und zwar nicht telefonisch, sondern persönlich, Montags um 09:00 Uhr.
__________________
alle Menschen werden als Unikat geboren - die meisten sterben als Kopien
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 03.08.2010, 09:04
V.I.P.
 
Registriert seit: Feb 2008
Beiträge: 1.207
98% positive Bewertungen (1207 Beiträge, 235 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1207 Beiträge, 235 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1207 Beiträge, 235 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1207 Beiträge, 235 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1207 Beiträge, 235 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1207 Beiträge, 235 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1207 Beiträge, 235 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1207 Beiträge, 235 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1207 Beiträge, 235 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1207 Beiträge, 235 Bewertungen)  
AW: Ermittlungsdauer

Zitat:
Zitat von helmizei Beitrag anzeigen
Das ist sehr sehr lange!
Nein, ist vollkommen normal.

Zitat:
Zitat von helmizei Beitrag anzeigen
Die Ermittlungen bei der Polizei sollen nur in Ausnahmen länger als 6 Wochen dauern.
WAS??? Woher hast Du denn bitte diese Info?? Das stimmt nicht. So eine Regelung gibt es nicht und sie wäre auch ziemlich widersinnig.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 03.08.2010, 09:46
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Jul 2010
Ort: M/V
Beiträge: 133
Keine Wertung, bedayba hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bedayba hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bedayba hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bedayba hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bedayba hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bedayba hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bedayba hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bedayba hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bedayba hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bedayba hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Ermittlungsdauer

Nun ja, ich würde mich ja gern der Meinung von helmizei anschließen. Obwohl bereits 3x schiftlich um den Ermittlungsstand gebeten wurde kam stetz die Antwort" die Ermittlungen dauern an". Welche bitte schön? Wenn alles vorliegt.
Als widersinnig würde ich die extrem lange Dauer bezeichnen, nicht das zügige Abschließen einer Anzeige.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 05.08.2010, 17:07
Boardneuling
 
Registriert seit: Jun 2010
Ort: NRW
Beiträge: 10
Keine Wertung, helmizei hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, helmizei hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, helmizei hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, helmizei hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, helmizei hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, helmizei hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, helmizei hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, helmizei hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, helmizei hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, helmizei hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Ermittlungsdauer

Meine Antwort stützt sich auf meine berufliche Erfahrung. Nach etwa 6 Wochen werden die meisten durch einen Sachbearbeiter ermittelten Sachverhalte (SV) an die Staatsanwaltschaft geschickt. Wenn er mit den Ermittlungen zufrieden ist, sie also ausreichend waren, wird das Verfahren eingestellt, Strafbefehl erlassen oder ein Verfahren eröffnet.
Sicher gibt es schwierigere SV, auswärtige Ermittlungen oder umfangreiche Verfahren.

Das sind meine Erfahrungen, deine können naturgemäß ganz anders sein.

Hast du eine Anzeigennummer? In NRW heißt sie auch IGVP-Nummer. Lass dich mit dem sachbearbeiter telefonisch verbinden oder geh' besser noch hin.
__________________
alle Menschen werden als Unikat geboren - die meisten sterben als Kopien
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 06.08.2010, 07:25
V.I.P.
 
Registriert seit: Feb 2008
Beiträge: 1.207
98% positive Bewertungen (1207 Beiträge, 235 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1207 Beiträge, 235 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1207 Beiträge, 235 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1207 Beiträge, 235 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1207 Beiträge, 235 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1207 Beiträge, 235 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1207 Beiträge, 235 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1207 Beiträge, 235 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1207 Beiträge, 235 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1207 Beiträge, 235 Bewertungen)  
AW: Ermittlungsdauer

Ich spreche auch aus meinen Erfahrungen. Und da gibt es keine 6-Wochenfrist.

Was verstehst Du unter "Verfahren eröffnet"?

Aber wenn Du vom Fach bist, dann müsste Dir doch auch bekannt sein, dass es manchmal Monate bis hin zu Jahren dauert, bis ein Strafverfahren abgeschlossen ist.
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 06.08.2010, 09:50
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Jul 2010
Ort: M/V
Beiträge: 133
Keine Wertung, bedayba hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bedayba hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bedayba hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bedayba hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bedayba hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bedayba hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bedayba hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bedayba hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bedayba hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bedayba hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Ermittlungsdauer

Hallo helmizei & Kokel,
die Anzeige wurde direkt bei der Staatsanwaltschaft abgegeben. Es wurde bereits drei Mal schriftlich nach dem Ermittlungsstand gefragt. Alle Zeugen und Beschuldigten wurden zu diesem Fall bereits im Dezember 2009 befragt. Meine Frage war auch nicht wann das Verfahren eröffnet wird ,sondern ob die Ermittlungsdauer der Staatsanwaltschaft von nun fast einem Jahr als normal angesehen werden kann.
Ach so, telefonisch erhält man keine Auskunft in M/V nur schriftliche Anfragen werden beantwortet.
Und Ihr müsst Euch nicht streiten, reicht doch wenn ich den Ärger hab.

Geändert von bedayba (06.08.2010 um 11:49 Uhr). Grund: Zusatz
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Stichworte
ermittlungsdauer, strafanzeige

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Ermittlungsdauer ? Strafrecht / Strafprozeßrecht 02.11.2006 16:24





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Beamtenrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN