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Entlassung vom Beamten abgewendet/was dann

Dies ist eine Diskussion zu Entlassung vom Beamten abgewendet/was dann innerhalb des Forums Beamtenrecht

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Alt 11.04.2009, 20:02
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Entlassung vom Beamten abgewendet/was dann

Hallo,
eine Frage u. zwar: Wenn ein Beamter zu Unrecht ausm Dienst entlassen wird (z.B. er kommt lt. aussage vom Vorgesetzten immer zu spät, der Disziplinarbeamte gibt den Vorgesetzten auch Recht, der Beamte wird ausm Dienst entfernt, erhält keine Bezüge mehr, klagt u. nach viel. 2 Jahren gewinnt er den Prozess, weil sich rausstellte, dass die Stempeluhr defekt ist (ok, schlechtes Beispiel aber Gerichte lassen sich ja manchmal Zeit u. komische Sachen passieren immer wieder).

Würde Derjenige der den Fall untersuchen sollte (Disziplinarbeamte oder so ähnlich) ärger bekommen u. wie schaut es mit den Bezügen von den Beamten aus (werden die voll erstattet oder werden Arbeitslosengeld/Hartz4 oder Gehälter aus der neuen Tätigkeit anteilig irgendwie angerechnet?
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Alt 16.04.2009, 14:29
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AW: Entlassung vom Beamten abgewendet/was dann

Zitat:
Zitat von Silke1970
Hallo,
eine Frage u. zwar: Wenn ein Beamter zu Unrecht ausm Dienst entlassen wird (z.B. er kommt lt. aussage vom Vorgesetzten immer zu spät, der Disziplinarbeamte gibt den Vorgesetzten auch Recht, der Beamte wird ausm Dienst entfernt, erhält keine Bezüge mehr, klagt u. nach viel. 2 Jahren gewinnt er den Prozess, weil sich rausstellte, dass die Stempeluhr defekt ist (ok, schlechtes Beispiel aber Gerichte lassen sich ja manchmal Zeit u. komische Sachen passieren immer wieder).

Würde Derjenige der den Fall untersuchen sollte (Disziplinarbeamte oder so ähnlich) ärger bekommen u. wie schaut es mit den Bezügen von den Beamten aus (werden die voll erstattet oder werden Arbeitslosengeld/Hartz4 oder Gehälter aus der neuen Tätigkeit anteilig irgendwie angerechnet?
Ein seltsamer Fall!
Wenn die Stempeluhr tatsächlich defekt gewesen ist, müssten andere (lt. Stempeluhr) ja auch zu spät gekommen sein.
Außerdem würde in einem Disziplinarverfahren dieses mit Sicherheit als erstes überprüft.
In einem Disziplinarverfahren müsste der Beschuldigte zu den Vorwürfen gehört werden. Dann hätte er seine Argumente vorbringen können und diese müssten geprüft werden.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Beamter bei einem derartigen Sachverhalt entlassen würde.
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