Dies ist eine Diskussion zu Entlassung nach Dienstunfall innerhalb des Forums Beamtenrecht
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| Entlassung nach Dienstunfall Ich hätte da mal einen theoretischen Fall, bei dem ich für eine Antwort dankbar wäre. Angenommen ein Beamter auf Widerruf erleidet einen Dienstunfall, ist längere Zeit krank, kommt erneut in den Dienst und wird wegen starker Beschwerden wieder in den Krankenstand versetzt und fällt weitere Monate aus. Die Beschwerden, welche aus dem Dienstunfall resultieren, reißen nicht ab und es droht eine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf. Welche Absicherung, bzw. Maßnahmen könnte so eine Person dann erhalten? Bekommt man ein Abfindung, eine Art monatliche Rente? In welche Höhe könnte so ein "Rente" sein? Vielen Dank schonmal für eure Antworten |
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| AW: Entlassung nach Dienstunfall z. B.: Hamburg: §§ 33 ff. des Landesbeamtenversorgungsgesetzes Schleswig-Holstein: §§ 30 ff. Beamtenversorgungsgesetz- Überleitungsfassung für Schleswig-Holstein Das Beamtenversorgungsgesetz des Bundes: (bitte beachten Sie, dass die Länder sich eigene Regelungen geben können! - Beispiele: s. o.) § 30 Beamtenversorgungsgesetz Bund: Allgemeines. (1) Wird ein Beamter durch einen Dienstunfall verletzt, so wird ihm ... Unfallfürsorge gewährt. ... (2) Die Unfallfürsorge umfasst 1. Erstattung von Sachschäden und besonderen Aufwendungen (§ 32), 2. Heilverfahren (§§ 33, 34), 3. Unfallausgleich (§ 35), 4. Unfallruhegehalt oder Unterhaltsbeitrag (§§ 36 bis 38), 5. Unfall-Hinterbliebenenversorgung (§§ 39 bis 42), 6. einmalige Unfallentschädigung (§ 43), 7. Schadensausgleich in besonderen Fällen (§ 43 a), 8. Einsatzversorgung im Sinne des § 31 a. ...
__________________ Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere! Geändert von klausschlesinge (12.01.2011 um 06:06 Uhr). |
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