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Entlassung eines Beamten auf Probe wegen Nichtbewährung vor Ablauf der Probezeit?

Dies ist eine Diskussion zu Entlassung eines Beamten auf Probe wegen Nichtbewährung vor Ablauf der Probezeit? innerhalb des Forums Beamtenrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 28.08.2009, 21:56
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Entlassung eines Beamten auf Probe wegen Nichtbewährung vor Ablauf der Probezeit?

Hallo,

der Verwaltungsbeamte B , der sich noch in seiner z.A.-Probezeit befindet, leistet nach Auffassung seines Vorgesetzten sehr schlechte Arbeit. Er wird häuftig darauf hingewiesen und es findet ein Personalgespräch statt. Dennoch tritt keine großartige Besserung ein. Eigentlich würde seine Probezeit noch 1 Jahr dauern. Da seine Leistungen jedoch so schlecht sind, wir er jedoch ein Jahr vor Ablauf seiner Probezeit entlassen.

Frage:
Ist die Entlassung rechtmäßig? Kann ein Beamter auf Probe (z.A.) vor Ablauf der Probezeit wegen Schlechtleistung (Nichtbewährung) entlassen werden?
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  #2 (permalink)  
Alt 30.08.2009, 18:52
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AW: Entlassung eines Beamten auf Probe wegen Nichtbewährung vor Ablauf der Probezeit?

Zitat:
Zitat von dl1yc
Hallo,

der Verwaltungsbeamte B , der sich noch in seiner z.A.-Probezeit befindet, leistet nach Auffassung seines Vorgesetzten sehr schlechte Arbeit. Er wird häuftig darauf hingewiesen und es findet ein Personalgespräch statt. Dennoch tritt keine großartige Besserung ein. Eigentlich würde seine Probezeit noch 1 Jahr dauern. Da seine Leistungen jedoch so schlecht sind, wir er jedoch ein Jahr vor Ablauf seiner Probezeit entlassen.

Frage:
Ist die Entlassung rechtmäßig? Kann ein Beamter auf Probe (z.A.) vor Ablauf der Probezeit wegen Schlechtleistung (Nichtbewährung) entlassen werden?
Auszug aus der Stellungnahme eines Fachanwaltes:

Kommt der Dienstherr zu dem Ergebnis, daß der Beamte nicht geeignet und befähigt für die angestrebte Laufbahn ist, so hat er folgende Entscheidungsalternativen:


* Verlängerung der Probezeit,

* Übernahme in die nächstniedrige Laufbahn, wenn die Eignung und Befähigung des Beamten für diese Laufbahn festgestellt worden ist oder

* Entlassung des Beamten.
Daraus kann m.E. gefordert werden, dass die Leistung während der gesamten Probezeit betrachtet werden muss.
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  #3 (permalink)  
Alt 30.08.2009, 21:50
V.I.P.
 
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AW: Entlassung eines Beamten auf Probe wegen Nichtbewährung vor Ablauf der Probezeit?

Zitat:
Zitat von crissie
Auszug aus der Stellungnahme eines Fachanwaltes: ...
Grundsätzlich wäre es angebracht, Quellen auch anzugeben. Ich nehme an, es handelt sich um diese.
__________________
Das Gleiche lässt uns in Ruhe, aber der Widerspruch ist es, der uns produktiv macht.
Johann Wolfgang von Goethe
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