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Entlassung Beamter auf Probe vor Probezeitende möglich?

Dies ist eine Diskussion zu Entlassung Beamter auf Probe vor Probezeitende möglich? innerhalb des Forums Beamtenrecht

Umfrageergebnis anzeigen: Entlassung vor Probezeitende möglich?
ja 3 100,00%
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nicht eindeutig 0 0%
Teilnehmer: 3. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen

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  #1 (permalink)  
Alt 22.11.2009, 21:27
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Entlassung Beamter auf Probe vor Probezeitende möglich?

Fall:
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Die B ist Beamtin auf Probe (Stadtinspektorin z.A.). Nachdem sie sehr viel Stress am Arbeitsplatz hatte, wird sie von einem ärztlichen Psychotherapeuten für 4 Monate dienstunfähig geschrieben. Ihre Probezeit endet in 12 Monaten. Ferner erhält sie für ihre bisher erbrachten Leistungen eine schlechte Probebeurteilung.

Frage:
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Ist eine Entlassung der Beamtin vor Ablauf der Probezeit, aufgrund gesundheitlicher Nichteignung und/oder Nichtbewährung in der Probezeit möglich, oder kann sie erst am Ende der Probezeit entlassen werden?
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  #2 (permalink)  
Alt 23.11.2009, 12:38
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AW: Entlassung Beamter auf Probe vor Probezeitende möglich?

Wenn du das BBG § 34 BBG dir im Internet mal anschaust, kannst du mehr Rückschlüsse auf deine Person ziehen.
Aus deinen Angaben ist nicht erkennen wieso und was deine Beurteilung so schlecht macht.
Das amtsärztliche Gutachten wieso und auf was die Dienstunfähigkeit gründet ist auch nicht zu erkennen.
Zu dem bestehen noch Beratungsmöglichkeiten bei Ausbildungsleiter und Personalrat.
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