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Elternzeit DDR ruhegehaltsfähig?

Dies ist eine Diskussion zu Elternzeit DDR ruhegehaltsfähig? innerhalb des Forums Beamtenrecht

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Alt 03.08.2010, 08:51
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Elternzeit DDR ruhegehaltsfähig?

In der DDR gab es in den 80er Jahren eine Regelung, wonach man für ein Jahr zur Kinderbetreuung zu Hause bleiben konnte bei Fortzahlung der Bezüge. Wie kann diese Zeit für das Ruhegehalt berücksichtigt werden ?

Gruß
Ben
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  #2 (permalink)  
Alt 03.08.2010, 13:51
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AW: Elternzeit DDR ruhegehaltsfähig?

Zitat:
Zitat von benidam Beitrag anzeigen
In der DDR gab es in den 80er Jahren eine Regelung, wonach man für ein Jahr zur Kinderbetreuung zu Hause bleiben konnte bei Fortzahlung der Bezüge. Wie kann diese Zeit für das Ruhegehalt berücksichtigt werden ?

Gruß
Ben
Mein Besoldungsreferat sagt, dass alle in der ehemaligen DDR zurückgelegten Beamtenzeiten über den Bereich "Rentenversicherung/Nachversicherung" abgewickelt werden, weil es wohl dort offiziell keine Beamten gab.
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  #3 (permalink)  
Alt 04.08.2010, 07:47
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AW: Elternzeit DDR ruhegehaltsfähig?

Hallo,

Nein, ganz so einfach ist dieser Fall nicht gelagert. Nach §12b werden die sog. DDR-Zeiten über die Rente abgewickelt. Der Beamte hat aber schon vor der Wende "rüber" gemacht und wurde vor 1992 verbeamtet. Es wird also eine Vergleichsberechnung fällig nach alten Versorgungsrecht, d.h. dem BeamtVG das bis zum 31.12.1992 galt. In diesem Gesetz gab es den § 12b noch nicht. Daher sind die DDR-Zeiten in diesem Fall nach § 10 anzurechnen. Fraglich ist nur wie das Mutterjahr mit Lohnfortzahlung zu beurteilen ist.

MfG
Ben
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pension, ruhegehalt, versorgung

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