Dies ist eine Diskussion zu Einberufung der Bundeswehr trotz dualem Studiums innerhalb des Forums Beamtenrecht
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| Einberufung der Bundeswehr trotz dualem Studiums nehmen wir einmal an , dass Person a an einem Montag vor 3 Wochen Post von der Justiz und der Bundeswehr bekommen hat. In dem Schreiben der Justiz stand drinne, dass diese Person a gerne für ein duales Studium zum Rechtspfleger, welches am 1.10 beginnt, einstellen möchte. Die Bundeswehr möchte Person a zur Ableistung seines Grundwehrdienstes ebenfalls am 1.10 einziehen. Nachdem Person a beide Schriften gelesen hat stellt dieser einen Antrag auf Verweigerung bei der Bundeswehr, da er gerne in den staatlichen Dienst bei der Justiz eintreten möchte. Nun erhält Person a 3 Wochen später ein Schreiben von der Bundeswehr, dass diese Verweigerung ungültig sei und er sein Grundwehrdienst trotz Zusage der Justiz zu einem dualen Studium ableisten müsse. Welche Chance hat die Bundeswehr Person a gegen sein Willen einzuziehen? Liebe Grüße |
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| AW: Einberufung der Bundeswehr trotz dualem Studiums Sofern bereits Widerspruch eingelegt wurde, kann nur noch geklagt werden. Da kann der künftige Rechtspfleger sehr optimistisch sein. Ich denke dieses Urteil dürfte schon weiterhelfen: Zitat:
Es soll immer noch genug Heranwachsende ohne Ausbildungsplatz geben. Ich kenne zwei davon (stinkfaul). Sollten sie doch die zur Wehrpflicht einziehen. Am besten auch Mädels.
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: Einberufung der Bundeswehr trotz dualem Studiums Dankeschön ![]() Das Lustige ist auch noch, dass Person a nachdem er seine Einstellung zum Rechtspfleger bekommen hat bei der Bundeswehr angerufen hat ! In folgendem Telefonat hat er einem Sachbearbeiter b seine Einstellung zum Rechtspfleger mitgeteilt und dieser meinte daraufhin, dass Person a sich keine Sorgen machen solle und einfach eine Verweigerung schreiben solle! Und nachdem Person a dieses dann gemacht hat kam dann der Brief ^^ Das man ihn doch einziehen will |
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