Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Einberufung der Bundeswehr trotz dualem Studiums

Dies ist eine Diskussion zu Einberufung der Bundeswehr trotz dualem Studiums innerhalb des Forums Beamtenrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 20.08.2010, 12:05
Boardneuling
 
Registriert seit: Oct 2008
Beiträge: 13
Keine Wertung, Boskoban hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Boskoban hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Boskoban hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Boskoban hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Boskoban hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Boskoban hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Boskoban hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Boskoban hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Boskoban hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Boskoban hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Einberufung der Bundeswehr trotz dualem Studiums

Hi,
nehmen wir einmal an , dass Person a an einem Montag vor 3 Wochen Post von der Justiz und der Bundeswehr bekommen hat.
In dem Schreiben der Justiz stand drinne, dass diese Person a gerne für ein duales Studium zum Rechtspfleger, welches am 1.10 beginnt, einstellen möchte. Die Bundeswehr möchte Person a zur Ableistung seines Grundwehrdienstes ebenfalls am 1.10 einziehen.
Nachdem Person a beide Schriften gelesen hat stellt dieser einen Antrag auf Verweigerung bei der Bundeswehr, da er gerne in den staatlichen Dienst bei der Justiz eintreten möchte. Nun erhält Person a 3 Wochen später ein Schreiben von der Bundeswehr, dass diese Verweigerung ungültig sei und er sein Grundwehrdienst trotz Zusage der Justiz zu einem dualen Studium ableisten müsse.
Welche Chance hat die Bundeswehr Person a gegen sein Willen einzuziehen?
Liebe Grüße
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 20.08.2010, 12:53
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2009
Ort: NRW
Alter: 40
Beiträge: 5.248
Blog-Einträge: 6
98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)  
AW: Einberufung der Bundeswehr trotz dualem Studiums

Sofern bereits Widerspruch eingelegt wurde, kann nur noch geklagt werden. Da kann der künftige Rechtspfleger sehr optimistisch sein. Ich denke dieses Urteil dürfte schon weiterhelfen:

Zitat:
Mit Urteil vom 14. Juni 2010 hat das Verwaltungsgericht Neustadt entschieden, dass ein Wehrpflichtiger wegen des Besuchs der Dualen Hochschule Baden-Württemberg vom Wehrdienst zurückzustellen ist.

Der 1986 geborene Kläger absolvierte vom 1. August 2007 bis zum 31. Juli 2009 eine Berufsausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel. In dieser Zeit war er vom Wehrdienst zurückgestellt.

Im Juni 2009 teilte er mit, dass er seine Abschlussprüfung bei der Industrie- und Handelskammer der Pfalz bestanden habe und ihm sein Ausbildungsbetrieb wegen seiner guten Ergebnisse ab dem 1. Oktober 2009 ein dreijähriges Studium an der Dualen Hochschule Bade-Württemberg in Karlsruhe im Studiengang Handel zum Bachelor of Arts ermögliche. Zur Durchführung dieses Studiums habe er am 21. April 2009 einen von der Dualen Hochschule vorgegebenen Ausbildungsvertrag mit seinem bisherigen Ausbildungsbetrieb geschlossen. Er bitte daher um Zurückstellung vom Wehrdienst. Zur Durchführung des Studiums benötige er nämlich eine praktische Ausbildungsstätte, und der Betrieb biete ihm die praktische Ausbildung innerhalb des Studiums nur mit Beginn der Studienphase ab dem 1. Oktober 2009 an.

Diesen Antrag lehnte die Wehrbereichsverwaltung West ab. Zugleich berief sie den Kläger zum neunmonatigen Grundwehrdienst ab dem 1. November 2009 ein. Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren erhob der Betroffene Klage zum Verwaltungsgericht.

Die Richter gaben ihm Recht. Der Kläger könne seine Zurückstellung wegen seiner am 1. Oktober 2009 begonnenen Ausbildung an der Dualen Hochschule verlangen. Nach den Bestimmungen des Wehrpflichtgesetzes solle ein Wehrpflichtiger auf Antrag vom Wehrdienst zurückgestellt werden, wenn seine Heranziehung für ihn u. a. aus beruflichen Gründen eine besondere Härte bedeuten würde. Eine solche Härte liege hier vor. Das Studium an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg sei dadurch gekennzeichnet, dass der Studierende zwingend einen Betrieb (einen sog. Dualen Partner) als praktische Ausbildungsstätte zur Ableistung der vorgeschriebenen praktischen Studienzeiten benötige. Eine Unterbrechung durch den Wehrdienst würde im Falle des Klägers aber dazu führen, dass die Ausbildungsstätte nicht mehr – auch nicht zu einem späteren Zeitpunkt nach Ableistung des Grundwehrdienstes – zur Verfügung stünde. Dies hätte zur Folge, dass er sein Studium insgesamt nicht durchführen könne.
http://bildungsklick.de/a/74639/zum-...rueckgestellt/

Es soll immer noch genug Heranwachsende ohne Ausbildungsplatz geben. Ich kenne zwei davon (stinkfaul). Sollten sie doch die zur Wehrpflicht einziehen. Am besten auch Mädels.
__________________
Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether)
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 20.08.2010, 14:53
Boardneuling
 
Registriert seit: Oct 2008
Beiträge: 13
Keine Wertung, Boskoban hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Boskoban hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Boskoban hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Boskoban hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Boskoban hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Boskoban hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Boskoban hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Boskoban hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Boskoban hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Boskoban hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Einberufung der Bundeswehr trotz dualem Studiums

Dankeschön
Das Lustige ist auch noch, dass Person a nachdem er seine Einstellung zum Rechtspfleger bekommen hat bei der Bundeswehr angerufen hat !
In folgendem Telefonat hat er einem Sachbearbeiter b seine Einstellung zum Rechtspfleger mitgeteilt und dieser meinte daraufhin, dass Person a sich keine Sorgen machen solle und einfach eine Verweigerung schreiben solle! Und nachdem Person a dieses dann gemacht hat kam dann der Brief ^^ Das man ihn doch einziehen will
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Einberufung zum Zivildienst Sozialrecht 01.12.2008 17:51
Zur Bundeswehr trotz Ausmusterung? Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 22.10.2008 18:10
Ausreisepflicht trotz des Studiums wegen dem Uniwechsel Asyl- und Ausländerrecht 03.07.2008 18:47
Einberufung zum Wehrdienst trotz Selbständigkeit und Tod des Vaters Nachrichten: Recht & Gesetz 16.02.2008 11:24





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Beamtenrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN