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Disziplinarklage abwarten oder vorher Antrag auf Entlassung stellen?

Dies ist eine Diskussion zu Disziplinarklage abwarten oder vorher Antrag auf Entlassung stellen? innerhalb des Forums Beamtenrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 30.11.2009, 18:26
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Disziplinarklage abwarten oder vorher Antrag auf Entlassung stellen?

Nehmen wir mal folgenden Fall an:
Ein Beamter wird zu x Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt (jedenfalls unter einem Jahr). Der Arbeitgeber würde nun Disziplinarklage erheben vermutlich mit dem Ziel Entlassung. Jetzt wird dem Beamten mitgeteilt, er könne vor Erhebung der Disziplinarklage die Entlassung aus dem Amt beantragen. Welche Vor- bzw. Nachteile sind mit den beiden Möglichkeiten vorhanden? Wie sieht es mit Rentenansprüchen aus? Bekommt der ehemalige Beamte dann Hartz IV? Wie sollte sich der Beamte entscheiden?
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Alt 01.12.2009, 16:42
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AW: Disziplinarklage abwarten oder vorher Antrag auf Entlassung stellen?

Welchen beamtenrechtlichen Status hat X? Beamter auf Lebenszeit, auf Probe, zur Anstellung?
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  #3 (permalink)  
Alt 01.12.2009, 17:19
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AW: Disziplinarklage abwarten oder vorher Antrag auf Entlassung stellen?

X ist Beamter auf Lebenszeit
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  #4 (permalink)  
Alt 01.12.2009, 17:33
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AW: Disziplinarklage abwarten oder vorher Antrag auf Entlassung stellen?

Die Entfernung des Beamten aus dem Beamtenverhältnis kann nur in einem verwaltungsgerichtlichen Disziplinarverfahren ausgesprochen werden. X sollte sich einem Anwalt anvertrauen, aber keinesfalls aus eigener Initiative das Handtuch werfen.
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  #5 (permalink)  
Alt 01.12.2009, 18:51
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AW: Disziplinarklage abwarten oder vorher Antrag auf Entlassung stellen?

In der Disziplinarklage würde der Antrag gestellt werden, Entlassung bzw. Entfernung aus dem Dienst.
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  #6 (permalink)  
Alt 02.12.2009, 14:09
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AW: Disziplinarklage abwarten oder vorher Antrag auf Entlassung stellen?

hallo,

geht es um die freiheitsstrafe als solche? oder wurde die strafe für ein dienstvergehen z.b. körperverletzung im amt (oder etwas vergleichbares) ausgesprochen?

m.w. kann die bloße verurteilung (unter 1 jahr bzw unter 1/2 jahr bei staatsschutzsachen) nicht zur entfernung aus dem dienst führen- ich lass mich aber gern eines besseren belehren.

lg
fistator
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  #7 (permalink)  
Alt 02.12.2009, 16:04
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AW: Disziplinarklage abwarten oder vorher Antrag auf Entlassung stellen?

es geht um Diebstahl aus dem Amt
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