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Dienstwagen

Dies ist eine Diskussion zu Dienstwagen innerhalb des Forums Beamtenrecht

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Alt 03.02.2011, 19:22
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Question Dienstwagen

Mal angenommen, ein Beamter auf Lebenszeit in einer etwas höheren Führungsposition (Herr K) benutzt einen Dienstwagen der öffentlichen Behörde regelmäßig für Privatfahrten (z.B. für den Weg zur Arbeit und nach Hause, Einkäufe, ect.). Allerdings sind nach einer Dienstvereinbarung Privatfahrten mit Dienstwagen für Mitarbeiter und Beamte nicht gestattet.
Deshalb muss Herr K das Fahrtenbuch manipulieren. Er kann dazu auf Grund seiner Führungsposition und Aufgabe, Gründe für Dienstfahrten erfinden und diese eintragen, oder er fordert seine Mitarbeiter auf, seine Privatkilometer auf ihre regulären Dienstfahrten draufzuschlagen.
Dieses praktiziert er seit mindestens 5 Jahren, wobei er privat nicht mehr als 2000 Kilometer im Jahr verfährt
Mit welchen Konsequenzen müsste er als Beamter rechnen, wenn seine Handlungsweise beim Dienstherren der Behörde bekannt würde?

Viele Grüße
Chaostrine
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  #2 (permalink)  
Alt 04.02.2011, 08:50
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AW: Dienstwagen

Zitat:
Zitat von Chaostrine Beitrag anzeigen
Mal angenommen, ein Beamter auf Lebenszeit in einer etwas höheren Führungsposition (Herr K) benutzt einen Dienstwagen der öffentlichen Behörde regelmäßig für Privatfahrten (z.B. für den Weg zur Arbeit und nach Hause, Einkäufe, ect.). Allerdings sind nach einer Dienstvereinbarung Privatfahrten mit Dienstwagen für Mitarbeiter und Beamte nicht gestattet.
Deshalb muss Herr K das Fahrtenbuch manipulieren. Er kann dazu auf Grund seiner Führungsposition und Aufgabe, Gründe für Dienstfahrten erfinden und diese eintragen, oder er fordert seine Mitarbeiter auf, seine Privatkilometer auf ihre regulären Dienstfahrten draufzuschlagen.
Dieses praktiziert er seit mindestens 5 Jahren, wobei er privat nicht mehr als 2000 Kilometer im Jahr verfährt
Mit welchen Konsequenzen müsste er als Beamter rechnen, wenn seine Handlungsweise beim Dienstherren der Behörde bekannt würde?

Viele Grüße
Chaostrine
Natürlich muss ein förmliches Disziplinarverfahren eingeleitet werden (§ 17 Bundesdisziplinargesetz).
Die Arten der Disziplinarmaßen reichen vom Verweis bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (§§ 5 ff BDG).
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  #3 (permalink)  
Alt 04.02.2011, 15:51
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AW: Dienstwagen

Hallo Crissie,
vielen Dank für deine Antwort.
Das hilft mir weiter.

Schönes WE
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Stichworte
beamter, dienstwagen, fahrtenbuch, manipulation, privatfahrten

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