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Dienstunfall, Unfallausgleich, Kausalität

Dies ist eine Diskussion zu Dienstunfall, Unfallausgleich, Kausalität innerhalb des Forums Beamtenrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 23.02.2010, 15:49
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Dienstunfall, Unfallausgleich, Kausalität

Der Beamte "D" erleidet im Dienst einen Unfall und verletzt sich am rechten Knie.
Nach schriftlicher Unfallmeldung erkennt der Dienstherr den Unfall als Dienstunfall an und übernimmt die Kosten der Heilbehandlung.

Der Beamte "D" ist länger dienstunfähig und wird vom beauftragten Amtsarzt als dauernd Dienstunfähig erklärt.
Der Amtsarzt bestätigt dem Dienstherrn auf Anfrage schriftlich, dass die dauernde Dienstunfähigkeit Folge des Dienstunfalls ist.
Eine zweite Amtsärztin bestätigt ebenfalls dienstunfähig auf Grund des erlittenen Dienstunfalls.
Die Amtsärzte entscheiden so, weil Beschwerden seit dem anerkannten Dienstunfall bestehen, obwohl fachärztliche Gutachten andere Ursachen als die Unfallursache für die Dienstunfähigkeit sehen.
Diese fachärztlichen Gutachten wurden im Auftrag der Amtärzte erstellt und wurden auch dem Dienstherrn zugänglich.

Der Beamte "D" wird pensioniert und erhält ein Unfallruhegehalt und wird niemehr behelligt.

Nach ca. 20 Jahren Ruhestands meldet sich das verflixte Unfallknie schmerzhaft zurück.
Der Beamte "D" wir operiert und man prognostiziert ihm, das er in späteren Jahren einen Gelenkersatz benötigen wird.
Die Behandlungskosten werden anstandslos von der Pensionsreglungsbehörde übernommen.

Nun wird Beamte "D" unverschämt und stellt unter Vorlage eines Privatgutachtens einen Antrag auf Unfallausgleich, das Gutachten bescheinigt ihm 30 % MdE.

Damit setzt der Beamte "D" ein Verfahren in Gang das Pensionsreglungsbehörde, Amtsärzte und Gerichte über Jahre beschäftigt.

Das Problem ist, dass die heutigen Amtsärzte und Gutachter sich nicht mit dem jetzigen Zustand beschäftigen, sondern mit über 20 Jahre alten Gutachten und Befunden, die allesamt vor der damaligen amtsärztlichen Entscheidung verfasst wurden und trotz derer Kenntnis die damaligen zuständigen Amtsärzte auf Dienstunfallfolgen entschieden hatten.

Der Beamte "D" ist davon ausgegangen, dass die Zusammenhänge von damals ausreichend geklärt und gewürdigt wurden und der Verwaltungsakt mangels irgendeinem damaligen Widerspruch rechtskräftig ist.

Der Beamte "D" hatte in das damalige Verfahren seiner Zurruhestandssetzung vollstes Vertrauen und ging davon aus, dass die amtsärzliche Entscheidung korrekt gefällt wurde.

Die nachträgliche Anzweiflung der damaligen amtärztlichen Entscheidung, nach über 20 Jahren, durch neue Gutachten setzt den Beamten in Beweissicherungs- und Beweisnot.

Der Beamte "D" bezweifelt, dass eine solche Vorgehensweise rechtstaatlich ist.

Anlässlich eines nunmehr erstelltes Obergutachtens wird der Beamte "D" untersucht, der Gutachter stellt eine deutliche Umfangminderung des Unfallbeines und ein hinkendes Gangbild fest.
Trotzdem verneint er die Unfallfolgen weil alte Arztberichte und Gutachten aus der Zeit vor der Zuruhestandssetzung keine oder nur geringe Unfallfolgen dokumentieren, darauf bezieht sich dieser Obergutachter obwohl die Amtärzte diese Berichte und Gutachten damals nicht in ihrer Urteilsfindung berücksichtigten.

Nach Meinung des Beamten "D" ist die amtärztliche, gutachterliche Äusserung zweier verschiedener Amtsärzte, dass die zum Zeitpunkt der Zuruhestand bestehenden Gesundheitsschäden im rechten Knie seit dem Dienstunfall bestehen und daher als Unfallfolgen zu bewerten sind eine rechtsverbindliche Feststellung an der nach über 20 Jahren rechtmässig nicht mehr zu rütteln ist.

Wäre das nämlich der Fall, könnte man jeden ixbeliebigen, zum Nachteil einer Behörde entschiedenen Verwaltungsakt nach 20 Jahren überprüfen und dann zu Gunsten der Behörde entscheiden.

Natürlich ist dieser Sachverhalt mit viel Phantasie frei erfunden, denn solche Vorgehensweise wäre in einem Rechtsstaat gar nicht möglich.

Was könnte man diesem fiktiven Beamten "D" raten?

Wie sehen Sie die Rechtslage?
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  #2 (permalink)  
Alt 23.02.2010, 19:40
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AW: Dienstunfall, Unfallausgleich, Kausalität

Zitat:
Zitat von sulzfluh
Der Beamte "D" erleidet im Dienst einen Unfall und verletzt sich am rechten Knie.
Nach schriftlicher Unfallmeldung erkennt der Dienstherr den Unfall als Dienstunfall an und übernimmt die Kosten der Heilbehandlung.

Der Beamte "D" ist länger dienstunfähig und wird vom beauftragten Amtsarzt als dauernd Dienstunfähig erklärt.
Der Amtsarzt bestätigt dem Dienstherrn auf Anfrage schriftlich, dass die dauernde Dienstunfähigkeit Folge des Dienstunfalls ist.
Eine zweite Amtsärztin bestätigt ebenfalls dienstunfähig auf Grund des erlittenen Dienstunfalls.
Die Amtsärzte entscheiden so, weil Beschwerden seit dem anerkannten Dienstunfall bestehen, obwohl fachärztliche Gutachten andere Ursachen als die Unfallursache für die Dienstunfähigkeit sehen.
Diese fachärztlichen Gutachten wurden im Auftrag der Amtärzte erstellt und wurden auch dem Dienstherrn zugänglich.

Der Beamte "D" wird pensioniert und erhält ein Unfallruhegehalt und wird niemehr behelligt.

Nach ca. 20 Jahren Ruhestands meldet sich das verflixte Unfallknie schmerzhaft zurück.
Der Beamte "D" wir operiert und man prognostiziert ihm, das er in späteren Jahren einen Gelenkersatz benötigen wird.
Die Behandlungskosten werden anstandslos von der Pensionsreglungsbehörde übernommen.

Nun wird Beamte "D" unverschämt und stellt unter Vorlage eines Privatgutachtens einen Antrag auf Unfallausgleich, das Gutachten bescheinigt ihm 30 % MdE.

Damit setzt der Beamte "D" ein Verfahren in Gang das Pensionsreglungsbehörde, Amtsärzte und Gerichte über Jahre beschäftigt.

Das Problem ist, dass die heutigen Amtsärzte und Gutachter sich nicht mit dem jetzigen Zustand beschäftigen, sondern mit über 20 Jahre alten Gutachten und Befunden, die allesamt vor der damaligen amtsärztlichen Entscheidung verfasst wurden und trotz derer Kenntnis die damaligen zuständigen Amtsärzte auf Dienstunfallfolgen entschieden hatten.

Der Beamte "D" ist davon ausgegangen, dass die Zusammenhänge von damals ausreichend geklärt und gewürdigt wurden und der Verwaltungsakt mangels irgendeinem damaligen Widerspruch rechtskräftig ist.

Der Beamte "D" hatte in das damalige Verfahren seiner Zurruhestandssetzung vollstes Vertrauen und ging davon aus, dass die amtsärzliche Entscheidung korrekt gefällt wurde.

Die nachträgliche Anzweiflung der damaligen amtärztlichen Entscheidung, nach über 20 Jahren, durch neue Gutachten setzt den Beamten in Beweissicherungs- und Beweisnot.

Der Beamte "D" bezweifelt, dass eine solche Vorgehensweise rechtstaatlich ist.

Anlässlich eines nunmehr erstelltes Obergutachtens wird der Beamte "D" untersucht, der Gutachter stellt eine deutliche Umfangminderung des Unfallbeines und ein hinkendes Gangbild fest.
Trotzdem verneint er die Unfallfolgen weil alte Arztberichte und Gutachten aus der Zeit vor der Zuruhestandssetzung keine oder nur geringe Unfallfolgen dokumentieren, darauf bezieht sich dieser Obergutachter obwohl die Amtärzte diese Berichte und Gutachten damals nicht in ihrer Urteilsfindung berücksichtigten.

Nach Meinung des Beamten "D" ist die amtärztliche, gutachterliche Äusserung zweier verschiedener Amtsärzte, dass die zum Zeitpunkt der Zuruhestand bestehenden Gesundheitsschäden im rechten Knie seit dem Dienstunfall bestehen und daher als Unfallfolgen zu bewerten sind eine rechtsverbindliche Feststellung an der nach über 20 Jahren rechtmässig nicht mehr zu rütteln ist.

Wäre das nämlich der Fall, könnte man jeden ixbeliebigen, zum Nachteil einer Behörde entschiedenen Verwaltungsakt nach 20 Jahren überprüfen und dann zu Gunsten der Behörde entscheiden.

Natürlich ist dieser Sachverhalt mit viel Phantasie frei erfunden, denn solche Vorgehensweise wäre in einem Rechtsstaat gar nicht möglich.

Was könnte man diesem fiktiven Beamten "D" raten?

Wie sehen Sie die Rechtslage?
Ich sehe in erster Linie einen fiktiven Sachverhalt, der jeglicher Realität entbehrt.
Wegen eines Knieschadens von 2 Amtsärzten Dienstunfähigkeit attestiert zu bekommen, ist eigentlich der Märchenstunde einer großen deutschen Tageszeitung entsprungen.
Deshalb ist dem Beamten D zu raten, weiterhin seinen unverdienten Ruhestand zu genießen und die Klappe zu halten.
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  #3 (permalink)  
Alt 23.02.2010, 20:57
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AW: Dienstunfall, Unfallausgleich, Kausalität

Zitat:
Zitat von crissie
Ich sehe in erster Linie einen fiktiven Sachverhalt, der jeglicher Realität entbehrt.
Wegen eines Knieschadens von 2 Amtsärzten Dienstunfähigkeit attestiert zu bekommen, ist eigentlich der Märchenstunde einer großen deutschen Tageszeitung entsprungen.
Deshalb ist dem Beamten D zu raten, weiterhin seinen unverdienten Ruhestand zu genießen und die Klappe zu halten.
Was stört es den Mond, wenn ihn der Hund anbellt...
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