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Dienstunfähigkeit bei nicht gelungener Wiedereingliederung

Dies ist eine Diskussion zu Dienstunfähigkeit bei nicht gelungener Wiedereingliederung innerhalb des Forums Beamtenrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 05.11.2009, 12:21
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Dienstunfähigkeit bei nicht gelungener Wiedereingliederung

Nehmen wir mal an, dass sich eine 38-jährige Bundesbeamtin auf Grund eines Nervenzusammenbruchs und einer Depression seit Februar 2009 im Krankenstand befindet. Im Mai 2009 wurde sie vom Betriebsarzt untersucht, der feststellt, dass der Arbeitgeber maßgeblich zur Erkrankung beigetragen hat. Er schreibt in sein Gutachten, dass der Arbeitgeber die Arbeitsumstände verbessern muss um der Beamtin die Rückkehr an den Arbeitsplatz zu ermöglichen. Für November 2009 wird eine weitere Untersuchung angekündigt.

In dieser zweiten Untersuchung wird die Beamtin dazu aufgefordert innerhalb der nächsten 4 - 6 Wochen eine Wiedereingliederung zu machen, obwohl sich der Gesundheitszustand noch nicht vollständig gebessert hat und diese sich derzeit in einer Umstellungsphase ihrer Medikamente befindet. Auf die im ersten Gutachten hingewiesene Voraussetzung "Verbesserung der Arbeitsumstände", wird nicht mehr eingegangen.

Der Beamtin wird mitgeteilt, dass sie als Dienstunfähig erklärt werden wird, sollte sie den Wiedereingliederungsversuch nicht unternehmen können, oder diesen nicht erfolgreich abschließt. Die Chance auf einen zweiten Wiedereingliederungsversuch soll es nicht geben.

Kann das so rechtens sein?

Bin gespannt auf die Diskussion dieses Themas!

Liebe Grüße

Nicky
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  #2 (permalink)  
Alt 05.11.2009, 20:10
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AW: Dienstunfähigkeit bei nicht gelungener Wiedereingliederung

Zitat:
Zitat von Nicky_123
Nehmen wir mal an, dass sich eine 38-jährige Bundesbeamtin auf Grund eines Nervenzusammenbruchs und einer Depression seit Februar 2009 im Krankenstand befindet. Im Mai 2009 wurde sie vom Betriebsarzt untersucht, der feststellt, dass der Arbeitgeber maßgeblich zur Erkrankung beigetragen hat. Er schreibt in sein Gutachten, dass der Arbeitgeber die Arbeitsumstände verbessern muss um der Beamtin die Rückkehr an den Arbeitsplatz zu ermöglichen. Für November 2009 wird eine weitere Untersuchung angekündigt.

In dieser zweiten Untersuchung wird die Beamtin dazu aufgefordert innerhalb der nächsten 4 - 6 Wochen eine Wiedereingliederung zu machen, obwohl sich der Gesundheitszustand noch nicht vollständig gebessert hat und diese sich derzeit in einer Umstellungsphase ihrer Medikamente befindet. Auf die im ersten Gutachten hingewiesene Voraussetzung "Verbesserung der Arbeitsumstände", wird nicht mehr eingegangen.

Der Beamtin wird mitgeteilt, dass sie als Dienstunfähig erklärt werden wird, sollte sie den Wiedereingliederungsversuch nicht unternehmen können, oder diesen nicht erfolgreich abschließt. Die Chance auf einen zweiten Wiedereingliederungsversuch soll es nicht geben.

Kann das so rechtens sein?

Bin gespannt auf die Diskussion dieses Themas!

Liebe Grüße

Nicky
Ein Betriebsarzt kann keine derartigen Entscheidungen fällen.
Ziel der Arbeit eines Betriebsarztes ist es,

* die Arbeitsfähigkeit zu erhalten und Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Erkrankungen zu vermeiden
* die gesundheitliche Vorsorge zu unterstützen
* Hilfe bei der Rehabilitation zu geben
* mit den Hausärzten zusammen zu arbeiten
* persönliche Beratung zu geben
Eine detaillietere Darstellung findet man in § 3 Arbeitssicherheitsgesetz.
Der Dienstherr muss Untersuchungen im Hinblick auf Dienstfähig- bzw. unfähigkeit durch einen Amtsarzt durchführen lassen.
Die Entscheid, ob wegen Dienstunfähigkeit entlassen werden kann, muss der Dienstherr dann selbst treffen.
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