Dies ist eine Diskussion zu Dienstunfähigkeit bei nicht gelungener Wiedereingliederung innerhalb des Forums Beamtenrecht
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| Dienstunfähigkeit bei nicht gelungener Wiedereingliederung In dieser zweiten Untersuchung wird die Beamtin dazu aufgefordert innerhalb der nächsten 4 - 6 Wochen eine Wiedereingliederung zu machen, obwohl sich der Gesundheitszustand noch nicht vollständig gebessert hat und diese sich derzeit in einer Umstellungsphase ihrer Medikamente befindet. Auf die im ersten Gutachten hingewiesene Voraussetzung "Verbesserung der Arbeitsumstände", wird nicht mehr eingegangen. Der Beamtin wird mitgeteilt, dass sie als Dienstunfähig erklärt werden wird, sollte sie den Wiedereingliederungsversuch nicht unternehmen können, oder diesen nicht erfolgreich abschließt. Die Chance auf einen zweiten Wiedereingliederungsversuch soll es nicht geben. Kann das so rechtens sein? Bin gespannt auf die Diskussion dieses Themas! Liebe Grüße Nicky |
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| AW: Dienstunfähigkeit bei nicht gelungener Wiedereingliederung Zitat:
Ziel der Arbeit eines Betriebsarztes ist es, * die Arbeitsfähigkeit zu erhalten und Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Erkrankungen zu vermeiden * die gesundheitliche Vorsorge zu unterstützen * Hilfe bei der Rehabilitation zu geben * mit den Hausärzten zusammen zu arbeiten * persönliche Beratung zu geben Eine detaillietere Darstellung findet man in § 3 Arbeitssicherheitsgesetz. Der Dienstherr muss Untersuchungen im Hinblick auf Dienstfähig- bzw. unfähigkeit durch einen Amtsarzt durchführen lassen. Die Entscheid, ob wegen Dienstunfähigkeit entlassen werden kann, muss der Dienstherr dann selbst treffen. |
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