Dies ist eine Diskussion zu Dienstplan und Rechte? innerhalb des Forums Beamtenrecht
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| Dienstplan und Rechte? in einer fiktiven dienstgruppe, im bundeslande niedersachsen, hat der krank-und urlaubsteufel zugeschlagen.die übrigen kollegen versuchen krampfhaft den dienstbetrieb aufrecht zu erhalten. jetzt kann man sich natürlich ausrechnen, wie häufig man dran ist, wenn die hälfte des teams ausfällt. allerdings kann es doch nicht sein, dass man sich nichts mehr vornehmen kann, wenn am freitag vor dem wochenende noch ausfälle bekannt werden. gibt es da wirklich keine klaren regelungen, z.b. im zuge der fürsorgepflicht? ich habe einmal gehört, dass man in dem genehmigten dienstplan für die nächsten 2 wochen eine art schutz hat, sonst könnte man ja nie z.b. einen theaterbesuch oder eine wochenendtour planen. kann mir hier jemand weiterhelfen, vielen dank, lg, fistator |
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| AW: Dienstplan und Rechte? eine gesetzliche Regelung gibt es! Wenn Mehrdienst, also über die Wochenarbeitszeit hinaus gearbeitet werden soll, angeordnet ist musst du kommen. Natürlich nur, wenn du erreichbar bist und so machen es einige Kollegen, dass sie nicht erreichbar sind. Besser sind interne Lösungen. So hatten wir ein garantiertes Dienstfrei, abgestimmt mit dem Dienstgruppenleiter, für besondere Anlässe, wie Konzerte, Kurzurlaube, pp. Diese besonderen Anlässe waren natürlich nicht an jedem WE zu buchen, Ehrlichkeit ist da Pflicht. Fürsorgepflicht besteht in jedem Falle. Du hast anspruch auf zwei freie Tage pro Woche und ein sechster oder siebter Tag soll die Ausnahme sein. Ich jedenfalls möchte nicht verantworlich sein, wenn du einen Unfall auf dem Heimweg hast, weil du sieben Tage Nachdienst machen musstest. Und eine Stellungnahme dazu würde ich auch nicht fertigen wollen. Rede mit deinen Vorgesetzten und wenns nicht hilft mit deren Vorgesetzten. Ach ja, du hast einen komischen Namen, fistator, woher stammt das?
__________________ alle Menschen werden als Unikat geboren - die meisten sterben als Kopien |
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