Dies ist eine Diskussion zu dienstfähig - ja oder nein ? innerhalb des Forums Beamtenrecht
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| dienstfähig - ja oder nein ? nehmen wir mal folgenden (fikitiven) Fall an: Der Beamte B wurde durch einen "Geisterfahrer" schwerst verletzt und befindet sich seit etwa einem Jahr im Krankenstand. Herr B wird nun zum Amtsarzt vorgeladen. Der (fiktive) Amtsarzt meint, B solle seinen Dienst wieder antreten und teilt dies so auch der Dienststelle des B mit. B erhält tatsächlich ein Schreiben seines Chefs und wird aufgefordert am ..... wieder zum Dienst zu erscheinen. Die behandelnden Ärzte des B sehen dies aber völlig anders und betrachten B weiterhin als dienstunfähig. Frage: Wie sollte sich B in einem solchen Fall verhalten. Soll er gegen den Rat seiner Ärzte wieder zum Dienst erscheinen? Zwar wird wahrscheinlich in solchen Fällen das Gutachten eines weiteren Mediziners gefordert werden, aber dies kann bekanntlich Wochen oder Monate dauern. Herr B wäre natürlich sehr verunsichert. Für Antworten danke ich. |
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| AW: dienstfähig - ja oder nein ? Zitat:
Zitat:
Wenn die behandelnden Ärzte tatsächlich der Ansicht sind, der Patient sei dienstunfähig und der Kollege Amtsarzt rede Unfug, dann sitzt der Patient de facto ohnehin am längeren Hebel. Wieso? Ganz einfach: er bringt einen Tag nach der Entscheidung des Amtsarztes eine neue Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an. Daraufhin muß der Dienstherr, wenn er dies anzweifelt, den Beamten erneut zum Amtsarzt schicken, usw. usf. "Zum Arbeiten zwingen" kann man sowieso niemanden - schlimmstenfalls streitet man sich vor Gericht darum, ob eine Bezügekürzung, disziplinarische Maßnahmen oder Entlassung vor dem Hintergrund der Dienstunfähigkeit rechtmäßig waren oder nicht. Nur eines darf der Beamte/Angestellte nicht tun: sich dem Besuch beim Amtsarzt verweigern. Das wäre dumm. Hat den der Amtsarzt irgendeine Begründung abgegeben, warum er sich dem Urteil seiner Ärztekollegen nicht anschließen mag?
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: dienstfähig - ja oder nein ? Nun, nehmen wir mal an, Amtsarzt ist ein junger "Hitzkopf" und will sich etwas wichtig machen. |
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| AW: dienstfähig - ja oder nein ? Zitat:
Es gibt aber - das liegt in der Natur der Sache - für viele medizinische Fragen durchaus unterschiedliche Beurteilungen. Der Arzt eines Patienten ist - und das soll auch so sein - fast immer "Partei" für seinen Patienten. Er soll ausschließlich das Interesse des Patienten im Auge haben. Ein Amtsarzt oder ein Arzt des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen, ein Arzt als Gutachter usw. soll neutral sein. Da laufen die Beurteilungen von medizinischen Fragen dann in Details schon mal auseinander.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: dienstfähig - ja oder nein ? Urteil des Disziplinarsenats vom 11.10.06 - BVerwG 1 D 10.05 -: Die medizinische Beurteilung eines Amtsarztes oder eines von ihm hinzugezogenen Facharztes genießt für die Entscheidung über die aktuelle Dienstfähigkeit (Arbeitsfähigkeit) eines Beamten Vorrang vor der medizinischen Beurteilung des Privatarztes, wenn beide hinsichtlich desselben Krankheitsbildes inhaltlich voneinander abweichen. Es dürfen keine begründeten Zweifel an der Sachkunde des Amtsarztes bzw. eines von ihm hinzugezogenen Facharztes bestehen. Die medizinische Beurteilung muss auf zutreffenden Tatsachengrundlagen beruhen sowie in sich stimmig und nachvollziehbar sein. Hat der Privatarzt seinen medizinischen Befund näher erläutert, so muss der Amtsarzt auf diese Erwägungen eingehen und nachvollziehbar darlegen, warum er ihnen nicht folgt. Diese Grundsätze beanspruchen in gleicher Weise Geltung, wenn sich der Amtsarzt der medizinischen Beurteilung eines von ihm eingeschalteten Facharztes anschließt. Die Stellungnahme des Facharztes wird dann dem Amtsarzt zugerechnet (Beschluss vom 08.03.01 BVerwG 1 DB 8.01 ZBR 2001, 297). |
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| AW: dienstfähig - ja oder nein ? Zitat:
Die medizinische Beurteilung eines Amtsarztes oder eines von ihm hinzugezogenen Facharztes genießt für die Entscheidung über die aktuelle Dienstfähigkeit (Arbeitsfähigkeit) eines Beamten Vorrang vor der medizinischen Beurteilung des Privatarztes, wenn beide hinsichtlich desselben Krankheitsbildes inhaltlich voneinander abweichen. |
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