Dies ist eine Diskussion zu Der böse B will Richter werden innerhalb des Forums Beamtenrecht
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| Der böse B will Richter werden B studiert Jura und begeht zunächst eine Straftat, deren Einstellung allerdings gegen Geldauflage und soziale Dienste erfolgt. B hat leider nichts daraus gelernt, begeht eine weitere Straftat und wird daraufhin verurteilt (=> Vorstrafe). Kann B überhaupt noch sein Jurastudium beenden bzw. Richter werden, obwohl er vorbestraft ist? Angenommen B ist biologisch so veranlagt, dass er nicht aus Fehlern lernen kann. (Mal den Pschyrembel aufschlagen ) Fehlt ihm dann die Schuldkomponente bei der zweiten Tat?Lg |
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| AW: Der böse B will Richter werden Ahhh ok ![]() Wo kann man erfahren, wie Straftaten gewichtetet werden? Will nun ein Mörder Ref machen, ist es eindeutig bzw. logisch, dass er vllt. nicht eingestellt wird. Ist aber nur ein kleiner Ladendieb/Raubkopierer (ohne Gewerbsmäßigkeit) oder "Beleidiger" aufm Weg zum Juristen, kann man das Ganze schon wieder nicht einschätzen. |
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| AW: Der böse B will Richter werden Zitat:
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| AW: Der böse B will Richter werden
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| AW: Der böse B will Richter werden Zitat:
![]() Es gibt tatsächlich einige Erkrankungen des Nervensystems, die dazu führen, dass man nicht aus dem Fehlerereignis lernen kann. |
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| AW: Der böse B will Richter werden Zitat:
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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