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Darf das Jugendamt kostenlos in Discos?

Dies ist eine Diskussion zu Darf das Jugendamt kostenlos in Discos? innerhalb des Forums Beamtenrecht

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  • 1 Post By Humungus

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  #1 (permalink)  
Alt 23.09.2011, 18:00
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Darf das Jugendamt kostenlos in Discos?

Guten Tag.
Darf Frau X, im Dienst beim Jugendamt, kostenlos Eintritt in eine Disco verlangen, um etwa die Kundschaft auf Alter zu kontrollieren?
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  #2 (permalink)  
Alt 23.09.2011, 18:03
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AW: Darf das Jugendamt kostenlos in Discos?

Die haben eine Dauerkarte klar kommen die umsonst rein, weil sie in Amtsfunktion unterwegs sind. Natürlich müssen Dienst und Schnaps getrennt werden.

Siehe §§4, 5 Jugendschutzgesetz, die Ausführung regeln Landesbestimmungen, in Bayern beispielsweise das AGSG: (§§55-57) http://www.blja.bayern.de/textoffice...jhg/index.html
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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