Dies ist eine Diskussion zu Bundeswehr//hier: Falsche Identitätsangabe im Privatbereich innerhalb des Forums Beamtenrecht
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| Bundeswehr//hier: Falsche Identitätsangabe im Privatbereich stellt euch folgende Situation vor: Soldat A. erscheint nicht zum Dienst und meldet sich krank. Die Bescheinigung wird per Fax zugesendet. Vorgesetzter B. hat Rückfragen zu der Krankmeldung und ruft die Nummer vom Fax zurück. Es meldet sich ein Gasthaus, un es wird ihm aber gesagt, das A. heute nicht mehr arbeitet. Da A. nicht bestätigt ob es sich um seinen Soldaten A. handelt, ruft er abends privat von seinem Handy und bittet dortige um Rückruf. Ausgeben hat er sich nicht als Vorgesetzer B. ausgeben, sondern nur als B. A. ruft B. zurück, B. gibt beim Anruf aber an es ginge um eine Versicherung und er benötige A. Geburtsdatum. Dannach wird das ganze als Verwechslung ausgegeben. Vorgesetzer B. hat nun die notwendige Informationen um sicher zu sein das es sich bei dem "Angestellten" um Soldaten A. handelt. Welche Vorwürfe können nun gegen Vorgesetzten B. erhoben werden? Vorspielung falscher Tatsachen? Schaden wurde in diesem Fall ja keiner zugefügt. |
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| AW: Bundeswehr//hier: Falsche Identitätsangabe im Privatbereich Der Vorgesetzte hat richtig gehandelt. Er hat eine zulässige List eingesetzt, um ein Dienstvergehen aufzuklären.
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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| AW: Bundeswehr//hier: Falsche Identitätsangabe im Privatbereich Zitat:
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| AW: Bundeswehr//hier: Falsche Identitätsangabe im Privatbereich Nun stellen wir uns die Geschichte etwas weiter vor: Soldat A. hat auch einiges Vorgeworfen bekommen. Neben der Krankmeldung, der unerlaubten Tätigkeit wird ihm aufgrund seiner Probezeit und seiner nicht bestandenen Ausbildung eine charakterliche Nichteignung vorgeworfen und aus der Bundeswehr entlassen. (Innerhalb der ersten 3 Monate ist Soldat A. Eignungsübender). Nun empfindet Soldat A. dies nun so ungerecht, das er eine Beschwerde schreibt. Soldat A. beklagt sich über all seine Vorgesetzten. Jede Behauptung wird aber im Rahmen der Ermittlungen als "nicht nachweisbar" deklariert, einiges aufgrund Unterlagen sogar als gelogen. Vorgesetzer B. steht ebenfalls in dieser Beschwerde, genau wegen obenbeschriebenen Anruf. Dieser bestätigt dies auch in einer Vernehmung, das er diese List angwendet hat. Daraufhin wird B. darüber belehrt, solche Dinge nicht zu tun. Nun folgendes: Vorgesetztem B. wird nun aufgrund dieser List vorgeworfen gegen folgende Paragraphen des Soldatengesetztes verstoßen zu haben: § 7 SG: Der Soldat hat die Pflicht, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen. § 13 Wahrheit: (1) Der Soldat muss in dienstlichen Angelegenheiten die Wahrheit sagen. § 17 Verhalten im und außer Dienst (2) Sein Verhalten muss dem Ansehen der Bundeswehr sowie der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, die sein Dienst als Soldat erfordert. Außer Dienst hat sich der Soldat außerhalb der dienstlichen Unterkünfte und Anlagen so zu verhalten, dass er das Ansehen der Bundeswehr oder die Achtung und das Vertrauen, die seine dienstliche Stellung erfordert, nicht ernsthaft beeinträchtigt. Aufgrund dessen soll es nicht bei einer Belehrung bleiben, sondern B. soll nun disziplinar geahndet werden. Nun die Frage: Hat Vorgesetzter B. überhaupt gegen einen dieser Paragraphen verstoßen ( §7 wird immer bei einer Disziplinarmaßnahme mitangeben)? |
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